EBay Kleinanzeigen ist das schon Betrug (Handy)?
Hallo,
ich habe mir ein IPhone 8 über eBay Kleinanzeigen gekauft. Das Handy habe ich abgeholt. In der Beschreibung stand, dass alles funktioniert, es funktioniert auch alles, jedoch fehlt bei dem Licht das Abdeckungsglas und bei der Kamera ist etw Staub drin, sodass es etw verschwommen ist, welches ich aber nicht bemerkt habe .. An den Rändern sind auch Gebrauchsspuren, obwohl der Verkäufer schrieb: Optisch im TOP Zustand. Display und Backcover an sich haben keine Kratzer. Ich habe dem Verkäufer geschrieben, dass ich mein Geld zurück will, ansonsten werde ich ihn anzeigen.. er meinte, dass die Kamera funktioniert und das die Hauptsache wäre, und er deshalb auch juristisch gesehen im Recht wäre ? Vom fehlenden Abdeckungsglas hat er aber nichts geschrieben... Könnte man eine Anzeige wegen Betrug erstatten? Und ist das überhaupt Betrug ? Das Handy habe ich persönlich abgeholt...
Mit freundlichen Grüßen
18 Antworten
Warum hast du es nicht erst geprüft als du es abgeholt hast? Du hast dich ja nicht allein auf eine Beschreibung eines Versandhändlers verlassen sondern hattest das Gerät selbst in der Hand und hast danach gezahlt.
Meiner Meinung nach kein Betrug.
Du hast es abgeholt, hättest es also dort schon nachschauen und bemangeln müssen.
juristisch bist du wohl im recht, ob es betrug ist..schwierig, im Zweifel wohl nicht.
Das ist keine Sache für die Polizei
Also kann ich gar nichts machen?
und eine Anzeige geht auch nicht weil es keine Straftat ist ?
Kannst zum Anwalt gehen und das Zivilrechtlich klären
Würde es deiner Meinung nach etwa nützen ?
Polizei macht nichts , Anwalt musst du bezahlen auch wenn es wegen gerinfügigkeit eingestellt wird.
"auch wenn es wegen gerinfügigkeit eingestellt wird"
Zivilrechtlich wird überhaupt nichts wegen Geringfügigkeit eingestellt. Wenn der FS bereit ist, mehrere hundert bis tausend Euro an einen Anwalt zu zahlen - wer sollte ihn daran hindern?
Der FS hat das Handy persönlich abgeholt.
Von daher weiß ich nicht, wo du ein "juristisches" Recht siehst.
abholen schließt doch keine mängelrechte aus, des Weitern ist wohl auch kein Ausschluss von Gewährleistungsrechten geschehen.
"gekauft wie gesehen" ist dir ein Begriff?
steht das irgendwo oben? ist das Vertragsklausel geworden oder denkt ihr euch das hier gerade alle aus? das gilt außerdem gerade nicht bei versteckten Mängeln..
Ein fehlendes Abdeckglas und Kratzer im Gehäuse sind eben gerade KEINE versteckten Mängel...
und der staub in der linse? den muss ich auch per Auge sofort erkennen und woher ist das gekauft wie gesehen? wo steht das?
Den erkennt man, indem man die Kamera testet - wie auch den Rest des Telefons.
mit dieser Argumentation sind alle versteckten Mängel erkennbar, wenn man lange genug teste findet man alle Mängel, aber zum dritten mal wo steht etwas von "gekauft wie gesehen" ich les das oben nicht. Zumal der gefahrübergang im kaufrecht anders als im werkrecht ist
Man kann von einem Käufer ja wohl erwarten, dass er zumindest die Grundfunktionen testet. Ist nichts anderes als die Probefahrt mit einem Auto...
Man kann man kann..., ja man kann, man muss aber nicht, im Kaufvertrag gibt es keine Abnahmevorschrift wo der Kaufgegenstand als im wesentlichen vertragsgemäß anerkannt wird. Daher gilt, gekauft wie gesehen nur, wenn es vereinbart wurde was oben nicht geschehen ist. Des Weiteren ist Staub in der Linse definitiv ein Mangel, da Fotos eine Grundeigenschaft eines Handys sind und dies nicht mehr gemacht werden kann.
Was DU alles zu wissen glaubst... 🤷
Des Weiteren ist Staub in der Linse definitiv ein Mangel, da Fotos eine Grundeigenschaft eines Handys sind und dies nicht mehr gemacht werden kann.
