Übernimmt die Versicherung den Schaden, wenn ein Motorrad im Stehen umgekippt ist?

15 Antworten

Ja selbstverständlich!

Sobald der Tank aufplatzt und ein Umweltschaden entsteht... oder der Fuß eines Passanten eingeklemmt wird... zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung, da sie DRITTSCHÄDEN reguliert.

Dein Vollkaskoversicherung würde dir -vermutlich- nicht einmal helfen, wenn sie vorhanden wäre, da kein UNFALL im Sinne der Bedingungen vorliegt.

Die private Haftpflichtversicherung deines Freundes wird den Schaden vermutlich wegen der "kleinen Benzinklausel" ablehnen! Aber das ist nicht sicher, da es mittlerweile Haftpflichtverträge gibt, die Schäden im Zusammenhang mit Kfz abdecken. Nichtsdestotrotz hast du einen Anspruch gegen deinen Kumpel... egal ob er versichert ist oder nicht.

TerhorstAgentur  03.08.2015, 09:18

Der Anspruch an den Kumpel kann sich nur daraus begründen ob er mit oder ohne Erlaubnis gehandelt hat. lag eine Erlaubnis oder Duldung vor, trägt der eraunisgeber oder duldende auch das Risiko bei evtl. Schäden. Ob eine Duldung oder Erlaubnis vorlag wissen wir nicht

FreierBerater  03.08.2015, 10:19
@TerhorstAgentur

Sorry, aber ich sehe hier so oder so die §§ BGB823, und 276 weil ja nun das Krad beschädigt ist. Was das mit "Duldung" zu tun haben sollte, verstehe ich nicht. Du willst doch wohl nicht auf §278 heraus?

Das ist ein Betriebsschaden der nur über eine Kaskoversicherung gedeckt wäre. Das hat natürlich nichts mit deinem Schadensersatzanspruch zu tun. Den muss er dann selbst zahlen.

Nein. Nur Deine Vollkasko.

Hallo,

leider ist die Frage mitnichten so einfach bzw. so definitiv zu beantworten, wie dies durch einige Antworten hier suggeriert wird.

Hintergrund ist i.d.T. die sog. "kleine Benzinklausel", über die der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht im Zusammenhang mit PKW begrenzt wird. Demnach sind Schäden z.B. beim Gebrauch eines Kfz ausgeschlossen.

Jedoch beschränkt sich dieser Ausschluss auf Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des Fahrzeugs.

Und an dieser Stelle ist der konkrete Fall "unscharf". Es kommt nämlich ganz darauf an, warum der Freund auf dem Motorrad sass (sprich: in welcher Funktion).

Wollte oder hat er das Motorrad gefahren (wobei es unbedeutend ist, ob der Motor lief oder nicht), besteht i.a.R. kein Schutz über die PHV.

Wollte er z.B. mal schauen, "wie sich so ein Motorrad anfühlt", und hatte er vielleicht gar keinen passenden Führerschein, greift die Benzinklausel ggf. nicht und der Fall könnte über die PHV reguliert werden.

In jedem Fall besteht jedoch ein direkter Anspruch gegen den Freund, wenn die Beschädigung am Motorrad auf ein (fahrlässiges) Fehlverhalten seinerseits zurück zu führen ist.

Viele Grüße

Loroth

Der Haftpflicht des Freundes müsste das glaube ich übernehmen

TerhorstAgentur  03.08.2015, 08:29

Ausgeschlossen, da es sich in diesem Fall um einen betriebsschaden handelt. Einzige Möglichkeit über eine fahrzeug- Teil Versicherung (vollkasko) gegen rückstufung der SF klasse

Effigies  03.08.2015, 08:37
@TerhorstAgentur

Was für ein Betrieb den? Das Fahrzeug wurde ja nicht in Betrieb genommen.

TerhorstAgentur  03.08.2015, 08:49

Ein Fahrzeug zu.waschen oder sich drauf setzen oder die Zentralverrieglung per Fernbedienung öffnen gilt als Inbetriebnahme

Effigies  03.08.2015, 09:26
@TerhorstAgentur

Nur wenn die Handlung der Vorbereitung einer Fahrt dient. Wenn der "Draufsitzer" niemals vor hatte das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, oder das sogar gar nicht konnte funktioniert die faule Ausrede auch nicht. 

Iflar  03.08.2015, 21:16
@TerhorstAgentur

Ich denke mal eher, dass das wie beim Auto geregelt ist und man sich mit Alkohol oder Handy erst genau dann strafbar macht, wenn man den Motor startet, da man dann direkt losfahren könnte. Solange der Motor ausgeschaltet war, (was offensichtlich nicht trivial nachzuweisen ist) wurde das Fahrzeug auch nicht in Betrieb genommen.