Eidesstattliche Erklärung, Schulden los?

9 Antworten

Deine Schulden wirst du damit nicht los. Du musst nur aktuell nichts abzahlen, wenn du nichts zahlen kannst. Die Schulden bleiben dir aber. Deine Gläubiger kommen wieder, sobald du wieder zahlungsfähig bist.

Hey, 

Habe mich durch meine Selbstständigkeit leider kurzzeitig auch übernommen und konnte irgendwann meine ganzen Verbindlichkeiten nicht bedienen.. Bankdarlehen, Schulden beim Finanzamt.. die Handyrechnungen und so weiter... Mir ist kurzzeitig alles über den Kopf gewachsen.
Bin dann auf Empfehlung auf GF Finance Consulting gestoßen. Die haben dann die Kommunikation mit meinen Gläubigern aufgenommen und mich in den Verhandlungen vertreten. Durch Unterstützung meiner Familie und deren Verhandlung bin ich dann Gott sei Dank von einer Insolvenz verschont geblieben und musste nur einen kleinen Bruchteil der Schulden bezahlen. Der Rest wurde mir in den Verhandlungen durch GF Finance erlassen..
Das Honorar der Kanzlei ist zwar nicht ganz billig, aber ohne das ganze wäre ich nie aus der Sache raus gekommen - im Endeffekt war es eine der wenigen sinnvollen Investitionen, die ich im letzten Jahr getätigt habe.

Wer Fragen hat, kann mir gern noch mal schreiben! Kann gf-finance.com ohne Vorbehalte empfehlen - auch hier noch mal vielen Dank an das Team von GF Finance!!

Schulden wirst du nur durch ein Insolvenzverfahren los. Geh mal zur Schuldnerberatung.

wenn Du eine eidesstattlich e Erklärung abgibst und keine staatlichen Schulden hast, kannst di eine Privatinsolvenz anmelden. Deine Schuldenlast wird überprüft und mit dem Gläubigern juristisch geklärt, . Wenn die privatinsolvenz genehmigt wird kannst innerhalb von 6 oder 7 Jahren den schuldenberg abtragen. Dir bleibt immer eine Selberhaltungssumme Deines Einkommens. wennDU diese nicht überschreitest, musst Du gar nichts bezahlen. darfst Dir aber innerhalb dieser Wohlverhaltenzeit nicht zuschulden kommen lassen und keine neuen Schulden machen. dann wirst Du sofort gesperrt. hast Du staatliche Schulden musst Du diese Bezahlen, da gibt es kein Pardon ( Knöllchen usw )

thommy12  05.11.2009, 20:01

Man kann auch ohne EV in die Privatinsolvenz!

Bei der Eidesstattlichen Versicherung (EV), NICHT Erklärung legst Du Deine Vermögensverhältnisse dar, also Sparguthaben, Immobilien, Einkommen mit Angabe des Arbeitgebers und sämtliche Konten. Diese EV kann (muss) aber nur abgegeben werden, wenn ein Gläubiger den Antrag/Auftrag beim Gerichtsvollzieher dazu gibt. Nach Abgabe der EV hast Du entweder für mind. 3 Jahre Ruhe oder, wie schon oft Schuldnern passiert, die Probleme fangen erst richtig an, da der Gläubiger ja nun alle Konten und den Arbeitgeber weiß!