Dürfen wir den Lehrer Filmen?

11 Antworten

Diese Frage ist nicht ganz eindeutig zu beantworten. Daher der Reihe nach. 

Das Filmen an sich ist nicht grundsätzlich verboten. 

Problematisch jedoch ist das, was mit diesem Film dann passieren soll. Wenn du diesen Film auch nur einer einzigen Person zeigst, was ja wohl der Sinn und Zweck der Sache sein soll und wovon auch auszugehen ist, dann hast du den Film schon "verbreitet" und das ist verboten.

Hier ist auch die Frage zu beantworten, ob du schon mit dem Filmen an sich die Persönlichkeitsrechte deines Lehrers verletzen würdest. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des VGH Baden-Württemberg aus dem Jahr 2008. http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=10275

Nein, wie du schon bemerkt hast , ist es gesetzlich verboten und es ist strafbar!Also mache es bitte nicht. Wir haben es auch probiert, am Ende ist fast die Polizei gekommen .

Nein, das ist nicht erlaubt. Versucht Eure Probleme lieber durch Gespräche zu lösen.

Auf jeden Fall wird die Tonspur den Tatbestand des § 201 StGB erfüllen. Ob evtl. auch § 201a StGB vorliegt, müsste im Einzelfall ein Gericht klären.

Interessantes Urteil zu einem ähnlichen Thema: http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=14171

Das hat nichts damit zu tun. Es ist ein Urheberrechtsverstoß, wenn ihr ihn abbildet, ohne ihn vorher um Erlaubnis gefragt zu haben. Dem Abgebildeten obliegen sämtliche Rechte über dieses Video. Ihr könnt das tun, allerdings müsst ihr ihn danach fragen, ob ihr das Video behalten dürft. Ansonsten kann er euch verklagen. Kein scherz, hat ein alter Lehrer bei einem Kumpel von mir auch gemacht.... §§ kann ich dir leider nicht nennen, aber ich erinnere mich noch seeeeehr gut an den Gerichtsentschluss ;)