eBay Käufer zahlt nicht , Inkasso-Unternehmen beauftragen?
Hallo,
Ich habe etwas auf eBay verkauft nun meldet sich der Käufer nicht und das Geld habe ich noch nicht bekommen ( 1500€ ) .
Ich bin privat Verkäufer und der Käufer hat mein Artikel mit der Option "Sofort kaufen" gekauft und somit ist es ja wirksamer Kaufvertrag entstanden.
Nun wollte ich ein Inkasso-Unternehmen beauftragen , wie sind die Erfolgsaussichten ?
7 Antworten
Zunächst einmal würde ich den Käufer zur Zahlung auffordern und ihm hierfür eine Frist setzen. Erst durch diese Mahnung gerät der Käufer in Zahlungsverzug. Und erst im Verzug kannst Du Inkassogebühren verlangen.
Allerdings wird sich der Gang zum Inkassobüro an dieser Stelle nicht lohnen. Die werden Gebühren berechnen, die nicht einklagbar sind, sodass Du im Zweifel auf hohen Kosten sitzen bleibst.
Die Kosten eines Anwalts sind dagegen (fast) immer vollumfänglich ersatzfähig. Daher wäre dies wohl die bessere Alternative. Aber wie gesagt: Erst mahnen, dann erst weitere Schritte!
die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass du auf den Kosten am Ende sitzen bleibst. Oft ist einfach nichts zu holen. Somit hast du viel Ärger und erst mal viel Kosten.
Einfacher ist es, eine Zahlungsfrist zu setzen und den Fall dann bei ebay melden. Nach einer Weile kannst du den Artikel erneut verkaufen und zahlt die Gebühren für den ersten Verkauf nicht.
Das spart viel Ärger und auch Geld am Ende. Ist aber deine Entscheidung.
Du kannst ein inkassobuero beauftragen und hoffen das der kunde sich nicht mit der rechtsprechung auskennt
Auf den inkassokosten bleibt man leider meistens sitzen
Im Recht sein und Recht bekommen sind zwei paar Schuh.
Nimm dir einen Anwalt, wenn es dir das Wert ist.
Wo ist die Ware? Noch bei dir?
Mach es dir einfach: Verwende einfach die Funktion bei eBay den säumigen Zahler zu melden. Wenn er nicht reagiert -> du zahlst keine Gebühren und kannst den Artikel neu anbieten (ohne das er später u.U. noch Anspruch darauf erhebt und womöglich von dir Schadenersatz haben will).
Um was für einen Artikel geht es denn? KFZ?
Nein es handelt sich um Festplatten.
Dann hat er wohl woanders evtl. ein paar Cent gespart und will dein Angebot nicht mehr... Melde es bei eBay, warte die Frist ab und stell das Angebot neu ein.
Das ist ein ganz falscher Rat.
Durch das Melden an ebay wird der Kaufvertragn nicht aufgehoben.
Aber natürlich wird er. Der Käufer hat 36 Tage Zeit zu reagieren. Reagiert er nicht, hat er diese vom Verkäufer gesetzte Frist verstreichen lassen. Somit ist der Kaufvertrag nichtig, der Verkäufer kann den Artikel neu anbieten.
Würde man einfach den Artikel nochmal verkaufen -> kann sich der Käufer melden und Schadenersatz fordern. Sprich: Einen gleichwertigen Artikel woanders kaufen und dem Verkäufer die Differenz in Rechnung stellen (versuchen).
Ja klar , er muss das Geld überweisen ...