eBay Bearbeitungszeit überschritten
Hallo, ich habe eine Frage zu der Bearbeitungszeit, also der Zeit, in welcher man ein Paket zur Post bringen muss (normalerweise zwischen 1 bis 3 Tage).
Ein Käufer hat am 05.05.13 den Artikel gekauft und ich hatte das Geld am 14.05.13 auf meinem Konto. Als Bearbeitungszeit habe ich 2 Tage angegeben, da ich das sonst immer in dieser Zeit gut geschafft habe. Jetzt kam der Fall, dass ich sowohl Gestern als auch Heute unerwartet lange arbeiten musste und ich es somit erst morgen früh (also Freitag den 17.05.13) zur Post fahren kann, was bedeutet, dass ich meine angegebene Bearbeitungszeit um einen Tag überschreite.
Ich habe dem Käufer auch informiert, jedoch verlangte der jetzt, dass ich dann das Paket per Expressversand (23,60€ anstatt 11,90€) verschicke.
Meine Frage nun, bin ich jetzt dazu verpflichtet? bzw. was kann der Käufer jetzt unternehmen?
Auf der eBay Hilfsseite habe ich leider keine passende Antwort gefunden, deshalb bitte ich euch jetzt um Rat :)
Viele Grüße, SearchTree :)
7 Antworten
9 Tage für eine Überweisung sagt auch aus, dass sich der Typ nach frühestens ner Woche dazu bequemt hat zu bezahlen. Ich selbst gehe bei solchen Fristen davon aus, dass die Zahlung zeitnah erfolgt und gerade bei nicht gewerblichen Händlern nicht erwartet werden sollte, fünfmal täglich das Konto zu prüfen, um auch ja schnellstmöglich zu versenden.
Den Expressversand kannst du gerne leisten, sofern er bereit ist, für die Mehrkosten aufzukommen. Verpflichtet bist du nicht, da die Bearbeitungszeit auch kein wirklich bindendes Zeugnis ist. Mehr als die Bewertung bei der Versandzeit zu drücken, kann er ohnehin nicht machen. Da das Geld am 14. nicht schon um 9 Uhr auf dem Konto sein wird, ist dieser Tag ohnehin streitbar anzusehen.
Dass du dich überhaupt gemeldet hast, ist schon ein Novum. Die meisten Händler würden das auch drei Tage nach ihrer eigenen Frist nicht machen.
Danke für die Antworten!!, jetzt bin ich etwas beruhigt :)
Dass mit der negativen Bewertung habe ich mir zwar auch schon gedacht, aber bei über 200 zufriedenen Käufern und somit positiven Bewertungen finde ich es nicht weiter schlimm, zumal ich auch kurz Stellung dazu nehmen könnte.
Sorgen mache ich mir nur womit er sonst noch kommt, denn bei 9 Tagen für die Überweisung und dann schon nach einem Tag "Verzug" solch einen Terz zu machen spricht meiner Meinung nach Bände :( aber man soll ja nicht den Teufel an die Wand malen :)
Meine Frage nun, bin ich jetzt dazu verpflichtet?
Nein. Grds. kann der Käufer einen abweichend vereinbarten Versand nicht beanspruchen, sondern nur gegen Mehrkostenübernahme gewährt bekommen.
G imager761
Hey, das würde ich nicht einsehen! Nur gegen Aufpreis! Außerdem kann es der Käufer ja nicht eilig haben, immerhin hat seine Überweisung auch echt lange auf sich warten lassen!
Nein dazu bist du in meinen augen nicht verpflichtet. Und zu dem hat er sich mit dem geld überweissen auch lange zeit gelassen