Eigentumswohnung mit eigenen Garten darf ich auf der Terrasse mein Motorrad parken?

8 Antworten

Ob nun Hasennase50 einen eingetragenen eigenen Garten oder ledig Sondernutzungsrecht am Garten hat, ist noch nicht geklärt, da er sich dazu ja nicht äußert.

Nur für die, die ein Garten-Eigentum ungewöhnlich finden.

Es gibt sehr wohl die Konstellation in einer WEG-Immobilie (mehrere Eigentümer Mehrfamilienhaus), dass der Eigentümer im Erdgeschoß (EG) einen an der Wohnung angrenzenden Garten als Sondereigentum inne hat (nicht nur Sondernutzungsrecht), welches so in der Teilungserklärung (TE) auch ausgewiesen ist.

Darüberhinaus gibt es auch gemeinschaftliche Gartenflächen, an und ums Haus und auch angrenzend zu dem Sondereigentumsgarten (EG), der jedem Eigentümer anteilmäßig gehört und nutzen kann wie alle Eigentümer (TE).

Auf dem o.g. ´Sondereigentum Garten´ steht ein Gartenhaus, welches naturgemäß nur von dem Eigentümer genutzt wird. Dieser nutzt das Gartenhaus für Fahrrad, Kinderwagen und Gartengeräte, darunter ein Motor-Rasenmäher.

Warum sollte der nicht auch sein Moped dort abstellen dürfen?

Der Fragesteller sollte sich/uns informieren ob in der TE oder in Beschlüssen der WEG etwas über die Nutzung eines Gartenhauses steht, auch wenn es sich vielleicht lediglich um ein Sondernutzungsrecht des Garten handelt.

Es ist nicht usus aber in unserer Gegend kein Einzelfall den ich hier schildere.

Hasennase50 
Fragesteller
 24.06.2018, 01:01

Meine Eigentumswohnung befindet sich im EG. der Garten grenzt genau an unserer Wohnung und ist auch nur für uns zugänglich.In der Teilungserklärung steht das jeder sein Sondereigentum gestalten kann wie er möchte. Es darf keinen stören oder belästigen. Das Gartenhaus ist unser Eigentum.

Hayns  24.06.2018, 01:20
@Hasennase50

OK - und wer teilte Dir jetzt mit, dass Du Dein Motorrad nicht mehr in Deinem Gartenhaus einstellen darfst und auf welcher Grundlage basiert das?

.... wer teilt?

Ich gehe davon aus, dass das gute Stück zugelassen ist und somit hat es weder in fremden Gärten noch auf fremden Terrassen etwas zu suchen, leider.

Die Frage ist pauschal ohne Kenntnis der TE/GO und evt. Beschlüsse nicht zu beantworten.

Sollte es einen Beschluss geben, so stellt sich die Frage, ob die Gemeinschaft eine Beschlusskompetenz gehabt hat. Dieser wäre erstmal bindent, bei fehlender Beschlusskompetenz ist dieser jedoch nichtig. Allerdings muß die Nichtigkeit erst vor Gericht festgestellt werden.

Am Garten hast Du wohl nur ein Sondernutzungsrecht - aber das spielt bei der Frage wohl keine Rolle. Das einstellen im Gartenhaus sollte m.E. überhaupt kein Problem sein. Alledings stellt sich hier die Frage, wie kommt das Motorrad in das Gartenhaus. Wenn Dein Garten keinen direkten Zugang zur öffentlichen Straße oder befestigtem Untergrund auf der Gemeinschaftsfläche hat und Du mit dem Motorrad über den Rasen des Gemeinschaftseigentum fahren musst - dann sieht es wohl anders aus.

Ähnlich für die Terasse. was ich auf der Terasse abstelle - sofern kein Müll - hat m.E. erstmal die anderen nicht zu interessieren. Aber es kommt wie immer - auf den Einzelfall an.

Teilungserklärung und das WEG (https://dejure.org/gesetze/WEG) studieren.

Dann ggfs. die Frage mit entsprechend Infos nochmal stellen.

Wenn Gartenhäuschen und Rest EINDEUTIG Dein Eigentum sind, geht das aus WEG-Sicht. Ich wage das aber zu bezweifeln, es wäre unüblich.

Die gehört "nichts" , sondern nur ein Teil eines Hauses. Der weiteren hast du ein "Sondernutzungsrecht" zur Nutzung zu einem vorher festgelegten Zweck. Der Zweck des Gartens oder der Terasse ist nicht "Parkplatz".
Daher kann die WEG das verbieten.