ebay kleinanzeigen verkauf, verbindlich?

4 Antworten

Im Prinzip seid ihr beide einen Vertrag eingegangen.

Aber jetzt auf den Kauf zu bestehen ist ziemlich sinnfrei und wird sich im Sand verlaufen.

Also bringt nichts da jetzt irgendwie Stress zu machen oder mit Anwalt zu drohen.

UpGefahren 
Fragesteller
 02.11.2018, 11:57

Sehe ich ähnlich, danke.

Ansprüche zu haben ist eine Sache - Ansprüche geltend zu machen eine ganz andere!

Offensichtlich ist zwischen dir und dem Käufer ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen.

Zu den vertragstypischen Pflichten des Käufers gehören:

  1. Die Ware zu bezahlen
  2. Die Ware abzunehmen

Du kannst den Käufer allerdings nicht zwingen die Ware zu bezahlen, solange du diese noch nicht an den Käufer übergeben hast.

Du könntest vom Vertrag zurücktreten und ggf. Schadenersatz verlangen.

Natürlich nur, wenn dir ein Schaden entstanden ist. Zum Beispiel entgangener Gewinn, wenn du die Sache nach dem Rücktritt erneut verkaufst und einen niedrigeren Kaufpreis erzielst, als beim 1. Verkauf.

Die Differenz zwischen dem 1. und dem 2. Kaufpreis wäre in diesem Fall dein Anspruch auf Schadenersatz.

Ob sich der Aufwand jedoch lohnt ist fraglich. Da du den Anspruch auf Schadenersatz belegen und ggf. zivilrechtlich einklagen musst.

Der wirksame Rücktritt vom Vertrag ist ebenfalls mit Aufwand an Zeit und Geld verbunden, das du dem Käufer zwar in Rechnung stellen, doch zunächst vor auslegen musst.

Wesentlich einfacher wäre es, dem Käufer die Ware (mit Sendungsnachweis) zuzuschicken und dem Käufer eine Zahlungsfrist zu setzen.

Vorteil: Du hast den Vertrag erfüllt und kannst den Kaufpreis einfach und unkompliziert über ein Mahn- und Vollstreckungsverfahren einklagen.

Nachteil: Verweigert der Käufer die Annahme, hast du auch nichts gewonnen.

Behält der Käufer die Ware und behauptet sie sei defekt, trägst du die Kosten der Nacherfüllung, also auch die Rücksendekosten.

Fazit:

  • Du solltest dem Käufer eine Zahlungsfrist (10 Tage) setzen.
  • Nach erfolgloser Frist kannst du vom Vertrag zurücktreten.
  • Der Rücktritt muss schriftlich und unterschrieben zugestellt werden (Keine E-Mail).
  • Da du beweispflichtig bist sollte der Rücktritt per Einschreiben zugestellt werden.

Wichtig zu wissen:

Die Tatsache alleine, dass der Käufer nicht bezahlt, entbindet dich nicht von deinen vertraglichen Pflichten als Verkäufer!

Insbesondere, wenn es sich um hochpreisige Ware handelt, solltest du dich an die gesetzlichen Bestimmungen halten.

Du schreibst:

Plötzlich sagt er doch ab.

Hat der Käufer dir ausdrücklich gesagt: "Ich will den Artikel nicht mehr kaufen?"

In diesem Fall kannst du ggf. auf einen schriftlichen Rücktritt verzichten.

Klingt nach einem bereits geschlossenen Kaufvertrag. Dann ist das auch verbindlich.

On es aber auch Sinn macht, deinen Anspruch (notfalls gerichtlich) durchzusetzen, ist eine ganz andere Frage. Die kannst du dir aber nur selbst beantworten.

Na seid ihr euch darüber einig geworden, dass du ein Produkt für den von ihm gebotenen Preis verkaufen sollst?

UpGefahren 
Fragesteller
 02.11.2018, 11:54

ja, sogar über die versandkosten wurde gesprochen

NamenSindSchwer  02.11.2018, 12:00
@UpGefahren

Na dann wird wohl ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, den beide Parteien zu erfüllen haben.