Eigentümer von leeren Immobilien heraus finden

6 Antworten

Sofern Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen könne, kann das Grundbuchamt Ihnen Einblick gewähren. - Nur in welches Grundbuch möchten Sie denn schauen? Um das zu klären, führt Sie der Weg mit gleicher Interessensdarlegung zunächst einmal zum Katasteramt, wo man anhand eines Auszuges aus der Flurkarte über den Lageplan mit Eigentümerangaben feststellt auf wen das jeweilige Grundbuch lautet. Mit dieser Erkenntnis gehen sie dann zum Grundbuchamt, die über eine Kartei mittels des Namens des Grundstückseigentümers die richtige Blattnummer des Grundbuches finden, in dessen Eigentümerverzeichnis Sie dann lustvoll stöbern dürfen. - einfacher ist es übrigen seine über den Leerstand verärgerten Nachbarn zu fragen - der hilft unkompliziert und sicher. Makler, soweit die nicht mit der Immobilie befaßt sind, könne Ihnen auch nichts sagen.

"Die Gebäude sind Einsturzgefährdet" und du möchtest die Eigentümer informieren. Sollte das Grundbuchamt keine Namen herausgeben, sagst du ihnen, dass sie jetzt dafür verantwortlich sind den Umstand zu berichten. Diese Verantwortung wollen die nicht. Und ich denke plötzlich bekommst du "gnädigerweise" die Auskunft - und zwar umsonst.

schelm1  29.01.2014, 13:35

Das ist die Aufgabe der Baupolizei; dazu braucht es keinen neugierigen Zeitgenossen!

Finicella  29.01.2014, 14:17
@schelm1

Stimme schelm1 zu, ich würde dem Grundbuchamt was erzählen, wenn die meine Daten rausgeben. Wenn, dann müssten die sich mit mir in verbindung setzen, wo kommen wir denn da hin wenn jeder Adressen bekommen kann?

Dieses Zitat habe ich von folgender Webseite

http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbmid=0&vbid=93097

Zum Schutz des Eigentümers oder der Eigentümerin dürfen Sie nur Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen können. Gläubiger oder Gläubigerinnen etwa können Einsicht nehmen, wenn sie die Zwangsvollstreckung betreiben möchten.

Möchten Sie ein Grundstück kaufen und aus diesem Grund Einsicht nehmen? Dazu benötigen Sie die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie das Grundbuch einsehen dürfen.

Ich denke nicht, dass sich die Regelungen dazu in den einzelnen Bundesländern so sehr unterscheiden.

Nachbarn.

Behörden dürfen keine Namen herausgeben, Grundbuch hat keine Adressen, Gemeinde hat Namen und Adressen, darf aber offiziell nichts herausgeben. .

geht oft einfacher über nachbarn oder falls du mal handwerker siehst die dort was arbeiten