Eine Frau hat mein Kennzeichen in einer Spielstraße fotografiert ?

5 Antworten

1. kann die gute Dame kaum "Gerichtsfest" festgestellt haben, wie hoch deine Geschwindigkeit tatsächlich war und

2. kann man über das Kennzeichen zwar den Halter, nicht aber den Fahrer zum "Tatzeitpunkt" feststellen

Ich denke, da kommt zu 99,9% nix hinterher. Dennoch: in verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schritttempo und unbedingte Rücksichtnahme auf Fußgänger, die hier die Straße in der ganzen Breite nutzen dürfen. Also fahr bitte langsam und vorsichtig in solchen Straßen.

Als Schritttempo werden nach Rechtsprechung je nach Ort übrigens auch noch 10-15 km/h akzeptiert

http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/4127-ag-leipzig-urteil-wie-schnell-ist-eigentlich-schrittgeschwindigkeit

fuji415  09.09.2017, 15:28

Dazu gilt es zuallererst, die Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren. 

Damit meint die Rechtsprechung vier bis sieben Stundenkilometer.

Wer da mit 10-15 durchrast sollte man immer anzeigen Foto reicht schon . 

Stadewaeldchen  09.09.2017, 15:30
@fuji415

Damit meint die Rechtsprechung vier bis sieben Stundenkilometer.

Nee, nicht unbedingt. Siehe mein Link. Das AG Leipzig lässt wie gesagt auch 15 km/h gelten.

fuji415  09.09.2017, 15:35
@Stadewaeldchen

Dazu gilt es zuallererst, die Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren. 

Damit meint die Rechtsprechung vier bis sieben Stundenkilometer.

Das ist ein Bereich, den ein normaler Tacho im Auto gar nicht anzeigt. 

Sobald sich die Tachonadel bewegt, fährt man in der verkehrsberuhigten Zone also fast immer schon zu schnell. 

Deshalb legen Automobilklubs den Autofahrern nahe, ihr Fahrzeug im ersten Gang ohne Gas rollen zu lassen. 

Wer meint, mit langsamem Fahren wie in 30-km-Bereichen wäre es getan, irrt. 

Das kann 75 Euro kosten und einen Punkt im Flensburger Zentralregister einbringen.

Stadewaeldchen  09.09.2017, 15:39
@fuji415

Was willst du mir erzählen? Dass das AG Leipzig kein Recht spricht? Oder was hast du an dem Urteil aus Leipzig nicht verstanden?

Anzeige ist berechtigt und  die kommt auch durch bei solchen RASERN 4-7 km/h ist da nur gestattet 75 Euro und der Punkt ist da schon sehr billig .  

Laut Straßenverkehrsordnung dienen verkehrsberuhigte Zonen dazu, um dort das Unfallrisiko zu minimieren. 

In diesen Straßenabschnitten haben Kinder und Erwachsene, die zu Fuß unterwegs sind, Vorrang. 

Alle anderen Verkehrsteilnehmer, also Autos, Motorräder und auch Radfahrer, müssen auf sie besondere Rücksicht nehmen.

Einfach rollen lassen!

Dazu gilt es zuallererst, die Fahrgeschwindigkeit auf Schritttempo zu reduzieren. 

Damit meint die Rechtsprechung vier bis sieben Stundenkilometer.

Das ist ein Bereich, den ein normaler Tacho im Auto gar nicht anzeigt. 

Sobald sich die Tachonadel bewegt, fährt man in der verkehrsberuhigten Zone also fast immer schon zu schnell. 

Deshalb legen Automobilklubs den Autofahrern nahe, ihr Fahrzeug im ersten Gang ohne Gas rollen zu lassen. 

Wer meint, mit langsamem Fahren wie in 30-km-Bereichen wäre es getan, irrt. 

Das kann 75 Euro kosten und einen Punkt im Flensburger Zentralregister einbringen.

http://www.fr.de/leben/auto/gut-zu-wissen-welche-regeln-gelten-in-spielstrassen-a-423998

http://www.ksta.de/ratgeber/auto/irrtuemer-der-autofahrer-wer-sich-in-spielstrassen-an-welche-regeln-halten-muss-22570834

Stadewaeldchen  09.09.2017, 16:21

75 Euro und der Punkt ist da schon sehr billig .  

Da hier keine amtliche Geschwindigkeitsmessung stattgefunden hat, käme maximal der Vorwurf "Beim Führen eines Fahrzeugs in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1, 325.2) Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten (soweit nicht von Nummer 11 erfasst)" in Betracht (157.1 BKat) und der schlägt mit gerade mal mit 15 € zu Buche. Und das auch nur, wenn der Fahrer ermittelt werden kann. Die Zeugin müsste also den Fahrer benennen können oder bei einer Gegenüberstellung wiedererkennen.

RainerB76  09.09.2017, 23:21

Mensch Fuji415....

Lernst Du es denn nie die Quellen anzugeben...

Man merkt es genau ob Du Texte kopierst oder selber verfasst.

Die kopierten Texte sind sachlich, Deine selber verfassten Texte sind meist unsachlich und rechthaberisch. 

Somit kennt man ganz genau wann Du Texte von anderen geklaut hast...

Und sowas ist "Experte"... naja...

Textstellen in Deiner Antwort unter anderem von hier:

http://m.fr.de/leben/auto/gut-zu-wissen-welche-regeln-gelten-in-spielstrassen-a-423998


RainerB76  09.09.2017, 23:28
@RainerB76

Sorry, hab meinen Kommentar falsch platziert. 

Dieser Kommentar sollte unter einen von Deinen Kommentaren unter Stadewaeldchen`s Antwort.

Das bezweifle ich, denn die Fotos beweisen zwar das du in der Spielstraße warst aber können ja keine zuverlässige Information über deine Geschwindigkeit geben. Die Schätzung oder auch Messung einer Privatperson dürfte im Falle eines tatsächlichen Bußgeldbescheides keinen Bestand vor Gericht haben.

Ich habe übrigens mal gehört das Schätzungen (zumindest von Polizisten) ein Autofahrer sei schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren von den Gerichten wohl durchaus als Beweis anerkannt werden.

Stadewaeldchen  09.09.2017, 15:02

die Fotos beweisen zwar das du in der Spielstraße warst

Nicht ganz richtig, sie beweisen maximal, dass das Auto in der Straße war.

Ich habe übrigens mal gehört das Schätzungen (zumindest von Polizisten)  ein Autofahrer sei schneller als Schrittgeschwindigkeit gefahren von den Gerichten wohl durchaus als Beweis anerkannt werden.

Ja, das ist richtig, Polizisten dürfen die Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit schätzen, Laien jedoch nicht. SIe dürfen dabei aber nur schätzen "war schneller als Schritttempo", nicht aber "das waren 30 km/h" oder ähnliches.

Nein...!! Wie will sie denn beweisen das du etwas oder zu schnell gefahren bist. Ist ja keine Geschwindigkeitsanzeige auf dem Photo.

Daniilv 
Fragesteller
 09.09.2017, 19:35

Vielen Dank für die schnelle Antwort 

Ohne beweise nicht

Daniilv 
Fragesteller
 09.09.2017, 19:36

Danke für die schnelle Antwort