Drohnen Videos auf Youtube veröffentlichen - wie siehts rechtlich aus wenn ich keine Einnahmen erziele sonst noch was?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich sag mal folgendes:

Wo kein Kläger ist, da ist auch keine Gefahr, belangt zu werden.

Es gibt kein verbot von Luftaufnahmen mehr. Dieses Vogelflug-Feeling darfst du also locker auch in Youtube-Videos bringen, wenn eben keine Gelände abgebildet sind, deren Bewohner das ungerne mögen.

Speziell eingezäunte Bereiche sollten ebenfalls nicht gefilmt werden, so fern die Umzäunung als Sichtschutz dienen soll. Selbst Aufnahmen mit einem langen Selfie-Stick oder von einer Leiter wären in diesem Falle illegal.

FileHacker 
Fragesteller
 10.12.2016, 13:30

Hallo, vielen dank für deine Antwort. Wir haben jetzt einen YouTube Kanal aufgemacht, aber am Ende des Videos verweisen wir speziell dadrauf, falls irgendwelche Probleme bezüglich Privatsphäre auftreten sollten, sollten sie die Beschreibung aufklappen und uns kontaktieren, ich denke da gehen wir einen ganz guten weg mit. Es gibt eh mehrere Kanäle auf YouTube, und ich meine, wir laden auch nix hoch was unverantwortlich wäre. Wir versuchen auch Ärger bezüglich Gesetz, oder Recht zu verhindern. Schätze mal, du bekommst den Stern :) hast mir bisher am meisten weitergeholfen!

Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber nachdenken reicht da nicht.

Um gesetzlich auf der sicheren Seite zu sein, müsstest Du eine Aufstiegsgenehmigung bei der zuständigen Luftfahrtsbehörde beantragen, da Du Deine Filme auf YouTube oder Facebook veröffentlichen möchtest

Wenn da ausser Landschaft nichts drauf ist, sonst kriegst Ärger mit dem Persönlichkeitsrecht.
Also wenn nur Dein eigener Garten drauf ist, ohne Ehefrau und Kinder, sonstig sollstest Du das lassen.

So lange du keine Menschen zeigst, ist alles in Butter. Videos, die z.B. ein Hirschrudel beim Äsen zeigen, sind uproblematisch.

Auch dein Garten von oben ist keiner Anzeige wert.

Sobald du aber über Menschen fliegst und filmst, ist das schon rechtlich grenzwertig. Lediglich als offiziell Beauftragter, um ein Festival von oben zu filmen, geht das durch.

Ob du monetäre Absichten hast, ist dabei völlig zweitrangig. Es geht um das Recht am Bild und die mögliche Veröffentlichung derjenigen, die ungefragt gefilmt wurden.


FileHacker 
Fragesteller
 11.09.2016, 01:23

Möchte halt nur freie Wiesen filmen, und dann eben über paar häuser fliegen, also kleinere Siedlung. Menschen werde ich versuchen dann unkenntlich zu machen falls sichtbar. Werde halt nur über die Gärten fliegen aber dies schon mit einer gewissen Höhe, so (70meter) ist dann auch noch alles in Butter? Aber eigentlich sollte es doch kein Problem sein nur den Garten zu zeigen oder? Ist ja von weit oben, und ich mein was will man sehen?

michi57319  11.09.2016, 01:26
@FileHacker

Das Gelände rundherum, samt Zuwegung. Das ist für Spitzbuben durchaus von Interesse, wenn sich ableiten läßt, wo genau das ist.

Hikez  11.09.2016, 03:43

Man darf auch Menschen zeigen, solange diese nicht explizit gezeigt werden. Wenn du also eine größere Gruppe filmst, musst du nicht jeden um Erlaubnis fragen.

Du darfst nichts veröffentlichen, was nicht auch von öffentlichem Grund aus sichtbar ist. Deinen Plan, private Gärten von oben zu zeigen, solltest Du also fallen lassen.

FileHacker 
Fragesteller
 11.09.2016, 18:16

Eigentlich machen sich dann aber doch hunderte youtuber strafbar die diese YouTube Videos machen mit drohen und über Wohngebiete fliegen oder? Eigentlich hab ich auch noch nichts gehört dass die irgendwie Probleme bekommen haben. Irgendwie ist es mit Personen doch auch so wie mit Grundstücken oder? Ich Filme ja kein Grundstück halt oder fokussiere mich halt genau auf ein Grundstück sondern eben auf mehrere. Bei Personen ist dass doch auch so, Massen darf man filmen nur darf man den Fokus eben nicht auf eine bestimmte Person legen, oder dies dann eben nur mit derer Einwilligung oder?

Mikkey  11.09.2016, 18:30
@FileHacker

Nicht nur eigentlich! Wahrscheinlich ist nur noch kein Anwaltsbüro auf die Idee gekommen, dass sich dort ein weites Betätigungsfeld eröffnet hat.

Die Erlaubnis zur Veröffentlichung von "allgemein sichtbaren" Objekten ergibt sich aus §59 UrhG "Werke an öffentlichen Plätzen"

Diese Bestimmung erlaubt aber keine Hilfsmittel, die erlauben, hinter Abschirmungen (z.B. Hecken) zu filmen. Die per Drohne aufgenommenen Objekte befinden sich eben nicht "bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen".

Minihawk  10.12.2016, 12:54

Es gibt kein Verbot, Luftaufnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Es sind lediglich Aufnahmen von durch Sichtschutzmaßnahmen verborgenen Objekten zu vermeiden. Ist ein Haus von der Seite zu sehen, so darf es auch von einem höheren Ort aufgenommen werden, auch von einem Flugzeug.

Den FKK-Strand überfliegen ist Tabu, und selbst der normale Badestrand ist tabu, da es wohl eher um die Personen und nicht um die Schönheit des Sandes geht :)

Mikkey  10.12.2016, 14:56
@Minihawk

Derartiges habe ich vor ... 3 Monaten auch nicht geschrieben.

Es dürfen keine Dinge gezeigt werden, die nicht auch von der Straße aus zu sehen sind.