ebay als Packet angegeben als Päckchen verschickt und jetzt nicht angekommen
Hallo,
ich habe bei ebay etwas von Privat ersteigert (Wert ca. 350 Euro). PayPal Zahlung war nicht möglich also musste ich dies per Überweisung tätigen. Der Verkäufer hat ca. 300 Bewertungen und alle zu 100% Positiv. Da ich selber auch bereits seit zig Jahren bei ebay bin (haupsächlich ersteigern) und noch nie Probleme hatte bin ich erstmal davon ausgegangen, dass dieser Verkäufer nicht den anschein eines Betrügers macht und ich per Überweisung zahlen kann. Hätte er nicht so viele Bewertungen und auch noch zu 100% hätte ich erst gar nicht - in Anbetracht, dass PayPal nicht möglich ist - mitgesteigert.
Nun zum Problem: Unter Verpackung und Versand war angegeben 6,90 Euro Standardversand DHL Paket ( NICHT Päckchen). In der Artikelbeschreibung selber war nichts vermerkt. Da eben Paket angeben, sah ich keinen Grund nochmal nachzufragen ob er versichert oder unversichert verschickt. Ein Paket ist mit 500 Euro versichert und verfügt über eine Verfolgungsnummer. Verschickt wurde der Artikel vor über einer Woche und ist bis heute noch nicht bei mir angekommen. Ich habe heute morgen auch bereits mal den DHL-Fahrer abgefangen und ihn gefragt ob er sich daran erinnern kann in den letzten Tagen etwas für mich in der Nachbarschaft abgegeben zu haben. Aber dies war nicht der Fall. Ich habe jetzt schon mehrmals mit dem Verkäufer hin und her geschrieben. Er behauptet, das abgeschickt zu haben. Bei der 4ten Mail hat er dann durchblicken lassen, dass er den Artikel nicht wie bei ebay angegeben als Paket sondern als Päckchen verschickt hat. Daher auch keine Verfolgungsnummer. Dem Verkäufer scheint die Sache nicht sonderlich zu interessieren. Was kann ich also jetzt machen. Bzw. wie sieht die rechtliche Lage aus?
Fakt ist ja:
- Bei Privatverkauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über.
- Bei den Kosten für Verpackung und Versand kann man rechtlich nicht auf die Versandart
schließen.
Aber: - Es war ja angegeben DHL Paket. - Verschickt hat er es per DHL Päckchen.
Wie ist hier nun die Rechtslage? Bzw. welche "sinnvollen" Maßnahmen kann ich ergreifen? Ich kann zum Anwalt gehen, oder noch etwas abwarten, wenn nichts mehr ankommt kann ich ihm eine Betrugsabsicht unterstellen und Strafanzeige stellen. Bringt das aber etwas? ich sehe darunter jetzt erstmal nur Aufwand und Kosten.
8 Antworten
§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Wenn der Verkäufer es selbst angibt, ist die "besondere Anweisung" eigentlich hinfällig - zeig ihn an
Der KÄUFER hat mit der Auswahl "DHL Paket" (versichert) ebendiese Anweisung erteilt - alternativ hätte er zB auch "Selbstabholung" auswählen können ....
So wie es der Frager geschrieben hat, war von Anfang an nur 6,90 Euro Versand für DHL Paket auswählbar. Eine Möglichkeit für eine Weisung bestand hier nicht.
In jedem Fall ist aber der Gefahrübergang da und eine Anzeige sinnlos.
Sollte von ihm nichts mehr kommen, Frist setzen und dann Mahnbescheid in der Höhe deines Schadensersatzanspruchs rausgehen lassen. Der Anwalt ist im Verhältnis zu deinem Anspruch sehr teuer und du weißt nicht, ob überhaupt etwas bei dem Ebayer zu holen ist. Wenn der Ebayer mit multiplen oder gefälschten Identitäten auftritt, läufst du möglicherweise auch nur in Leere, dann kann dir auch ein Anwalt nicht weiterhelfen und dein Schaden ist durch die Anwaltskosten noch größer.
Das ist eine Frechheit den bei6,90 € Versand wäre es ja versichert,da hat dich einer ganz schön gelinkt und machen kannst du nicht zuviel.Aber auf jeden Fall bei Ebay melden und die Bewertung auch dementsprechend machen.
Da wurdest du wohl verarscht, würde niemals so teure Sachen bei Ebay kaufen gerade wenn es ohne Paypal ist aber soweit ich weiß kann man da nichts machen deswegen betrügen ja auch so viele du kannst ihn nur bei ebay melden
du bist im recht: du hast für den versicherten versand bezahlt. wenn er dann auch noch die 2 euro in seine eigene tasche sparen möchte, muss er die konsequenzen tragen.
ich würde ihm erstmal mit den rechtlichen konsequenzen drohen, vielleicht kommt er dann noch in gang. maile ihm, dass du für den versichterten versand bezahlt hast und es nicht dein problem ist, wenn er nicht versichert (sondern billiger) versendet. setzte ihm eine frist von ein paar tagen, dir das geld zu erstatten. schreibe dazu, dass du rechtliche schritte einleiten wirst, wenn du das geld bis dahin nicht erhalten hast.
gibt es nicht auch eine möglichkeit der klärung über ebay?
Boing. Voll daneben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "Hat der KÄUFER.. Anweisung ERTEILT..." Dies war hier nicht der Fall...
Der Gefahrübergang ist da, zumindest in diesem Fall. Im Übrigen ist § 447 Abs. 2 BGB auch nur deklaratorisch und begründet keine Anspruchsgrundlage. Diese findet sich in § 280 ff. BGB. Paragrafenmäßig hast du da in die Mülltonne gelangt...
Und wenn du mir jetzt noch erklärst, was eine ANZEIGE bringen soll, gibts nen Keks! ;-)