eBay Kleinanzeigen Wäre verloren gegangen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Siehe Paragraphen zum Gefahrenübergang im BGB : Sie hat unversicherten Versand gewählt weil sie nicht draufzahlen wollte und hat jetzt Pech gehabt.

Du bist haftungstechnisch raus, nachdem du es zur Post gebracht hast und die Post ist raus weil sie sagt "hättest mal versichert gewählt". Der Schaden bleibt an ihr hängen

wie hast du das denn verschickt, als Brief oder als Warenversand oder Buchversand? Hat das auch drauf gestanden (warenversand oder Buchversand) und war alles richtig frankiert? 

Warensendung und Bücherversand kann oft bis zu 8 Tage dauern, bis es ankommt, weil das nur mitgeht, wenn genug Platz ist, hatte ich auch schon öfter. 

Vielleicht dauert es nur noch etwas. Oder es kommt zu dir zurück, weil es nicht ausreichend frankiert war. 

Bei unversichertem Versand hat man natürlich keinen Nachweis, dass es versendet wurde, auch nicht, wenn du es bei der Post abliefert. Höchstens die Postwertzeichen kann man sich bescheinigen lassen, das ist aber kein Versandnachweis und hilft dir im Verlustfall auch nichts. 

Du musst dich daher mit dem Käufer einigen. Rechtliche Konsequenzen sind schwierig, denn der Empfänger kann bei unversichertem Versand genausowenig etwas beweisen wie der Absender, es steht immer Aussage gegen Aussage.

Dann frage sie doch mal, wie ihre rechtlichen Konsequenzen aussehen sollen. Wenn sie mit unversichertem Versand einverstanden war, liegt die Verantwortung beim Käufer.

Nach aktueller Gesetzeslage endet die Haftung eines Privatverkäufers mit dem Einwurf der Sendung in den Briefkasten.
Hier gilt § 447 Abs.1 BGB. Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort (Wohnsitz des Verkäufers), so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
http://www.ebay.de/gds/Haftung-bei-Verlust-auf-dem-Postweg-Gefahruebergang-/10000000177201111/g.html?clk_rvr_id=750528983763

Lillylottaa 
Fragesteller
 11.05.2017, 20:03

Ich kann aber nicht bezeugen, es abgesendet zu haben.

dresanne  11.05.2017, 20:04
@Lillylottaa

Soweit kommt es sowieso nicht. Mach Dir keine Sorgen. Dafür ist der Betrag viel zu gering.

petrapetra64  13.05.2017, 06:12
@dresanne

wieso kannst du nicht bezeugen, den Brief abgesendet zu haben? Du hast ihn doch eingeworfen, das musst du doch auch bezeugen können, oder hast du Alzheimer und kannst dich nicht mehr erinnern. 

9 Euro sind kein wirklicher Streitwert.

Zum Anwalt laufen wäre überzogen.

Das kannst Du zu den Akten legen.

Ebay Kleinanzeigen ist explizit für die persönliche Übergabe. Ich glaube nicht, dass sie gute Chancen hat, dich dafür ran zu bekommen, wenn sie explizit unversicherten Versand wollte. Hast du denn eine Rechtschutzversicherung? Dann sei entspannt. Im Ernstfall würde ich mich an deiner Stelle jedoch beraten lassen und zur Not die 9 Euro zurück überweisen, das ist ja jetzt keine riesige Summe.

Lillylottaa 
Fragesteller
 11.05.2017, 20:02

Sie hat explizit unversicherten Versand gewählt. Ich bin noch Minderjährig, das ganze lief über meine Mutter. Jedoch habe ich den Kontakt mit der "netten Dame". Sie ist wirklich unverschämt und beleidigt mich: ich sei zu dumm, einen Brief zu beschriften. Klar, vielleicht beherrsche ich keine perfekte Rechtschreibung. Jedoch bin ich erst 14 Jahre alt, deshalb unterstellt sie mir, dass ich ungebildet und dumm sei. Das finde ich absolut nicht fair.

fsjhilfe  11.05.2017, 20:07

Trotz allem ist Ebay Kleinanzeigen für die Persönliche Übergabe. Da du aber eine Nachricht hast, in der sie unversicherten Versand wünscht, lautet nein Rat: Nachricht sichern, am besten doppelt und dreifach und dann eine Nachricht senden, in der du darauf hinweist,dass es ihr Fehler ist. Dein Problem soll es nicht länger sein. Zur Not blockieren. Nicht zurück beleidigen, das tust du hier nicht und das finde ich sehr gut. Einfach sachlich bleiben.