ebay als Packet angegeben als Päckchen verschickt und jetzt nicht angekommen

8 Antworten

§ 447 BGB Gefahrübergang beim Versendungskauf

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Wenn der Verkäufer es selbst angibt, ist die "besondere Anweisung" eigentlich hinfällig - zeig ihn an

Wolfpack  08.09.2011, 14:13

Boing. Voll daneben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil: "Hat der KÄUFER.. Anweisung ERTEILT..." Dies war hier nicht der Fall...

Der Gefahrübergang ist da, zumindest in diesem Fall. Im Übrigen ist § 447 Abs. 2 BGB auch nur deklaratorisch und begründet keine Anspruchsgrundlage. Diese findet sich in § 280 ff. BGB. Paragrafenmäßig hast du da in die Mülltonne gelangt...

Und wenn du mir jetzt noch erklärst, was eine ANZEIGE bringen soll, gibts nen Keks! ;-)

tm2009  08.09.2011, 14:18
@Wolfpack

Der KÄUFER hat mit der Auswahl "DHL Paket" (versichert) ebendiese Anweisung erteilt - alternativ hätte er zB auch "Selbstabholung" auswählen können ....

Wolfpack  08.09.2011, 14:30
@tm2009

So wie es der Frager geschrieben hat, war von Anfang an nur 6,90 Euro Versand für DHL Paket auswählbar. Eine Möglichkeit für eine Weisung bestand hier nicht.

In jedem Fall ist aber der Gefahrübergang da und eine Anzeige sinnlos.

Sollte von ihm nichts mehr kommen, Frist setzen und dann Mahnbescheid in der Höhe deines Schadensersatzanspruchs rausgehen lassen. Der Anwalt ist im Verhältnis zu deinem Anspruch sehr teuer und du weißt nicht, ob überhaupt etwas bei dem Ebayer zu holen ist. Wenn der Ebayer mit multiplen oder gefälschten Identitäten auftritt, läufst du möglicherweise auch nur in Leere, dann kann dir auch ein Anwalt nicht weiterhelfen und dein Schaden ist durch die Anwaltskosten noch größer.

Das ist eine Frechheit den bei6,90 € Versand wäre es ja versichert,da hat dich einer ganz schön gelinkt und machen kannst du nicht zuviel.Aber auf jeden Fall bei Ebay melden und die Bewertung auch dementsprechend machen.

Da wurdest du wohl verarscht, würde niemals so teure Sachen bei Ebay kaufen gerade wenn es ohne Paypal ist aber soweit ich weiß kann man da nichts machen deswegen betrügen ja auch so viele du kannst ihn nur bei ebay melden

du bist im recht: du hast für den versicherten versand bezahlt. wenn er dann auch noch die 2 euro in seine eigene tasche sparen möchte, muss er die konsequenzen tragen.

ich würde ihm erstmal mit den rechtlichen konsequenzen drohen, vielleicht kommt er dann noch in gang. maile ihm, dass du für den versichterten versand bezahlt hast und es nicht dein problem ist, wenn er nicht versichert (sondern billiger) versendet. setzte ihm eine frist von ein paar tagen, dir das geld zu erstatten. schreibe dazu, dass du rechtliche schritte einleiten wirst, wenn du das geld bis dahin nicht erhalten hast.

gibt es nicht auch eine möglichkeit der klärung über ebay?