Eine Frage an Fahrradfahrer?

10 Antworten

"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende  Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

Wenn Sie kein blaues Verkehrsschild mit einem weißen Fahrrad an einem Radweg sehen, heißt dies, dass Sie wahlweise die Fahrbahn oder den Radweg benutzen dürfen. Entscheiden Sie sich für die Straße, achten Sie darauf, auf der rechten Seite zu bleiben, wenn Sie nicht als Geisterfahrer mit Ihrem Fahrrad unterwegs sein wollen."

Quelle : https://www.bussgeldkatalog.org/radwegebenutzungspflicht/

"Kraftfahrer, die einen Radfahrer überholen, müssen mindestens einen Abstand von 1,5 m bis 2 m einhalten - im Zweifel mehr. Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und es ist hinter dem Radfahrer zu bleiben. Da diese Regel in der Vergangenheit von vielen Autofahrern nicht eingehalten wurde, ist die Straßenverkehrsordnung zusätzlich ergänzt worden. Nunmehr steht in § 5 Abs. 4 ausdrücklich:

"Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.  Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.  Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern."

quelle https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bottrop/radverkehr/verkehrsregeln/ueberholen-von-radfahrern.html:

Zum thema hupen :

https://mobil.mopo.de/ratgeber/motor/hup-regeln-duerfen-autofahrer-radfahrer-anhupen--23191850-seite2

Der verbindliche „Radweg“ parallel zur landstrasse ist meist ein Wirtschafstdweg der Landwirtschaft und in einem entsprechenden Zustand. Wenn man dort nicht täglich fährt erlebt man oft entsprechendes und kommt dort nicht mehr weg. Mit einem MTB geht das vielleicht noch. Da ist die Landstraße die „sichere“ Alternstive.

Wenn ich mit dem RR unterwegs bin, sind die meisten Radwege nicht zu gebrauchen. Zu schlechter Belag, Übergänge mit hohen Kanten, zu eng. Gerade wenn dort Kinder fahren und Fußgänger sind, auch zu gefährlich. Mit dem RR fährt man auch höhere Geschwindigkeiten. Oft erkennt man die Einfahrt auf den Radweg auch garnicht.

Ein Radfahrer soll 70 cm Abstand vom Fahrbahnrand halten. An geparkten Autos 1 m. Dann ist der Radler 50 cm breit... der Radweg müsste zum sicheren fahren als 1,9 m breit sein. Will man einen anderen Radler überholen, müsste der Radweg noch breiter sein.

Ich fahre auch viel Auto. Auch im ländlichen Raum. Radfahrer sind doch da eher exotisch. Wenn man ordnungsgemäß überholt, also mit 1,5..2 m Seitenabstsnd, muss man die Gegenfahrbahn benutzen. Das hält aber nicht auf. Selbst wenn man erstmal 100 m dem Radler hinterher fährt, kommt hinter der übernächsten Kurve sowieso der nächste LKW.

Ich kann auch nicht nachvollziehen, wieso man zunächst knapp am Radler vorbei fährt und dann 30 m weiter komplett auf der Gegenseite landet. Soll das ein Abstrafen sein, weil der Radler da unnötig auf der Landstraße rumfährt? Manche Autofahrer haben auch suezidake Anwandlungen. Gerade in Steigung und engen Linkskurven mit Schnittgeschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn um dann dort festzustellen, dass man im 3. Gang bei 12% nicht anfahren kann... Glück wenn kein Bus oder LKW entgegen kommt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Lt. Gesetz muß der Fahrradweg benutzt werden, wenn er mit der blauen Hinweistafel "Fahrradweg" gekennzeichnet ist. Ansonsten steht es dem Radfahrer frei. Aber ein vernünftiger Mensch wird trotzdem den Radweg benutzen, vor allem aus Sicherheitsgründen, es sei denn im Winter oder wenn er wirklich unbrauchbar ist. Im Prinzip geht es nicht immer um Einhaltung von Regeln, sondern um ein verantwortungsvolles Verhalten gegeneinander. Jeder fährt mal mit dem Auto, nächstes Mal wieder mit dem Fahrrad. Gegenseitiges Respektieren und die Schätzung des anderen Menschenlebens sollten Vorrang haben. Eìn Miteinander erfüllt auch das Gebot der Nächstenliebe mehr als Rechthaberei und Beharren auf Gesetze, trotzdem sollte man sich an Gebote halten.

Nun... Die Radwege verlaufen innerorts dann oft zwischen Straße und Hauseinfahrten, gehen an Einmündungen vorbei... Und Autofahrer sind offenbar mehrheitlich nicht in der Lage, erstmal zu gucken, ob der Radweg frei ist, bevor sie auf die Straße raus fahren. Der Radweg hat nämlich Vorfahrt, wenn er an der Straße lang geht!

Und gerade wenn dann ein sportlicher Fahrer wie ich kommt, der nicht bessere Schrittgeschwindigkeit, sondern ca. 30km/h fährt, kommen die Leute irgendwie erst recht nicht mehr klar. Aus diesem Grund ist es für mich innerorts ein Erfordernis an meine eigene Sicherheit, auf der Straße zu fahren... da erinnern sich die einfahrenden Autofahrer nämlich daran, dass sie keine Vorfahrt haben.

Ich würde gerne auf dem Radweg fahren, ich hasse es nämlich, die Straße zu benutzen. Aber dann muss ich wissen, dass nicht plötzlich jemand mit Schwung rückwärts hinter ner Gartenmauer raus kommt und ich die Wahl habe, ob ich beim Bremsen über den Lenker segele, oder gegen seinen Kotflügel knalle. Genau den Fall habe ich schon im Rettungsdienst gesehen, und während die Beule im Auto nicht besonders groß war, war der Radfahrer wirklich schwer verletzt und wird monatelang nicht mehr geradelt sein.

Das war für mich eines von mehreren Schlüsselerlebnissen. Das hat mit dem Zustand der Wege (die übrigens manchmal auch unter aller Sau sind... ich bin gerade in Brandenburg unterwegs, da vergeht mir Hören und Sehen, wie man gepflasterte Wege verwarlosen lassen kann) ist da noch nichtmal mit einbezogen.

Hupen innerorts ist eben nicht legal. Wenn du dich schon an den Buchstaben hältst, dann bitte auch richtig. Du darfst Lichthupe geben.

Und du darfst dich beim Überholvorgang an das Tempolimit halten (als Radfahrer wird man prinzipiell überholt, auch wenn man in der 30er Zone 30 fährt) und den korrekten Abstand von 1,5m halten (da ich 1m vom Straßenrand weg bleibe und selbst je nach Art des Fahrrades ca. 50-80cm breit bin: Dein Auto ist mit voller Breite auf der Gegenspur).

aber wieso sind einige der Meinung auf der Hauptstraße zu fahren, obwohl parallel zur Straße ein asphaltierter Fahrradweg verläuft.

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Eine berechtigte Frage.

Aber ... warum parken so viele Autofahrer auf Rad- und Gehwegen, obwohl 5 Meter weiter ausgeschilderte Parkplätze sind?