Dürfen die Ärzte die Maschinen bei Hirntoten abschalten?

5 Antworten

Wenn der Patient bereits Hirntod ist (und der Hirntod sicher festgestellt wurde von zwei unabhängigen Ärzten) muss die Maschine abgestellt werden. Da können Angehörige überhaupt nichts gegen machen. Der Patient ist ja bereits tot. Hirntod ist tot!

Was anderes ist ein Koma mit nachgewiesener Hirnaktivität. Da wird in der folgenden Reihenfolge entschieden: Vorsorgebveollmächtigter, Patientenverfügung, restliche Verwandte ohne Vollmacht, Betreuungsgericht. Letzteeres kann aber immer angerufen werden und auch Entscheidungen von Angehörigen aushebeln, wenn dies mutmaßlich im Sinne des Patienten ist.

Dann gibt es noch den klinischen Tod wenn keine Herzaktivität stattfindet. Das ist noch nicht tot. Erst wenn die Sauerstoffversorgung des Gehirns über mehr als 5 Minuten unterbrochen ist, treten erste Schäden ein bis dann irgendwann der Hirntod eintritt. Ein klinisch Toter kann also Wiederbelebt werden. Ein Hirntoter kann niemals wiederbelebt werden!

Das Beatmungsgerät ausschalten ist juristisch keine Straftat, sondern zulässiger Behandlungsabbruch. Steht der Wille des Patienten der Fortführung einer ärztlich indizierten Beatmung entgegen, so hat der Arzt diese zu beenden. Umgekehrt ist der Arzt nicht verpflichtet, eine ärztlich nicht indizierte Beatmung fortzuführen, auch wenn dies z. B. von den Angehörigen des Patienten gefordert wird. Wie jeder Behandlungsabbruch ist auch das Beenden der Beatmung durch geeignete palliative Maßnahmen zu begleiten.

Quelle: https://www.allgemeinarzt-online.de/berufspolitik/a/beatmungsgeraet-abschalten-eine-straftat-1646474

Ja - sie dürfen es, in der Realität ist es aber so, das es sich nur wenige Ärzte trauen. Die Gespräche mit der Familie, um eine Therapie abzubrechen bzw. umzustellen (hin zu einer rein palliativen, an deren Ende das Sterben steht) sind sehr zeitaufwändig, manche Ärzte sehen den Tod eines Patienten als "verlorenen Kampf" an und scheuen deshalb, den letzten Schritt zu gehen.

Sobald die Familie damit einverstanden ist dürfen es die Ärzte. Ansonsten nicht.

Wenn das Herz noch funktionieren würde, wäre es gerade kein Mord. Dann könnte der Patient ohne Maschiene auskommen.

derdiedas10 
Fragesteller
 10.08.2018, 00:39

Aber im Endeffekt lebt er noch, wenn du einer toten Person diese Maschinen anschließen solltest, würde sein Herz doch nicht wieder funktionieren? Also?

MAB82  10.08.2018, 00:49
@derdiedas10
wenn du einer toten Person diese Maschinen anschließen solltest, würde sein Herz doch nicht wieder funktionieren?

Grundsätzlich ginge das schon, solange noch keine Prozesse eingesetzt haben, welche die Funktion der Maschine behindern, zB. Blutgerinnung. Das ist auch nichts anderes als eine Wiederbelebungsmaßnahme in der ersten Hilfe. Solange der Thorax regelmäßig komprimiert wird, hat der Patient ein Kreislauf. Trotzdem lebt er nicht.

derdiedas10 
Fragesteller
 10.08.2018, 01:02

ok, und was ist wenn der Patient sein Fuß bewegt? Oder seine Hand? Oder die Hand einer Person drückt? Weil wenn er komplett Hirntod sein sollte, können es auch keine Reflexe sein, weil beim Hirntod sind Reflexe unmöglich, also sollte das Gehirn nich funktionstüchtig sein

Moin Moin,

Ich kann jetzt auch nicht unbedingt aus der Seite der Ärzte sprechen.

Also die Ärzte durfen die Maschinen nicht einfach abstellen. Sie sind angehalten den Menschen solange wie es geht am Leben zu halten, gewiss nach dem hippokratischen Eid.

Sie durfen es nur, wenn die Person, die die Patientenverfügung hat zustimmt. Hat man keine Patientenverfügung vorher festgelegt wird vom Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer beauftragt.

Ich hoffe ich konnte einwenig helfen.

Gruß N.