Eigenbedarf für die Stieftochter anmelden?
Hallo an alle.
Der Ehemann meiner Mutter ist zur Zeit am überlegen, für eines seiner Reihenhäuser Eigenbedarf anzumelden, damit ich dort einziehen kann. Zur Zeit wohnt dort ein Pärchen mit Kindern. Allerdings handelt es sich eher um eine Problemmieterin (Kontakt zum Drogenmileu, immer wieder Beschwerden der Nachbarn etc.). Im Internet hatten wir die Aussage gefunden, das Eigenbedarf nur für jemanden aus dem eigenen Haushalt rechtens ist, ich bin allerdings schon ausgezogen. Stimmt das, oder haben wir das nur falsch verstanden? (Auf anderen Seiten hab ich nämlich gelesen, das eine Eigenbedarfskündigung auch für Enkel, Nichten/Neffen und entfernteren Verwandten gültig ist, wenn man es nachweisen kann, das man der Person nahe steht.)
Wäre so eine Kündigung rechtens? Und vor allem wie stehen die Chancen? Hat jemand schon Erfahrung mit so etwas gemacht??
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für die Antworten 😊
LG Larry-chan
5 Antworten
Hab ich das richtig verstanden? Du willst alleine in das Haus einziehen? Damit werdet ihr nicht durchkommen. Eigenbedarf setzt voraus, dass der Begünstigte das Haus benötigt. Niemand wird auch abnehmen, dass du als Einzelperson ein Haus benötigst in dem bisher ein Paar mit zwei Kindern wohnt.
An sich ist eine EBK zu Gunsten eines Stiefkindes durchaus möglich. Auch ein Stiefkind ist ein Familienangehöriger. Dazu muss nicht zwangsläufig auch ein Verwandtschaftsverhältnis zum Eigentümer bestehen. Trotzdem stehen hier m. E. die Chancen aus den bereits erwähnten Gründen schlecht.
Für mich sieht das eher so aus, als wollte dein Stiefvater die Mieter loswerden.
Kontakt zum Drogenmileu, immer wieder Beschwerden der Nachbarn etc.
Der Kontakt zum Drogenmileu wäre kein Kündigungsgrund, die dauerhaften Beschwerden der Nachbarn schon. Also kann dein Stiefvater die Mieter abmahnen und bei weiteren Beschwerden begründet kündigen. Das erscheint etwas erfolgsversprechender als eine Eigenbedarfskündigung die vor Gericht im Endeffekt vermutlich abgeschmettert würde.
Selbstverständlich ist eine Eigenbedarfskündigung zugunsten eines Stiefkindes zulässig. Ob verwandt oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Lesen!
Selbstverständlich ist da gar nichts, die Sache wurde wohl bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt, nur in Einzelurteilen wurde auch bei Stiefkindern der Eigenbedarf für gültig erklärt, was aber nicht bedeutet, dass jedes Gericht so urteilen muss.
Grundsätzlich ist eine Eigenbedarfskündigung für Stiefkinder zulässig. Es ist jedoch noch umstritten, ob eine Bindung zum Stiefvater/-mutter nachgewiesen werden muss. Das Gericht wird sicherlich zugunsten eines Stiefkindes entscheiden, wenn dieses jahrelang im Haushalt des Stiefvaters/-mutter gelebt hat, während es bei einem Stiefkind, welches plötzlich aus der Versenkung auftaucht und seinen Stiefvater/-mutter noch mit "Sie" anspricht womöglich anders entscheidet. Aber grundsätzlich ist eine Eigenbedarskündigung zulässig. Und genau das bestreitet Gretchenklein hier. Im genannten Link von TrudiMeier sind für eine mögliche Eigenbedarfskündigung Stiefkinder ausdrücklich erwähnt
Die Kündigung ist nur rechtens, wenn du mit dem Mann deiner Mutter tatsächlich verwandt bist. Wenn er dich nicht adoptiert hat, besteht GAR KEIN Verwandtschaftsverhältnis und eine Kündigung wegen "Eigenbedarf" wäre nichtig.
Ich hätte wie gesagt in einem Artikel was gelesen und da standen z.B. auch Schwiegerkinder drin, mit denen ist man ja auch nicht verwandt...
