Dürfen Anwälte Vermittlungsprovision zahlen?

1 Antwort

Gehe ich recht in der Annahme dass ein Anwalt, der irgendwem eine Provision für die Vermittlung eines Mandanten bezahlt, mindestens mit einem Ehrengerichtsverfahren rechnen muss ?

Jein. Anwälte dürfen sich nicht um ein konkretes Mandat bewerben, sie dürfen damit auch nicht Dritte beauftragen. Das ergibt sich letztlich mehr oder weniger aus § 6 (1) und (3) BORA.

Die Frage wird halt sein, für welche Gegenleistung die Provision gezahlt worden ist. So wie es aussieht ja wohl dafür, dass neue Mandanten herangeschafft werden. Das dürfte standeswidrig sein. Für den bloßen Tipp, Herr Rechtsanwalt XY macht auch Nebenklagevertretungen dürfte natürlich gezahlt werden, wenn es dann zu einem Mandatsverhältnis kommt.

Ich gehe mal davon aus, dass hier ggf. unter Vorlage falscher Urkunden auch noch Prozesskostenhilfe für den "Mandanten" beantragt worden sein könnte.