Dürfen Kinder/Jugendliche auch DHL Pakete annehmen?

9 Antworten

Immer mehr Waren werden mit Paketdiensten um die Welt geschickt, nicht jeder Empfänger ist jedoch zur Stelle und kann die Ware annehmen, wenn der Bote an der Tür klingelt. Öffnet dann die Ehefrau oder eine Hausangestellte, ist dies wenig problematisch. Bei Kindern kann es auf das Alter ankommen.

Wenn ein Kind ein Paket annehmen soll
  • Wer ein Paket annehmen will, das für einen anderen bestimmt ist, kann dabei als Empfangsbote tätig werden. Zwar bezieht sich die Rechtsfigur des Empfangsboten zunächst auf die Entgegennahme einer Willenserklärung - beispielsweise einer Kündigung -, sie lässt sich analog jedoch auch auf die Entgegennahme eines Paketes beziehen.
  • Die Voraussetzung für einen Empfangsboten ist, dass er dem Organisationsbereich des eigentlichen Empfängers zugerechnet werden kann. Dies gilt beispielsweise für im Haushalt lebende Familienangehörige, den Ehepartner oder Hausangestellte.
  • Zusätzlich müssen diese zur Entgegennahme bestellt sein oder sie müssen nach der Verkehrsanschauung dafür generell zuständig sein.
  • Wird ein Kind nicht extra beauftragt und nimmt es dennoch ein Paket an, kann es auf den Einzelfall ankommen, ob es dann wirksam als Empfangsbote tätig wurde.
  • Ist das Kind noch geschäftsunfähig, also jünger als sieben Jahre, gilt es nach der Verkehrsanschauung in der Regel nicht als empfangsberechtigt. Ist es älter, kann es auf die geistige Reife ankommen. Gibt es das Paket jedoch anstandslos an den Empfänger weiter, ist alles in Ordnung. Problematisch ist es nur, wenn dabei etwas schiefgeht. 
Wenn das Paket verloren geht
  • Für den Absender des Paketes kommt es darauf an, dass das Paket wirksam zugestellt wurde.
  • Bei einer Entgegennahme der als Empfangsboten beauftragten oder nach der Verkehrssitte als Empfangsboten geltenden Personen ist dies der Fall.
  • Wird das Paket jedoch an ein nicht geschäftsfähiges Kind übergeben, ist dies zur Entgegennahme nicht ausdrücklich ermächtigt; lässt es das Paket "verschwinden", dann geht dies zulasten des Absenders.
  • Das Sprichwort "Ist das Kind auch noch so klein, kann es dennoch Bote sein" besagt eben nur, dass auch ein kleines Kind Bote sein kann - es muss dies jedoch nicht in jedem Falle sein.

Wenn Eltern durch die Kinder Pakete annehmen lassen wollen, sollten sie diese entsprechend bevollmächtigen bzw. beauftragen. Andernfalls sollte ein sorgfältiger Paketdienst wieder kehrtmachen.

Ja darf man, du musst nur ausweisen können dass du Familienmitglied bist. ABER wenn das Paket mit ner altersbeschränkung verschickt wird MUSS der Empfänger das Paket entgegennehmen

theoretisch nur dann, wenn sie selbst auch empfänger des Paketes sind. in der praxis wird der Postbote schon das Paket da lassen, wenn es für Mama oder Papa ist.

lg, Anna

Als Haushaltsangehörige des Empfängers schon es sei denn, der Absender hätte das anders verfügt.

G imager761

Ja klar:) ich bin 14 geworden & nehme sie auch immer an. Auch wenn es zB an meine Eltern geht:) unterschreiben tue ich auch:)

Merok 
Fragesteller
 07.03.2015, 07:44

Aber du bist doch noch garnicht geschäftsfähig?

Haglaz  07.03.2015, 14:18
@Merok

Eine Paketannahme ist auch keine Willenserklärung im Sinne des § 107 BGB.

Amieschen  07.03.2015, 07:45

Trotzdem nehme ich sie an & unterschreibe auch:) Es kann auch vielleicht daran liegen dass ich auf dem Dorf lebe... Aber bei meinem Vater in der Stadt nehme ich die Pakete auch öfters entgegen.

Merok 
Fragesteller
 07.03.2015, 07:56
@Amieschen

Danke. Aber, warum wolltest du damals dich umbringen? :(