Dumme Frage aber kann man bei der Polizei anrufen und über das Telefon jemanden anzeigen?

8 Antworten

Stell dir vor du beobachtet eine Straftat. Da musst du nicht auf das nächste Revier um das anzuzeigen.
Eine Tat die nur dich persönlich trifft und nur auf deine Anzeige hin bearbeitet wird musst du auch persönlich anzeigen.

Es ist mal wieder interessant zu lesen, wie sich die Antworten widersprechen. Das ist der Beweis, hier niemandem zu trauen und alles selbst zu überprüfen. 

Also klärst Du das einfach durch einen Anruf bei der Polizei oder fragst einfach mal einen Polizisten, wenn Du in der Stadt einen siehst. 

Du kann´st über Telefon eine Anzeige vorab abgeben.

Du musst aber zur Wache um die Aussage zu Unterschreiben und dich Ausweisen, wenn du nicht bekannt bist.

Hier sind wir nicht im Krimi im Fernsehen.

Mit freundlichem Gruß

Bley 1914

Hallo niklasneubaur,

selbstverständlich kann man auch telefonisch/per Mail/auf der Website der Polizei jemanden anzeigen.

Eine Anzeige ist auch nichts weiter als das man die Polizei über den Verdacht einer strafbaren Handlung in Kenntnis setzt.

Sobald die Polizei Kenntnis von einer Straftat hat, ist sie verpflichtet ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Wird Deine Aussage als Zeuge benötigt, wird man auf Dich noch einmal zukommen.

Gleichen gilt für die Taten die nur auf Antrag verfolgt werden. Bist Du der Antragsberechtigte wird man Dich auffordern den entsprechenden Strafantrag persönlich und in schriftlicher Form zu stellen.

Welche Delikte nur auf Antrag verfolgt werden kann man ganz gut Wikipedia entnehmen: https://de.wikipedia.org/wiki/Antragsdelikt

Schöne Grüße
TheGrow

verreisterNutzer  25.01.2017, 11:34

Falsch. Wenn etwas wörtlich "zur Anzeige gebracht" werden soll, ist ein persönliches Erscheinen mit Personalausweis unumgänglich.

Man muss unterscheiden zwischen "Anzeigen" und die Polizei über etwas "in Kenntnis setzen". Das ist ein Riesen-Unterschied.

TheGrow  25.01.2017, 11:51
@verreisterNutzer

Die einzige Antwort die Falsch ist Deine!

Eine Anzeige muss niemals persönlich gestellt werden. Genauso wenig ist die Vorlage eines Ausweises oder einer Unterschrift nötigt.

Man kann jede Straftat

  • persönlich
  • telefonisch
  • per Fax
  • per Mail
  • online stellen.

Die meisten Bundesländer sind für Onlineanzeigen unter http://www.online-strafanzeige.de zu erreichen.

Das es unumgänglich ist die Anzeige persönlich zu stellen ist schlichtweg unfug

Still  25.01.2017, 17:12
@TheGrow

Wie stellst du die Identität des Anzeigenerstatters sicher? Wie wird beweiskräftig die Aussage, die schließlich einen anderen Menschen belastest, dokumentiert? Ich sage: persönlich und mit den Worten: mit meiner Unterschrift stelle ich Strafantrag.

TheGrow  25.01.2017, 17:34
@Still

Wie wird beweiskräftig die Aussage, die schließlich einen anderen Menschen belastest, dokumentiert?

Wenn der Anzeigende jemand Anders belastet, kann er das nur, weil er als Zeuge etwas gesehen hat und somit etwas zur Sachverhaltsaufklärung beigetragen hat. Und ich habe nun mehrfach angeführt, dass die Identität nur dann irrelevant ist, wenn er weder Zeuge, noch Geschädigter, noch Täter ist.

Bei einer Vernehmung als Zeuge, stelle ich logischerweise immer die Identität fest.

Ich sage: persönlich und mit den Worten: mit meiner Unterschrift stelle ich Strafantrag.

