Dürfen Eltern das Handy des Kindes durchsuchen?
Hi, die Mutter meines Freundes durchsucht sein Handy regelmäßig. Selbst nur bei Kleinigkeiten nimmt sie ihm das Handy weg und löscht alle Spiele und (das wohl eher weniger) überfliegt seine WhatsApp Chats. Das betrifft mich zwar eher weniger, aber nicht mehr offen mit seinem Freund chatten zu können, ist dann auch wieder so ne Sache. Einmal hat sie mich sogar gefragt warum ich um eine gewisse Uhrzeit auf WhatsApp online war. Das war richtig creepy.
Meine Frage ist, ob ihr das ok findet wenn eure Eltern euer Handy durchsuchen würden oder es ein allgemeines tabu ist.
Das Ergebnis basiert auf 20 Abstimmungen
12 Antworten
Dadurch das Minderjährige sich kein eigenes Handy kaufen dürfen (weder Prepaid noch Vertrag) und das Handy ha dann offiziell auf den Namen der Eltern angemeldet ist, dürfen sie das.
Vor allem auch deshalb, weil die Eltern bei Minderjährigen ja immer mitverantwortlich sind, was diese machen, und dafür sorge tragen müssen, was für Apps und Inhalte sie nutzen. Manche Apps darf man eben aus Jugendschutzgründen erst ab einem bestimmten Alter benutzen. Und selbst wenn die Kinder das Alter schon haben, können die Eltern Ihnen Apps bis zum 18. Lebensjahr untersagen.
Mein Patenkind ist zum Beispiel 17. WhatsApp darf er nutzen seitdem er 16 ist, Facebook, seitdem er 17 ist und er hat aber nur eine auskopplung von meinem Vertrag, weil ich dann manche Sachen für ihn sperren kann, solange er noch nicht volljährig ist. Mittlerweile kontrolliere ich nur noch mit wem er schreibt, aber nicht was und welche Apps und Internetseiten er nutzt.
Die 19 Euro, die mich das jeden Monat extra kostet, wird von seinem Taschengeld abgezogen.
Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Privatsphäre, egal welchen Alters. Das ist ein Persönlichkeitsrecht und bereits im Art. 2. Abs. 1 im Grundgesetz verankert. Damit lautet die Antwort klar NEIN, die Eltern dürfen es nicht durchsuchen
ABER:
dem gegenüber steht die Verantwortung der Eltern. Das was im Internet kursiert ist oft nicht für Kinderaugen geeignet. Daher ist es sinnvoll, wenn die Eltern die Kinder beim Gebrauch von digitalen Geräten begleitet. Das muss und kann aber nur in Absprache mit dem Kind gehen.
Wenn ich das mit dem Kind noch nicht absprechen kann, ist das Kind eindeutig zu jung für so ein Gerät.
Es müssen Regeln aufgestellt werden, dass die Eltern gemeinsam mit dem Kind unregelmäßig kontrollieren. Aber immer mit gegenseitigem Respekt und Vertrauen.
Richtig.
Aha, dann zeige mir doch mal dem Artikel im GG.
Du sprichst zudem von einem Verdachtsfall, davon ist in der Frage aber nichts zu lesen. Dort geht es offenbar um Willkür
Abgesehen davon braucht es keine Gesetze sondern gesundem Verstand
Mal abgesehen davon,dasdas GG für Volljährige,also Erwachsene gilt,ist es völlig irrelevant ,was Du oder der/die Minderjährige als Willkür,empfindet,denn Eltern unterliegen einer Aufsichtspflicht und was sie in diesem Rahmen, als Notwendig erachten,liegt bei ihnen.
Abgesehen davon braucht es keine Gesetze sondern gesundem Verstand
Aus diesem Grund schrieb ich,das alles unter Deinem ABER richtig wäre
Mal abgesehen davon,dasdas GG für Volljährige,also Erwachsene gilt
aha, dann machen wir mal ein Beispiel für Deine Aussage:
Art 1 (1) GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Nach Deiner Aussage sind Kinder also keine Menschen, denn für sie gilt das GG ja nicht. Nachdem es aber für Menschen gilt, können Kinder folglich keine Menschen sein.
Art 2 (1) GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Kinder dürfen ihre Persönlichkeit also nicht entfalten, für sie gilt das GG ja nicht.
Art 2 (2) GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Weil auch das für Kinder nicht gil, darf man sie verletzen und ihrer Freiheit berauben.
Das glaubst Du also wirklich?
Aus diesem Grund schrieb ich,das alles unter Deinem ABER richtig wäre
mir ging es lediglich darum, dass Du in Abrede stellst, was ich davor geschrieben habe.
Du kannst noch so auf dem Grundgesetz herumreiten,Kinder sind sicher auch Menschen,aber Sie stehen unter der Obhutspflicht der Eltern und der staatlichen Gewalten.Damit sind ihre Rechte eingeschränkt und genau aus diesem Grund ,gibt es zB. extra das Bundeskinderschutzgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention.
Aber überall steht drin,das die Eltern oder staatliche Gewalten,wie zB. Schule,im Fall einer Gefahr oder nur des Verdachtes,dazu verpflichtet sind,über das GG hinaus,zu handeln. Das nennt man nebenbei Erziehung.
mir geht es ausschließlich um Deinen Satz, dass das GG nur für Volljährige gelte und das kann ich so nicht stehen lassen.
Völlig losgelöst davon sind wir beide uns einig. Auch lässt sich die Situation nicht alleine über das GG erklären. Es gäbe noch zig Bestimmungen die man ebenfalls heranziehen könnte, wenn man es rechtlich aufdröseln mag. Aber auch hier sind wir gleicher Meinung: gesunder Menschenverstand benötigt keine Gesetze.
Gut,diese meine Aussage,stimmt ohne das Gesamtbild so nicht,denn es trifft auch die Erwachsenen,deren Rechte nach dem GG,durch andere Gesetze,ausgehebelt werden und ich nehme sie hiermit zurück.
Es wird ja immer schlimmer! Diese Aussage stimmt erst recht nicht, dann das GG steht über allen. Kein Gesetz kann die durch das GG gegebenen Rechte “aushebeln“. Da hätte das Bundesverfassungsgericht etwas dagegen.
Vergiss es einfach und träum weiter.
GG Art 5 (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Mal das Vertrauen ect. ,was ,nebenbei,auch zur Erziehung dazugehört,man dem Kind entgegenbringen sollte,ist es natürlich den Eltern erlaubt,ja sogar,im Rahmen der Aufsichtspflicht, gesetzlich verankert,die Kontakte der Kinder zu prüfen und sichzustellen,das keine Gefahr droht.
Wie und in welchem Umfang,ist dort Elternsache,wmit diese immer die ..Bösen,, sind.
Richtige Privatsphäre,gibt es erst ab Volljährigkeit!
Nunja,eigentlich auch dort,nicht mehr vollständig.
https://www.kindersache.de/bereiche/wissen/natur-und-mensch/mein-recht-auf-privatsphaere
Es sind seine Eltern, sie dürfen alles machen ( außer schlagen ), außer er ist 18
Nein, den auch der Inhalt des Handys wie z.B SMS oder andere Nachrichten fallen unter das Briefgeheimnis und das müssen auch Eltern einhalten
Eben nicht klar NEIN ,sondern,klar JA,denn das GG,sogar die UN-Kinderrechtskonvention,sagt eindeutig aus,das Eltern im Verdachtsfall,alles dürfen,ja sogar dazu verpflichtet sind.
Alles unter ABER,stimmt trotzdem.