Duerfen Geschwister in einem Zimmer schlafen?

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Sie schlafen doch in getrennten Betten, also wo ist das Problem? Es ist doch alles in Ordnung und von so einem merkwürdigem Gesetz habe ich noch nie etwas gehört.

Hallo,

Geschwister können ihr ganzes lebenlang in einem zimmer schlafen, da gibt es keine rechtlichen regelungen. es gibt ja auch familien wo eine 3 zimmer whg einfach nicht drin ist. ich kenne sogar jugendliche die im bett ihrer eltern schlafen müssen, weil es finanziell nicht anders geht.. das ist natürlich nicht ideal. das beste ist immer wenn jeder ein eigenes zimmer und platz für seine persönliche entfaltung hat.

wenn geschwister zusammen in ein ferienlager fahren und getrennt geschlechtlich sind, dürfen sie meist nicht im selben zimmer schlafen. das ist aber nicht gesetzlich so, sondern der grund liegt darin dass auch die freunde und freundinnen mal zu besuch kommen. der jeweils andere könnte sich dann gestört fühlen

nein, das ist nicht gesetzlich festgelegt und das ist auch gut so.

was dein ex und seine familie tun und wie sie das untereinander ausmachen, geht dich nichts an und auch wenn er noch so faul sein mag, wird er sicherlich nicht planen, fuer den rest seines lebens wieder bei den eltern zu wohnen.

manchmal wundere ich mich wirklich, dass es den leuten noch nicht GENUG gesetze fuer alles und jedes gibt. soll demnaechst noch das jugendamt in familien kontrollieren gehen, ob auch alle geschwister huebsch getrennte zimmer haben und ggf. dann WAS tun? ein kind aus der familie nehmen?

wenn du deinem ex eins reinwuergen moechtest, tu das mit dingen, die DICH betreffen, nicht mit dingen, die seine familie betreffen.

In anderen Ländern und Kulturen ist das gang und gäbe.Da würde niemand auf die Idee kommen...so etwas als anstößig zu bezeichnen.Familien brauchen kein Eingreifen Außenstehender in ihre ganz persönliche Privatsphäre.Also nix muß...außer das Müssen!

Bin zwar kein Fachjurist aber ich würds mir so zusammenreimen: Die Wohnung gehört den Eltern, die Schwester ist 13, wenn die Erziehungsberechtigten das genehmigen, muss die Tochter da mitmachen, obs ihr nun passt oder nicht, die Wohnung bleibt so wie sie ist !

Spaß beiseite, gesetzlich denke ich ja, ob die Schwester dann zum Jugendamt rennt weil sie sich in ihrer Privatsphäre eingeschränkt fühlt, dann ist das ein ganz neuer Fall, womit sich dann auch die Eltern auseinandersetzen müssen.