Einen Strafantrag kannst Du nur bei den Antragsdelikten stellen und nur wenn Du überhaupt Antragsberechtigt bist und das ist in der Regel nur der Verletzte im Strafverfahren.

Still  25.01.2017, 19:25
@TheGrow

dass die Identität nur dann irrelevant ist, wenn er weder Zeuge, noch Geschädigter, noch Täter ist.

Ähhhh, welche Person im Strafverfahren bleibt da denn übrig?!

TheGrow  25.01.2017, 19:42
@Still

Zum Beispiel derjenige der die Tat meldet, sprich der der Polizei anzeigt, dass eine Straftat geschehen ist.

Das kann zum Beispiel derjenige sein, der einen aufgebrochenen Fahrkartenautomaten entdeckt hat und dann dieses bei der Polizei zu Anzeige bringt.

Oder derjenige der frisches Graffiti entdeckt hat und dieses zur Anzeige bringen will.

Oder derjenige der eine umgefahrene Ampel entdeckt und dieses zur Anzeige bringt.

Meinst Du dass, es für die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder sonst Jemanden eine Rolle spielt, ob der Anzeigende die Tat anonym per Telefon oder persönlich auf der Dienststelle gemeldet hat?  

Still  25.01.2017, 21:41
@TheGrow

Ah, der Bürger macht also eine Meldung, keine Anzeige! Könnte er " vortäuschen einer Straftat begehen" ? Nein, nur wer gegenüber einer Behörde etwas "anzeigt", das nicht der Wahrheit entspricht! kann diesen Tatbestand erfüllen: sprich, er unterschreibt etwas!

TheGrow  26.01.2017, 01:13
@Still

Der genaue Gesetzestext lautet:

§ 145d StGB - Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

Die Tathandlung des Vortäuschens kann der Täter natürlich auch völlig anonym begehen.

Das er nur bestraft werden kann, wenn er ermittelt werden kann, ist natürlich logisch. Aber die Möglichkeit einer Bestrafung gem. der eben angeführten Rechtsgrundlage ist auch möglich, wenn der Anzeigende die Straftat anonym  vorgetäuscht hat.

Im übrigen, warum sollte die Polizei die Möglichkeit einer Onlineanzeige unter http://www.online-strafanzeige.de/index.php?kat=niedersachsen-online-strafanzeige schaffen, wenn sie rechtlich gar nicht zulässig wäre, sondern eine Strafanzeige einzig und alleine nur persönlich unter Vorlage des Ausweises erfolgen kann???

Und unter https://www.polizei.nrw.de/duisburg/artikel__12733.html führt die Polizei auf Ihrer Seite ausdrücklich an:

Durch ein gemeinsames Programm von bisher IKEA, REAL, KAUFLAND Marxloh und dem Mercator-Center mit der Duisburger Polizei wird es jetzt den Zeugen einer Unfallflucht erleichtert Angaben zu machen, zur Not auch anonym!

Warum sollte die Polizei also ausdrücklich anführen, dass ein Zeuge den Täter zur Not auch anonym anzeigen kann, wenn das gar nicht zulässig und möglich wäre?

Still  26.01.2017, 08:32
@TheGrow

Wird ein bißchen viel mit uns beiden ; - )

Bei einer Unfallflucht kann die Polizei objektive Beweise außerhalb von Wohnungen tätigen. Wenn also ein Zeuge einen (zur Not auch!) anonymen Hinweis auf den Aufenthaltsort des Fahrzeuges gibt, gelinkt die Überführung. Wie dein Beispiel zeigt, geht es um einen Hinweis auf den Täter und NICHT um das anonyme Anzeigen des selbigen.

Hallo,

nein, du musst vor Ort sein.

Du kannst natürlich anrufen und eine Anzeige machen, dass dich zum Beispiel gerade einer auf der Autobahn genötigt hat, aber du musst dann trotzcem noch einmal auf die Wache.

Wenn nur auf "Zuruf" Anzeigen aufgenommen werden würden, dann würde das totale Chaos ausbrechen.

Also, auf zur Polizei und Anzeige gemacht.

Schließlich stehst du ja zu dem was du tust, oder ?!?

LG Mata