Ein Bankkredit ist verjährt. Die Bank hat eine Grundschuld. kann sie aus dieser vollstrecken?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, unter http://www.trenkler.de/rechtsanwaltskanzlei/verjaehrung.html

findest Du erschöpfende Auskunft. Zusammengefasst bedeutet das, dass die Bank, ist tatsächlich Verjährung eingetreten, keinen Anspruch mehr hat und eine Vollstreckung durch Grundbucheintrag rechtswidrig wäre. Da die Bank sich aber mit Händen und Füßen dagegen wehren wird, auf ihre Forderung zu verzichten musst Du den nachfolgend beschriebenen Weg gehen: Zunächst beantragst die Löschung der Grundschuld im Grundbuchamt. Das Amt wird sich an die Bank wenden und erfragen ob das rechtens ist, die Bank wird das wahrscheinlich verneien. Das ist dann der Punkt, wo Du zum Anwalt gehen musst. Da musst Du gleich Schadenersatz androhen, weil Du ein freies Grundbuch gebraucht hättest, um einen Kredit zu beantragen, den Du natürlich so nicht bekommst. Nur wenn die sehen, dass sie ggf. etwas bezahlen müssen geht das schnell voran, sonst ziehen die das endlos hin, um zu erreichen dass Du aus Verzweiflung doch noch bezahlst. Außerdem begründet dies die Inanspruchnahme eines Anwalts, dessen Kosten die Bank natürlich auch tragen muss. Vergewissere Dich aber, dass der Kredit wirklich "verjährt" ist. Dazu gehst Du am besten mit dem Kreditvertrag und allen zugehörigen Papieren in die Rechtsberatung Deines zuständigen Amtsgerichts, dort bekommst Du zuverlässige und kostenfreie Auskunft mit endgültiger Rechtssicherheit. Gruß Wolfgang

dieterfink 
Fragesteller
 07.08.2010, 21:24

Sehr geehrter,lieber Kaimakli! Vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Antwort. Ich habe mir das auch so überlegt.Wenn die "Grundforderung" auf die die Grundschuld lastet nicht mehr exisitert, dann darf auch die Grundschuld nicht mehr exisiteren. Die Bank hat tatsächlich den Fehler gemacht. Ich habe dabei kein schlechtes Gewissen, die Bank hat mir 13 bzw. 15 % Zinsen verlangt!! Nochmals besten Dank

Das wäre zu einfach.Da würde jede Bank keinen Kredit mehr geben.Die Grundschuld bleibt 30 Jahre aufrecht. Das heißt sie kann die Schulden bis zu 30 Jahre einklagen.Es gibt Kredite die haben eine Laufzeit von 10 oder 20 Jahre.Meinst du dann man bräuchte dann nur 1 Jahr davon abbezahlen und dann ist gut?Die Bank kann einen Kredit kündigen,wenn man seine Pflichten sprich Ratenzahlung nicht nachkommt. Der Betrag muss man trotzdem bezahlen.Aber nicht direkt der Bank.Denn sie verkauft denn Kredit weiter.Die Hauptvorderung bleibt alo immer bestehen.

dieterfink 
Fragesteller
 26.07.2010, 12:41

Die Bank hat geschlafen. Der Kredit ist verjährt. Das gibt die Bank zu. Die Grundschuld ist nicht mehr "unterlegt" Verjährte Forderungen sind nicht mehr einklagbar. Die Grundschuld sollte es dann auch nicht mehr sein. Meine Meinung.

Gelehrter  26.07.2010, 19:40
@dieterfink

Wie lange war die Laufzeit des Kredites? Das ist mir neu das ein Kredit verjährt.Natürlich wenn man keine Mahnung rausschickt oder das Geld einklagt,kann es verjähren.Bin mir aber nicht ganz sicher.

Mit der Grundschuld hast Du Dich der unbedingten Zwangsvollstreckung unterworfen. Natürlich kann die Bank vollstrecken!

Gehe umgehend zum Anwalt!