Ein Probefoto und schon hätte man den Mangel bemerkt.
Das das Glas fehlt, hat der FS gesehen, dass Kratzer da waren, hat der FS gesehen.
Der Fs hat das Handy trotz der SICHTBAREN !! Mängel gekauft, keine Ahnung wo du noch "versteckte Mängel" findest.
Deine Argumentation ist an den Haaren herbei gezogen.
Wenn der FS jetzt noch einen Anwalt beauftragt, ist der noch mehr Geld los, denn alleine die Auskunft, ob sich eine Klage lohnt oder nicht, kostet schon 100€ +
gibt es eine entsprechende Vertragsvereinbarung? bitte zeig mir wo der FS dies in seiner Frage gesagt hat. Die wirtschaftliche Nützlichkeit ist wohl etwas anderes als die juristische Einordnung als Sachmangel
Sichtbare Mängel sind immer eins, verschwiegene etwas anderes.
Nur, dass es hier keine juristische Einordnung als Sachmangel gibt... Wir reden über Gebrauchtwaren.
Ach und bei Gebrauchtwagen gilt der §§ 437, 434 nicht?
Gut, wenn du der Meinung bist...dann ist bei einem Gebrauchtwagenkauf auch das Fehlen aller 4 Reifen ein versteckter Mangel, wenn der VK nicht sagt, dass alle 4 Reifen geklaut wurden.
DAS ist jetzt so unfassbar dämlich, dazu sage ich besser nichts.
Du kannst dir mit dem Käufer ja die Anwaltskosten teilen, wenn du dir so sicher bist.
das ist doch was anderes, vergleichbar wäre es wohl eher wenn bei nem Gebrauchtwagen die Klimaanlage nicht geht.
Nein- genau dies ist der passende Vergleich.
Es geht hier um SICHTBARE "Fehler" - trotz der Fehler hat der FS das Handy gekauft und hat jetzt absolut KEIN ! Anrecht, hier von Betrug zu reden.
wo rede ich von betrug? Staub in der Linse ist doch nicht offensichtlich, wenn man erst nach einem Foto sieht. das mit dem Gehäuse geschenkt, darum gehts mir auch nicht
WAS soll daran dämlich sein, es gibt keinen Gewährleistungsausschluss, auch kein gekauft wie gesehen. Es gibt auch keine Obliegenheit das man als Käufer das man die Ware auf Mängel überprüfen muss. Gerade bei Staub in der Kamera wo man erst in Programme gehen muss ist der Mangel wohl nicht offensichtlich.
Der FS unterstellt Betrug
Könnte man eine Anzeige wegen Betrug erstatten?
Und NEIN- kann er nicht !
"er meinte, dass die Kamera funktioniert und das die Hauptsache wäre, und er deshalb auch juristisch gesehen im Recht wäre ?" geht wohl nicht nur um die Betrugs frage.
und eine anzeige wegen betrug kann er Safe erstatten.
Noch mal- Gebrauchtware kann man testen - wer das nicht macht, sondern blind kauft, weil : "Ich hab IPhone- jetzt bin ich der Checker" ist es selber Schuld.
Das Handy habe ich abgeholt. In der Beschreibung stand, dass alles funktioniert, es funktioniert auch alles,
ist ne klare Aussage.
und eine anzeige wegen betrug kann er Safe erstatten.
Das ist Zivilrecht - er muss zum Anwalt.
Und, wie gesagt, auch die erst Beratung beim Anwalt kostet Geld.
Wenn der FS zuviel Geld hat, soll er es machen- der Anwalt reibt sich die Hände und freut sich über schnell verdientes Geld.
natürlich ist es Zivilrecht, erstatten kann er aber eine.
Ich geb´s auf .
ob man testen kann ist doch nicht die frage, sondern ob man testen muss
wieso die aussage ist 100% korrekt, erstatten kann er eine, durchgehen wird die aber nicht
Der Verkäufer ist hier vollkommen im Recht
Wenn du das Handy persönlich abgeholt hast, und damit das Handy sehen konntest, und dann das Handy auch übernommen hast, dann kannst du nichts mehr machen. Denn du hättest das sofort reklamieren müssen. So heißt es jetzt, Ware wie gesehen übernommen.
Was könnte die Polizei denn im besten Fall machen?