Dumme Frage? Trotz Jobaufnahme weiter bewerben wegen EGV?
In meiner Eingliederungsvereinbarung (EGV) ist ja eine Mindestzahl an Bewerbungen pro Monat festgelegt. Nun habe ich diesen Monat noch gar keine Bewerbung geschrieben, da ich gute Aussichten auf einen Job hatte, den ich mir selber gesucht habe und nun auch den Arbeitsvertrag ab nächsten Monat bekommen habe. Muss ich trotzdem noch die geforderten Bewerbungen schreiben, damit mir nicht nachträglich das ALG 1 gekürzt wird oder ist das damit hinfällig? Meinen Sachbearbeiter will ich nicht fragen - ehrlich gesagt sehe ich den lieber von hinten als von vorn.
2 Antworten
hallo geIegentlichich - wenn du den neuen Arbeitsvertrag (Vorvertrag) schriftlich hast, dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Du mußt auch keine weiteren Bewerbungen vorweisen (sollte es anders kommen, schreib ich dir Bewerbungen von 1-100, geh auf mein Profil und schreib mir eine Nachricht, wenn du in Not bist). ALG1 ist übrigens eine Versicherungsleistung, die dir nur sehr schwer gekürzt oder gestrichen werden kann.
Ich danke Dir vielmals.
Hallo, es hätte eine neue EGV verfasst werden müssen, durch die Arbeitsaufnahme, das wäre z.b. bei "Austockern" der Fall, wer Arbeit aufnimmt, muss die EGV nur beachten, wenn er wieder im Leistungsbezug bleibt, also Aufstocker wird, wenn man Arbeit aufnimmt, steht es einem frei,Bewerbungen zu schreiben....LG