Erstmal hat es nichts mit Bildung sondern Verständnis zu tun. Zweitens sind Schwiegerkinder in meinen Augen keine Verwandten im eigentlich Sinne, sondern nur angeheiratet. Ansonsten wären Schwiegerkinder ja genauso erbberechtigt wie leibliche Kinder, dem ist meines Wissens aber nicht so.
Und auch wenn Stiefkinder nicht mit dem Stiefvater/ der Stiefmutter verwandt sind, so stehen sie so weit ich weiß trotzdem in einem verwandtschaftlichen Verhältnis.
Ich habe es zudem nochmal nachgelesen und Stiefkinder würden in diesem Fall genauso wie leibliche Kinder angesehen werden.
Stiefkinder stehen nicht in einem verwandtschaftlichen Verhältnis, zählen aber trotzdem als Familienangehörige (sofern tatsächlich eine familäre Bindung besteht).
Hier geht es aber nicht um persönliches Empfinden, sondern um eine klare Gesetzeslage. Ein Stiefkind ist nicht mit einem Stiefvater verwandt, wenn dieser das Kind nicht adoptiert hat. Dann besteht KEIN Verwandschaftsverhältnis. Ein Kind kann nicht mehrere Väter haben. So einfach ist das.
Dann nenne mir doch bitte die Gesetzesgrundlage. Nicht dein persönliches Rechtsempfinden.
Ich habe mit dem Ehemann meiner Mutter 10 oder 11 Jahre in einem Haushalt gelebt, also besteht durchaus eine familiäre Bindung.
Diese familiäre Bindung ist eine rein moralische Bindung aber keine gesetzliche. Du bist mit diesem Stiefvater nicht verwandt, weil er dich nicht adoptiert hat. Deshalb zählt hier auch nicht das Eigenbedarfsrecht. Und was du "empfindest" ist dem Gesetz schnurzpiepsegal.
Eigenbedarf kann auch für Pflegepersonal angemeldet werden. Ein Pfleger ist auch nicht zwangsläufig mit dem Vermieter verwandt.
Ich war selber mal mit dem Thema Eigenbedarf konfrontiert und hab mich intensiv eingelesen. Zunächst muss man mal unterscheiden, dass das problematische Verhalten der Mieter selbstverständlich keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung hat, ggf. stehen da andere mietrechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Dann ist die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung grundsätzlich auch von vielen individuellen Faktoren abhängig, tendenziell ist ein Vermieter da bei näheren Verwandten aber immer im Vorteil. So wie ich das verstanden habe ist euer Fall ein höchstrichterlich (und nur somit für alle Gerichte verbindlich) nicht geklärter Fall- wobei es wohl schon in unteren Gerichtsinstanzen Entscheidungen gab, dass Stiefkinder als Verwandte in diesem Sinne anerkannt wurden. Die Sache mit dem Haushalt ist hier irrelevant, da du ja nicht mehr dort wohnst. Letztendlich müsste man also abwarten, ob die Mieter eine solche Kündigung akzeptieren würden ohne den Klageweg zu beschreiten, ansonsten müsste man entsprechend das Urteil abwarten mit dem Risiko, die Kosten für den Rechtsweg tragen zu müssen. Eine Eigenbedarfskündigung sollte man aber ohnehin immer über einen Fachanwalt laufen lassen, da es zu viele rechtliche Fallstricke gibt. Ein solcher wird auch detaillierter die Erfolgsaussichten beurteilen können.
Eine EBK muss konkret begründet und die Umstände erläutert werden. In diesem Fall sehe ich keine Erfolgsaussichten (vor Gericht) die EBK durchzusetzen.
Das Pärchen mit Kinder geht vor.Da muß der sich ein anderes seiner Häuser aussuchen.
Da hab ich aber auch schon von anderen Fällen gehört. Vor allem, da die Mieterin ja wiederholt Probleme macht und es immer wieder Beschwerden von den Nachbarn gibt, obwohl sie mehrfach drauf hingewiesen wurde. Das wäre dann doch eine ganz andere Situation oder?
Nein.
Der Eigenbedarf ist eben NICHT zugunsten eines Stiefkindes möglich. Denn Stiefkinder und Stiefeltern sind gesetzlich nicht miteinander verwandt.