Diebstahl im Club - welche Folgen?
Hallo!
Ich war gestern mit meiner Truppe gemeinsam in ner großen und relativ gut besuchten Disco feiern. Als wir dann am WC waren, habe ich dort eine fremde Chipkarte gefunden (damit werden all die 'Einkäufe' des Abends von der jeweiligen Person aufgezeichnet und zum Abschluss bezahlt) und sie mitgenommen und direkt eine große Runde auf mich und meine Mädels bestellt. Ich bin momentan arbeitslos, habe dadurch auch kaum Geld und deswegen war mir das in dem Moment gut gekommen.. ich dachte, das würde eh nicht auffallen und bis dahin kann ich ja die Karte wegschmeißen und abhauen. Im Nachhinein weiß ich auch nicht, wie ich auf so einen Blödsinn kommen konnte.
Jedenfalls ist die ursprüngliche Besitzerin der Chipkarte schon sehr bald darauf gekommen und ist zum Personal gegangen und hat die ganze Sache bekanntgemacht. Daraufhin hat mich die Security gefunden und paar Minuten später standen auch schon ganze 6 Polizisten da, nur wegen diesen 70€ die ich mit dieser Karte ausgegeben hatte.
Glücklicherweise hat die Person, der dieser Chip zugeordnet war, sich dazu entschieden, die Polizei wieder wegzuschicken und mich erstmal gerade noch so 'davonkommen' lassen. Natürlich muss ich ihr das Geld innerhalb einer Frist rücküberweisen, da sie sonst nochmal tatsächlich eine Anzeige erstatten wird.
Ich habe aber selbst kaum Geld da ich alleine wohne und wie gesagt noch arbeitslos bin, bin auch erst 18 und möchte keinen Eintrag wegen sowas bekommen.
Was muss ich befürchten und könnte ich auch
ins Gefängnis kommen?
4 Antworten
Nach Erwachsenenstrafrecht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, § 263 StGB.
Klingt so, als würde Jugendstrafrecht Anwendung finden. D.h. Zuchtmittel (Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest, § 13 JGG); rein theoretisch bei Verhängung einer Jugendstrafe irgendwas zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, § 18 JGG ("eher" unwahrscheinlich).
Und da es absolut mies ist, auf die Kulanz der Geschädigten so zu reagieren, wird kein Richter der Welt Gnade walten lassen.
Du willst dich immernoch drücken? Du versuchst ernsthaft, die Geschädigte nochmal zu prellen? Würdest es tun, wenn die Strafe gering ist? Unfassbar!
Das würde bei einer Verfahrensaufnahme - Anzeige besteht schon! - erschwerend hinzu kommen. Das Strafmaß würde sich deutlich erhöhen.
Man erweist dir Gnade, zeigt Milde und was machst du? Das ist unfassbar ehrlos. Du hast einen schlechten Charakter.
Gruß S.
Anzeige besteht eben nicht.
Du weißt offensichtlich nicht, was eine Anzeige ist.
Eine Anzeige beschreibt lediglich den Umstand, dass jemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, das eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Das ist erfolgt. Das kann man auch nicht rückgängig machen.
Es erfolgte kein STRAFantrag. Das wird sich aber ändern, sobald deine Absichten klar werden.
Wenn Sie heil aus der Nummer raus kommen wollen bleibt nur die Flucht nach vorne. Fragen Sie Ihre Eltern oder Verwandte ob man Ihnen Geld leihen kann.
Und für die Zukunft : Job suchen, jeden Monat Geld auf die Seite legen, dann haben Sie eigenes Geld.
Hausverbot denke ich und strafe dazu
Anzeige besteht eben nicht. Die Polizisten wurden ja weggeschickt - mir wurde allerdings von der 'Geschädigten' übermittelt, dass bei nicht rechtzeitigem Eintreffen des Geldes (1 monatige Frist - also bis Anfang Februar) eine Anzeige erhoben wird.