eBay: Käufer behauptet beschädigten Artikel erhalten zu haben, möchte aber DHL keinen Schaden melden. Was tun?

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Das kann so ein "Tausch-Rausch"  Kollege sein. Er besitzt den gleichen Laptop mit dem bemängelten Fehler, ersteigert sich ein einwandfreies Gerät, baut die betreffenden Teile um und verlangt nun die Rückabwicklung des Kaufes. Schau doch mal in den Bewertungen nach, ob der Typ in letzter Zeit irgendwelche ähnlichen Waren ersteigert hat....

ICH würde ihm (da du ja Zeugen für den einwandfreien Zustand hast) nur noch den Mittelfinger zeigen. Sonst nichts.

Übrigens: viele Tippgeber haben hier Unrecht. Auch der Empfänger kann mit dem Karton + Inhalt einen Schaden bei  DHL melden. Dafür gibt man einfach die ganze Sendung wie Empfangen beim "Tempel der Inkompetenz" ab. Dort stellt man dann nach 2 Wochen lapidar fest: "Wenn´s kaputtgehen konnte, war´s nicht richtig verpackt"

Nun weigert sich der Käufer auch, den Schaden DHL zu melden.

Das ist verständlich. Für eine Schadensmeldung ist der Auftraggeber = Vertragspartner des Versanddienstleister zuständig.

Er behauptet, dass der Schaden durch die gute Verpackung und der Schutzhülle des Laptop auf keinen Fall auf dem Transportweg zustande gekommen sei. Er behauptet zudem, dass der Versandtkarton nicht beschädigt gewesen sei.

Somit kann er Dir auch nicht die erforderlichen Fotos zusenden, mit denen Du Deine Schadensmeldung "begleiten" könntest.

Er verlangt nun eine Rücknahme

Verlangen kann er viel.

Die Zahlung erfolgte per Überweisung.

Das ist gut. Mir scheint, da ist mal wieder ein Käufer, der das ebay- Käuferschutzversprechen missverstanden hat:

http://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

welches jedoch nur bei Zahlung per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Kauf auf Rechnung greift.

Du kannst Dich gegen solche Anwürfe schützen, indem Du auf die Gerätenummer verweist, die das von Dir verschickte, intakte Gerät hat.

Etwas vergleichbares ist mir mit einem Geschirr passiert. Das ist alles sehr unerfreulich. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, ist das sicher beruhigend. In dem geschilderten Fall solltest du darauf bestehen, dass der Käufer den Schaden bei DHL meldet. Umtausch und Rücknahme sind ja ausgeschlossen. Du solltest ihm aber die Namen der Zeugen mitteilen, damit er sieht, dass er auf verlorenen Posten steht. Er kann aber auch von seiner Seite den Fall bei einem Anwalt vorstellen, und dann ist es nicht sicher wie der Konflikt ausgeht. Er könnte ja ebenso eine Reihe Zeugen nennen, die aussagen, dass das Gerät defekt war, als er es auspackte. Zumindest kann dieser Streit zu einem ausgewachsenen Rechtsstreit eskalieren. Eine weitere Möglichkeit bietet eine "Fallklärung" via Ebay. So kann man einen Kompromiss anstreben, z.B dadurch, dass man den Käufer eine Preisnachlass anbietet. Bleibt aber die Tatsache, dass der Käufer beweisen muss, dass er das Gerät defekt erhalten hat.

Es sind nur Schäden an DHL zu melden, und zwar sofort beim Erhalt der Sendung, wenn die Verpackung beschädigt ist. Für innere Schäden ist DHL nicht zuständig.

Ich gehe mal davon aus, daß du den Laptop extrem gut mit Luftpolsterfolie und Styroporchips in einem ausreichend großen Karton (Abstand mind. 15 cm zu jeder Seite des Laptops) verpackt hast.

Wenn du diese ordnungsgemäße Verpackung belegen kannst, bist du nicht verantwortlich. Am Bildschirm kann ja gar keine Delle sein, denn der war ja zugeklappt.

An deiner Stelle würde ich entspannt abwarten, was passiert. Er kann über Ebay einen Streitfall eröffnen, der aber aufgrund deiner Angaben und des Zeugen sicherlich geschlossen wird. Mehr als eine negative Bewertung kann dir nicht passieren

Er verlangt nun eine Rücknahme und ist bezüglich der Meldung an DHL nicht kooperativ.

Zu Recht: Richtigerweise musst  du als Vertrgspartner von DHL einen Transportschaden geltend machen. DHL dürfte Haftungsübernahme aber ablehnen, wenn die Sendung äußerlich unbeschädigt anstandslos vom Empfänger angenommen wurde und offenbar unzureichende (Innen-)Verpackung Ursache des beschädigten Inhalts war. Für den haftet nämlich der Versender.

Und der K darf wg. des Sachmangels "Delle am Bildschirm (...) und (...) Bildschirm (....) verzogen" i. S. d. § 434 BGB Rücktritt vom Vertrag und Kauf- und Versandkostenerstattung n. § 323 BGB beanspruchen. Auch klageweise , wenn man sich dem verweigert.

Wie das vor Gericht endet, weiß niemand vorauszusagen. Bestimmt hat der K auch Zeugen, die den reklamierten Zustand beim Auspacken beschwören werden.

Ob sich das Prozesskostenrisiko einschl. Fahrtkosten lohnt, muss man schon für sich selbst entscheiden.

G imager761