Diebstahl innerhalb der Familie, ich möchte meine Mutter anzeigen, wie sieht es rechtlich für mich aus?
Meine Urgroßmutter hatte für mich ein Sparbuch angelegt, das nach ihrem Tod von meiner Großmutter verwaltet wurde.Ab meiner Volljährigkeit hatte ich ein Recht darauf, wusste aber anfangs nicht was ich damit anfangen soll, also ließ ich es bei meiner Großmutter. Im Juni dieses Jahres wurde ich 21 und meine Mutter entschied das ich das Sparbuch doch nun einfordern sollte.Unangemeldet standen wir bei meinen Großeltern, nach einem Streit zwischen meiner Mutter und meiner Großmutter, händigte sie mir das Sparbuch aus und warf uns aus dem Haus. Am nächsten Tag löste ich das Sparbuch auf mit dem Ziel ein neues zu eröffnen, in einer Bank in meiner Stadt. Es waren fast 8000 € auf dem Sparbuch. Meine Mutter lieh sich 1000€ und versprach mir dies zurück zu zahlen.
Da ich zu dem Zeitpunkt von Hartz 4 lebte war ich mir nicht mehr so sicher über die Neueröffnung eines Sparbuchs und ließ das Geld in einem Umschlag in meiner Schublade. Einige Wochen vergingen in denen sich meine Mutter des öfteren erneut Geld bei mir lieh, bis nurnoch 3000€ übrig waren. Jedenfalls kam es dazu das ich ausziehen wollte / die Wohnung verlassen musste (nochmal eine ganz andere Geschichte)
Meine Mutter sprach mich auf das Geld an, das ich das doch jetzt nicht mitnehmen will. Ich sagte das ich es jetzt nicht mitnehmen will, da ich dachte ich könnte nachhause zurück kehren. Ich verliess mein Zimmer für kurze Zeit und als ich wieder kam und in die Schublade schaute war der Umschlag weg.Ich dachte mir nichts wirklich böses weil ich meiner Mutter eigentlich immer vertraut habe.Jedenfalls ließ sie mich nicht mehr nachhause und als ich sie nach einigen Wochen** auf den Umschlag, über Telefon, ansprach stellte sie sich unwissend. Sie hätte den Umschlag nicht genommen, sie wisse nicht wo das Geld ist, vielleicht hätten es die Kinder entdeckt.... etc Als ich eine einzige Gelegenheit hatte wieder in meinem alten Zimmer zu sein und dort nocheinmal zu suchen und ein paar Klamotten mit zu nehmen, entdeckte ich das nun nicht nur der Umschlag fehlte sondern auch das Sparbuch, was ja ein beweis über das Geld wäre.
Zum Glück haben meine Großeltern mir die Papiere über die Eröffnung des Kontos zugeschickt und alle weitern Daten sollte die Bank ja haben. **
7 Antworten
Hallo nanela,
rechtlich sieht es wie folgt aus. Deine Mutter hat eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage begangen:
§ 242 StGB - Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Was die Anzeige angeht, so langt eine Anzeige (Anzeige ist nichts weiter, als dass man die Polizei über eine strafbare Handlung informiert), sondern es muss ein Strafantrag gestellt werden. Geregelt ist das wiederum im folgendem Gesetz:
§ 247 StGB - Haus‐ und Familiendiebstahl
Ist durch einen Diebstahl oder eine Unterschlagung ein Angehöriger, der Vormund oder der Betreuer verletzt oder lebt der Verletzte mit dem Täter in häuslicher Gemeinschaft, so wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.
Zur Sicherheit noch ein Hinweis zur Zurücknahme des Strafantrages. Du kannst den Strafantrag jederzeit wieder zurücknehmen. Das ist nun wiederum im folgendem Gesetz geregelt:
§ 77 d StGB - Zurücknahme des Antrags
(1) Der Antrag kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann bis zum rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens erklärt werden. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden.
(2) Stirbt der Verletzte oder der im Falle seines Todes Berechtigte, nachdem er den Antrag gestellt hat, so können der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Geschwister und die Enkel des Verletzten in der Rangfolge des § 77 Abs. 2 den Antrag zurücknehmen. Mehrere Angehörige des gleichen Ranges können das Recht nur gemeinsam ausüben. Wer an der Tat beteiligt ist, kann den Antrag nicht zurücknehmen.
Wenn Du den Strafantrag aber wieder zurücknehmen möchtest, solltest Du die beiden Sachen beachten:
- Hast Du den Strafantrag einmal zurück genommen, kann er nicht erneut gestellt werden
- läuft schon ein Gerichtliches Strafverfahren, werden Dir bei Rücknahme des Strafantrags die bis jetzt angefallenen Verfahrenskosten in der Regel auferlegt.
Ich denke, dass Dir eine Verurteilung Deiner Mutter Dein Geld nicht wiederbringt, ist Dir klar.
Auf die moralische Seite, ob man seine eigene Mutter anzeigen sollte, möchte ich nicht weiter eingehen. Das ist eine Entscheidung die nur Du alleine treffen kannst und auch nur Du alleine entscheiden solltest.
Schöne Grüße
TheGrow
Oh, das ist eine schlimme Sache. Deine Mutter hat nicht das Recht, dir dein Geld einfach wegzunehmen. Ich würde mit ihr noch einmal in aller Ruhe darüber reden und sie bitten dir die Wahrheit zu sagen, da du sonst eine Anzeige machen mußt. Wenn sie dir das Geld nicht gleich zurück geben kann, dann lege vertraglich fest, wie sie dir den entnommenen Betrag zurück zahlen will. Denn sie hat ja ohne deines Wissens sich einfach selbst bedient.
Ich wünsche dir viel Glück bei der Klärung deines Problemes. Liebe Grüße von bienemaus63
Hallo nanela, das tut mir unendlich leid für dich. Dennoch swolltest du dir dein Recht holen. Denn das was deine Mutter macht ist nicht in Ordnung. Selbst wenn man beide Augen zudrückt, so ist das doch ein Diebstahl, denn das Geld (Sparbuch) ist ein Eigentum was dir deine angelegt hat. Ich wünsche dir gaaaaanz viel Glück bei der Klärung deines großen Probelms. Sei leib gegrüßt von bienemaus63
Wenn Du nachweisen kannst, dass es Deine Mutter gestohlen hat, wirst Du Recht bekommen. Das wird sich aber wahrscheinlich nicht nachweisen lassen.
Sie ist immer noch deine Mutter , hat dich 9 Monate getragen und aufgezogen, das ist normalerweise unbezahlbar!! Lass einfach gut sein !!
Ja Pech gehabt! Zeig deine Mutter sofort an und verlange das Geld zurück! Bei Geld hört die Freundschaft auf!
Natürlich wäre mir dieser weg viel lieber gewesen, allerdings redet sie nicht mehr mit mir. Als ich vor kurzem versucht habe Kontakt zu meinem jüngeren Bruder aufzunehmen musste ich erfahren das er mich mittlerweile für Geisteskrank hält. Das was meine Mutter momentan tut, zeigt mir leider das ich sie all die Jahre falsch eingeschätzt habe.
Der "Grund" für ihr Verhalten ist im Grunde der, das ich endlich "den Richtigen" gefunden habe....