Ehefrau will nicht ausziehen

5 Antworten

Du könntest Dich mit dem Vermieter besprechen, dass Du die Wohnung kündigst, aber nach Ende des Mietverhältnisses wieder einziehen willst. (Für den Vermieter entfällt somit die Mietersuche und er hat die Möglichkeit, künftig mehr Miete von Dir zu bekommen.)

Faktisch ist es dann so, dass die Wohnung gekündigt ist und spätestens zu diesem Zeitpunkt sowohl Deine Frau mit ihrer Tochter, als auch Du selbst ausgezogen sein musst. Ihr werdet Euch eine neue Wohnung suchen, in die Du dann alles umräumst, was ihr gehört oder künftig ihr allein gehören soll und Deine Sachen läßt Du erst einmal da.

Ist sie dann umgezogen, sagst Du Tschüss, tauschst das Schloss aus und wohnst allein in der Wohnung.

Ob das in Deinem Fall praktikabel ist, musst Du selbst wissen. Vielleicht reicht auch schon die Drohung mit dieser Vorgehensweise.

Du kannst sie natürlich nicht einfach vor die Türe setzen, auch, wenn Du allein im Mietvertrag stehst. Ihr seid verheiratet und hattet dort beide Euren Lebensmittelpunkt. Somit ist es erst einmal eine eheliche Wohnung. Natürlich kannst Du im Zuge der Scheidung auch erwirken, dass sie auszieht und auch schon, wenn Du Dich trennen willst. Das würde ich aber an Deiner Stelle mit einem Anwalt für Familienrecht besprechen. Denn durch das Verlassen der Wohnung darf keine Wohnungslosigkeit drohen oder entstehen. In sofern ist das, was hier geschrieben wurde, von wegen einfach, wenn sie nicht da ist, Koffer rausstellen und Schloss auswechseln Blödsinn. Das kann juristisch böse enden. Sichere Dich auf alle Fälle rechtlich ab.

Auch wenn Du alleiniger Mieter der Wohnung bist, kannst du die Frau mit ihrer volljährigen Tochter nicht ohne Weiteres vor die Tür der "Ehewohnung" setzen.

Du könntest die Wohnung kündigen und müsstest die Frau davon in Kenntnis setzen - und ihr so die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig um eine neue Wohnung zu bemühen...

Im Rahmen der Scheidung könntest Du die Zuweisung der Ehewohnung beantragen...

Wenn es auch um das Trennungsjahr geht... man muss nicht unbedingt getrennt leben. Getrennt von Tisch und Bett, heißt
jeder kocht für sich, Wäsche usw. alles so, als würde man allein leben.
Du solltest das aber von einem Anwalt mit Datum der Trennung von Tisch und Bett, an sie per Einschreiben übermitteln lassen.
Lebensmittel usw. alle Quittungen detailliert aufheben aber nur noch für dich persönlich einkaufen!
Ist sie berufstätig gibt es Zeiträume,
innerhalb derer sie sich etwas Neues suchen muss. Ich empfehle dir dringend einen Anwalt!

Wenn sie mal weg ist Türschloss austauschen und gepackte Koffer rausstellen :)

KaeteK  18.08.2014, 11:42

Noch sind sie verheiratet - so einfach ist das nicht. Was würdest du sagen, wenn man das mit dir so machen würde?

mw1970 
Fragesteller
 18.08.2014, 16:16
@KaeteK

Vielen Dank für alle Antworten. Natürlich ist mir klar das ich sie nicht einfach rausschmeissen kann. Selbstverständlich würde ich warten bis die Damen eine eigene Bleibe haben. Meine Ehefrau will die Scheidung selbst, bedroht mich damit das sie zum Anwalt geht, will aber nicht ausziehen. Für eine Scheidung brauch ich ja das Trennungsjahr (mit räumlicher Trennung). Die Wohnung liegt sehr nahe an meinem Arbeitsplatz und ich könnte sie auch bei meinen zu erwartenden Unterhaltszahlungen bezahlen, da wäre ich ja schlecht beraten die Wohnung zu kündigen zu mal ich alleine im Mietvertrag stehe. Abgesehen davon bezahle ich sowieso schon alles.