Dienstleistungsvertrag mit einem DJ zu einer Hochzeit?

2 Antworten

Der Vertrag mit dem DJ war aber abhängig von der Halle und dem Hochzeitstag

Und steht das so im Vertrag drin? Dann wäre der DJ doch im Hallenvertrag drin gewesen ohne extra Vertrag, oder nicht?

Wenn das nur Deine persönliche Vorstellung war, dass Du den DJ beauftragen möchtest, wenn Du die Halle bekommst, hättest Du das mit dem DJ klären müssen, dass Du erst dann einen Vertrag mit ihm machen kannst, wenn Du die feste Zusage der Halle hast.

Steht denn in dem Vertrag drin,dass das von der Halle abhängig ist?Im Zweifelsfall ist es vielleicht besser mal einen Anwalt um Rat zu fragen.