EBay Kleinanzeige , Verkäufer wird gelingt, verkaufte Ware will nicht angenommen werden ?
Hallo. Wir haben ein Bett bei eBay Kleinanzeigen eingestellt. Ein Loch hat das Bett an der Seite, darauf haben wir hingewiesen. Eine Dame hat sich das Bett angeschaut und wollte es haben. Sie sagte das Bett muss sie noch unterbringen da sie es noch nicht nutzen kann. Dennoch wollte sie das Bett nehmen und gab uns unter gemeinsamer Abstimmung eine klein Anzahlung. Die Anfrage des Bett war sehr groß und wir wollten es gerne schnellst verkaufen weil wir ein neues Bett bekommen sollten und kein Platz zum aufbewahren ist. Nach 6 Tagen kam unser neues Bett und die Dame wurde angerufen das das Bett abgeholt werden kann. Anzeige bei eBay war gelöscht und anderen Interessenten abgesagt. Die Dame am Telefon wurde komisch.. Sie weis nicht wie sie das Bett holen sollte, und das Loch.. Und naja am kommenden Samstag wird sie es holen und sie wollte um 11 Uhr das Bett holen.
Wir warten und warten und dann gegen Mittag ein Anruf. Sie will das Bett nicht, ihr ex will das Bett nicht unterstellen und sie will ihre Anzahlung wieder haben. Mein Mann war sauer, er sagt so einfach ist es nicht. Sie hat zugestimmt und es ist ein Kaufvertrag enstanden. Sie soll das Bett holen.
Die Damen war unverschämt wir sollten das Bett wieder reinstellen , sie will ihr Geld. Was für ein Ärger, und das Bett sind wir nun losgeworden an eine Dame der wir zuvor abgesagt hatten, aber unter den angegeben Verkaufspreis.
Wir sind bereit das Geld zurück zu geben , aber mit Abzug des Verlustes . Das sieht die 1 Käuferin nicht ein. Wir aber hatten Ärger und Verlust und mussten wieder Zeit investieren. Wie ist die Rechtslage für den Verkäufer
4 Antworten
Hallo Tina140671
Kann deinen Ärger verstehen, die anderen User haben schon was dazu geschrieben.
Vielleicht war das für dich auch eine Lehre, dass man nichts verkauft mit einer Anzahlung, sondern der wo zuerst kommt, anschaut, kontrolliert und BAR bezahlt und seine Ware mitnimmt.
Ihr habt das Bett ja jetzt verkauft und wenn der jetzige Verkäufer weniger gezahlt hat, dann wart ihr doch einverstanden. Vielleicht hättet ihr das Bett auch ohne die komische Käuferin günstiger abgegeben (?).
Ich würde der das Geld zurückgeben, auch wenn es mich ärgern würde,aber sie soll vorbeikommen und es abholen. Sie hat ja sicher auch die Anzahlung nicht überwiesen.
Der ganze Ärger lohnt sich nicht und euer Bett hat einen Käufer gefunden..
Würde auch künftig erst eine Anzeige bei ebay-Kleinanzeigen rausnehmen, wenn tatsächlich verkauft wird, sonst hat man doppelte Arbeit, oder man deaktiviert sie vorerst nur.
Ja. Danke das stimmt. Das werden wir bestimmt in Zukunft machen gleich abholen und bezahlen. Aber man ist ja gutgläubig...
Danke für deine antwort
Die Dame hat ja noch am Samstag am Telefon gesagt das sie das Bett eigentlich erst im Februar braucht und ihr ex es nicht unterstellen will. Also ehrlich , da überlege ich doch vorher wann ich mir ein Bett kaufe.
Und wir haben ja gesagt das sie Geld bekommt nur mit Abzug des Verlustes. Sie war ja gleich am Telefon unverschämt , und wurde laut.
Mein Mann hatte nur gesagt sie kann das Bett holen und selbst bei eBay verkaufen, nachdem sie uns vorschreiben wollte was wir machen sollten. Das geht ja wohl zu weit.
Die Rechtslage ist eindeutig. Der Käufer ist zur Abnahme und zur Bezahlung verpflichtet. Tut er es trotz Mahnung nicht, ist er schadensersatzpflichtig.
Euer Schaden liegt im nun niedrigeren Verkaufspreis. Die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem niedrigeren Verkaufspreis könnt ihr mit der Anzahlung verrechnen. Der Rest steht dem ursprünglichen Käufer zu.
Wenn der Dame das nicht reicht, kann sie ja klagen. Sie wird damit aber in jedem Fall scheitern.
Bei Verkäufen von privat gibt es kein Rücktrittsrecht.
Danke für die schnelle Antwort ☺️
Was für einen Verlust hattet ihr denn?
Ärger... ok... aber scheinbar habt ihr euch ja auch nicht kompromissbereit gezeigt, so dass sich die Fronten verhärtet haben.
Da ihr das Bett erfolgreich verkauft habt, könnt ihr doch die Anzahlung einfach zurückgeben und gut ist.
Wie unten zu sehen, hatte ich den Satz anders interpretiert. So ergibt es mehr Sinn und ich stimme Dir bedingungslos zu.
Ja das ist ja der Verlust. Klar trotzdem ist man verärgert und man ruft auch nicht nach abgemachter Zeit irgendwann an , sondern versucht doch das irgendwie hinzubekommen, das der Verkäufer kleine Einsicht hat und einigt sich. Sie wurde ja gleich laut als mein Mann sagte das das nicht einfach geht.
Du hast etwas übersehen: ...aber unter den angegeben Verkaufspreis. Also Verlust ja. Der Abzug ist m. E. rechtens. Durch die Anzahlung ist ein Vertrag zustande gekommen.
Übersehen nicht, sondern anders interpretiert: Ich habe das "unter" im Sinne von "zu dem angegeben Kaufpreis" und nicht als "niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis" verstanden.
Dann ist natürlich ein Verlust entstanden, den die zurücktretende Käuferin zu tragen hat. Für den "Ärger" würde ich aber trotzdem nichts berechnen.
Natürlich sind wir nicht so , aber den Verlust ziehen wir ab. Sie bekommt ja Geld zurück. Das hatten wir angeboten.
Kann aber nicht nachvollziehen ein Bett zu kaufen, was sie erst im Februar braucht und nicht unterstellen kann und ihr ex will es nicht. Das erfahren wir am Samstag. Und dann schreibt sie uns vor was wir nun mit dem Bett machen sollen. Das geht aber auch zu weit.
Trotzdem für die schnellen Antworten 👍😊
Der Schaden entstand dadurch, dass der neue Käufer nicht den selben Preis zahlt, sondern weniger.
Die Differenz ist selbstverständlich von der erstgenannten Käuferin zu tragen. Daher ist die Verrechnung mit den Anzahlung schon richtig und rechtens.