Dienstreise, darf Arbeitgeber mit sagen was für Verkehr ich nutzen soll?

8 Antworten

Dein Ag kann dir das Beförderungsmittel vorschreiben.

Er wird es dir auch bezahlen.

Bsp.:

Wenn der AG dir die Bahn als Beförderungsmittel vorschreibt und diese auch bezahlt, musst du die nehmen. Nimmst du stattdessen dienen eigenen PKW, bist du damit nicht über den AG versichert. Und die Kosten die dadurch entstehen braucht der AG nich zu ersetzen.

Du bekommst lediglich den Preis für das Bahnticket erstattet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
KHSchindelar  04.08.2018, 09:14

Das mit der Versicherung, ist Unsinn. Selbstverständlich ist man durch die Berufsgenossenschaft auf der Dienstreise - gleich welches Verkehrsmittel genutzt wird - versichert. Es muss nur der direkte Weg sein, ohne privaten Zwischenstopp.

Deepdiver  04.08.2018, 09:15
@KHSchindelar

Das ja, aber der Schaden am Auto ist nicht versichert !! Nur durch seine eigene Versicherung

Der Arbeitgeber kann vorschreiben, mit welchem Verkehrsmittel der Angestellte reist, solange er:

  1. die Transportkosten voll uebernimmt bzw. erstattet. Meist ein Mix aus Preis und Verhaeltnismaessigkeit. Bei vielen Firmen schickt man die Mitarbeiter nicht im Privatwagen los und fliegen innerhalb von Deutschland ist bei den meisten Frimen nicht angesagt, ausser fuer das Top Management.
  2. und die Reisezeit als Abeitszeit beruecksichtigt. Wenn man 8 Stunden mit der Bahn fahren muss, werden die 8 Stunden als Arbeitszeit gewertet.

Sollte der Arbeitgeber nicht / nicht vollstaendig bezahlen, hast Du ein MItspracherecht.

Wenn Dein Arbeitgeber die Reise bezahlt, hat er auf jeden Fall das Recht das Verkehrsmittel zu bestimmen.

Es ist ja schließlich für Dich, keine Privat-/Urlaubsreise.

Grundsätzlich gilt (für fast alles): Wer bezahlt; bestimmt.

Du kannst selbstverständlich auch ein anderes Verkehrsmittel nutzen, wenn Du die Mehrkosten selbst bezahlst.

Die Dienstreise kann dir dein AG vorschreiben und auch Vorschreiben MIT WAS du die Reise antreten musst. Wenn du andere Beförderungsmittel nehmen willst ,steht dir das frei ,musst aber dann die Differenz zwischen dem Preis das das Beförderungsmittel kostet was du verwenden willst und der Preis den dir dein AG für seine Vorschläge zahlt aus eigener Tasche zahlen.

Ja, das darf er bestimmen. Er zahlt es ja schließlich auch oder musst du es bezahlen?

Wie lang ist denn die Reisezeit? Wir haben eine Reisenkostenrichtlinie in der Firma.