Eigentum vom Besitzer wegnehmen?
wie oben schon etwas dargestellt meine Frage.
ich habe vor einigen Monaten mit meinem Ex freund Gegenstände gekauft (ich habe erstmal alles betagt) da mein Ex (damaliger freund) mir halt die hälte dazu zahlen wollte. da wir und getrennt haben haben wir ausgemacht das er die Teile behalten darf mit der Absprache, das er mir dasselbe dafür gibt. da mein Ex es bisher immer noch nicht getan hat kann ich mir die Sachen jetzt wieder abholen bzw an mich nehmen ? da ich ja Eigentümer von den Sachen bin und mein Ex halt nur Besitzer.
ps es sind Gegenstände von keinem großen Wert.(Lampe etc. )
5 Antworten
Wenn du die Rechnungen hast, kannst du sie ab klagen oder als von ihm gestohlen melden.
Da es nur dein Ex-Freund ist und nicht dein Ex- Mann kannst du in Absprache mit ihm deine Sachen jederzeit abholen oder abholen lassen. Sollten allerdings die Rechnungen auf deinen Ex-Freund laufen hast du schlechte Karten.
Sind die Rechnungen auf dich ausgestellt?
ja sind also die Quittung /Kassenzettel habe ich und halt mein Konto, da ich es mit Karte gezahlt habe
Dann kannst du es abholen!!!
Es sind deine, daher kannst es dir einfach zurückholen!
Nach eurer Vereinbarung gehören sie dir. Trotzdem darfst du sie dir nicht einfach abholen. Du kannst zu deinem Ex gehen und sie zurück verlangen. Wenn er sie dir gibt, ist alles in Ordnung. Sonst würde dir nur der Klageweg bleiben.
Sofern du nicht bei ihm einbrichst, kannst du natürlich jeder Zeit dein Eigentum an dich nehmen. Ich würde aber mit ihm sprechen und ihm sagen, dass er die Sachen, wie abgesprochen, bezahlen oder dir zurückgeben soll....
naja er ist nie zuhause und sein wg Kollege auch ein guter freund von mir gibt mir die Sachen dann. da mein Ex mich blockiert hat und sonst auf meine Versuche nicht reagiert. würde ich mir die Sachen dann einfach mitnehmen