Drogenberatung Gerichtsauflage
Hey, ich hab vom Gericht sozialstunden und dreimal Drogenberatung bekommen. Die Sozialstunden sind kein Problem innerhalb der drei Monate zu schaffen, doch da es bei Drogenberatung Terminprobleme usw. gab wird es jetzt sehr knapp dies noch innerhalb der drei Monate zu schaffen, zudem ich eigentlich ca. eine Woche bevor die Frist abläuft einen Urlaub gebucht habe.. Nun ist meine Frage, ob das akzeptiert wird, wenn ich nur 2 mal Drogenberatung während der Frist schaffe und schon gleich einen Termin ausmache für die dritte, die dann nach Ablauf der 3 Monate wäre. (Ich bin mir nicht ganz sicher ob die Richterin nicht sowas in der Art gesagt hatte..) Ich bin um jede Hilfe dankbar !
6 Antworten
Ich bin nicht das Gericht, ich kann dir nicht sagen, wie die darauf reagieren werden. Das musst du das Gericht selber fragen.
Wieso wird es denn knapp, die Termine in der Beratung zu schaffen? Normalerweise achten die Richter sehr penibel darauf, dass man diese Auflagen auch innerhalb des Zeitraums erfüllt! Da muss es schon sehr gute Gründe geben, warum nicht, damit das Gericht diese dann auch akzeptiert und "ich habe eine Woche Urlaub gebucht, in der ich den Termin noch hätte wahrnehmen können" wird bei den meisten Gerichten wohl nicht akzeptiert werden, sondern als Unwillen zur Erfüllung der Auflagen interpretiert.
Hast du Auflagen bekommen vom Gericht, was Reisen anbelangt?
Ansonsten wie gesagt: frag dies das für dich zuständige Gericht, was du tun kannst und was nicht! Die sind für dich zuständig, mit denen musst du klar kommen, denn die bestrafen dich auch sonst ggf., wenn du den Auflagen nicht nachkommst - und sonst niemand.
Ergänzung: das Gericht achtet normal sehr darauf, dass man die Auflagen innerhalb des Zeitraums erfüllt und auch diese machbar sin!
Dann wird der Urlaub wohl warten oder ausfallen müssen.
Gerichtliche Auflagen sind innerhalb der Fristen wahrzunehmen.
Klarheit schafft ein Anruf bei Deinem Rechtsanwalt.
Wenn die Drogenberatung Terminprobleme hat, bzw. in dem Zeitraum zuwenig freie Termine hat, dann lass es Dir bestätigen.
Wenn die Dir 3 Termine geben (schriftlich bestätigt von denen) und 1, oder 2 liegen ausserhalb des Zeitraums, dann reiche die Terminbestätigung ein und fertig. Dann wird man den Termin für Dich beim Gericht verlängern.
Einfach nur sagen geht nciht, ist nicht ausreichend.
Wenn die Auflagen bei einer Strafe oder einer Einstellung des Vefahrens nicht erfüllt werden, dann kann eine neue Verhandlung stattfinden, in der dann ein neues Urteil gesprochen wird. Wenn die Terminverschiebung nicht deine Schuld ist, lass dir das schriftlich bestätigen und reiche es bei der zuständigen Stelle ein. Aber dass ein Urlaub bei so einer wichtigen Sache keine Entschuldigung ist, dürfte klar sein, oder?
Am besten ist es, du frägst beim Gericht bzw. der Richterin nach und erklärst ihr das - vielleicht kriegst du eine Fristverlängerung.
Vielleicht hat sie den Urlaub schon früher gebucht, bevor sie von den anfallenden Verpflichtungen gewusst hat. Richter sind auch keine Unmenschen - wenn sie sehen, dass man bemüht ist seine Termine wahrzunehmen und VORHER nachfrägt, ob eine Fristverlängerung möglich ist. Versuche persönlich mit der Richterin darüber zu sprechen!
Die meisten Richter dürften aber jemandem, der lieber in den Urlaub fliegt als die Auflagen innerhalb des erlassenen Zeitraums zu erledigen, eine klare Absage erteilen.
Sicher, man wird dem Antrag wohl nicht wirklich Folge leisten.
Erst straffällig werden und dann - wegen Urlaubsplanung - die Fristen verlängern wollen.