Diebstahl innerhalb der Familie, ich möchte meine Mutter anzeigen, wie sieht es rechtlich für mich aus?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo nanela,

rechtlich sieht es wie folgt aus. Deine Mutter hat eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage begangen:


§ 242 StGB - Diebstahl 

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.


Was die Anzeige angeht, so langt eine Anzeige (Anzeige ist nichts weiter, als dass man die Polizei über eine strafbare Handlung informiert), sondern es muss ein Strafantrag gestellt werden. Geregelt ist das wiederum im folgendem Gesetz:


§ 247 StGB - Haus‐ und Familiendiebstahl

Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.


Zur Sicherheit noch ein Hinweis zur Zurücknahme des Strafantrages.  Du kannst den Strafantrag jederzeit wieder zurücknehmen. Das ist nun wiederum im folgendem Gesetz geregelt:


§ 77 d StGB - Zurücknahme des Antrags 

(1) Der Antrag kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann bis zum rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens erklärt werden. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden. 

(2) Stirbt der Verletzte oder der im Falle seines Todes Berechtigte, nachdem er den Antrag gestellt hat, so können der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Geschwister und die Enkel des Verletzten in der Rangfolge des § 77 Abs. 2 den Antrag zurücknehmen. Mehrere Angehörige des gleichen Ranges können das Recht nur gemeinsam ausüben. Wer an der Tat beteiligt ist, kann den Antrag nicht zurücknehmen.


Wenn Du den Strafantrag aber wieder zurücknehmen möchtest, solltest Du die beiden Sachen beachten:

  1. Hast Du den Strafantrag einmal zurück genommen, kann er nicht erneut gestellt werden
  2. läuft schon ein Gerichtliches Strafverfahren, werden Dir bei Rücknahme des Strafantrags die bis jetzt angefallenen Verfahrenskosten in der Regel auferlegt.

Ich denke, dass Dir eine Verurteilung Deiner Mutter Dein Geld nicht wiederbringt, ist Dir klar.

Auf die moralische Seite, ob man seine eigene Mutter anzeigen sollte, möchte ich nicht weiter eingehen. Das ist eine Entscheidung die nur Du alleine treffen kannst und auch nur Du alleine entscheiden solltest.

Schöne Grüße
TheGrow

Oh, das ist eine schlimme Sache. Deine Mutter hat nicht das Recht, dir dein Geld einfach wegzunehmen. Ich würde mit ihr noch einmal in aller Ruhe darüber reden und sie bitten dir die Wahrheit zu sagen, da du sonst eine Anzeige machen mußt. Wenn sie dir das Geld nicht gleich zurück geben kann, dann lege vertraglich fest, wie sie dir den entnommenen Betrag zurück zahlen will. Denn sie hat ja ohne deines Wissens sich einfach selbst bedient.

Ich wünsche dir viel Glück bei der Klärung deines Problemes. Liebe Grüße von bienemaus63

nanela 
Fragesteller
 09.10.2015, 13:04

Natürlich wäre mir dieser weg viel lieber gewesen, allerdings redet sie nicht mehr mit mir. Als ich vor kurzem versucht habe Kontakt zu meinem jüngeren Bruder aufzunehmen musste ich erfahren das er mich mittlerweile für Geisteskrank hält. Das was meine Mutter momentan tut, zeigt mir leider das ich sie all die Jahre falsch eingeschätzt habe.

Der "Grund" für ihr Verhalten ist im Grunde der, das ich endlich "den Richtigen" gefunden habe....

bienemaus63  10.10.2015, 18:54
@nanela

Hallo nanela, das tut mir unendlich leid für dich. Dennoch swolltest du dir dein Recht holen. Denn das was deine Mutter macht ist nicht in Ordnung. Selbst wenn man beide Augen zudrückt, so ist das doch ein Diebstahl, denn das Geld (Sparbuch) ist ein Eigentum was dir deine angelegt hat. Ich wünsche dir gaaaaanz viel Glück bei der Klärung deines großen Probelms. Sei leib gegrüßt von bienemaus63

Wenn Du nachweisen kannst, dass es Deine Mutter gestohlen hat, wirst Du Recht bekommen. Das wird sich aber wahrscheinlich nicht nachweisen lassen.

Sie ist immer noch deine Mutter , hat dich 9 Monate getragen und aufgezogen, das ist normalerweise unbezahlbar!! Lass einfach gut sein !!

Ja Pech gehabt! Zeig deine Mutter sofort an und verlange das Geld zurück! Bei Geld hört die Freundschaft auf!