Dieb hat mit meiner EC Karte bezahlt. Und jetzt?

7 Antworten

Grundsätzlich haftest du als Kontoinhaber für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge bist zu einem Betrag von 50€ (§ 675v Abs. 1 BGB).

Das BGB sieht allerdings mehrere Ausnahmen hiervon vor, wovon zwei relevant werden könnten:

  • Gem. § 675v Abs. 2 Nr. 1 BGB haftest du nicht, wenn nicht es dir nicht möglich gewesen ist, den Verlust, den Diebstahl, das Abhandenkommen oder eine sonstige missbräuchliche Verwendung der Karte vor dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang zu bemerken.
  • Du haftest zudem nicht, wenn die Tankstelle keine sog. starke Kundenauthentifizierung durchgeführt hat (§ 675v Abs. 4 Nr. 1 BGB). In deinem Fall hätte ein Mitarbeiter wohl die Unterschrift des Diebes mit der auf der Karte vergleichen müssen.

Du solltest zunächst einmal die Lastschrift widerrufen. Alles weitere klärt sich dann in der Folgezeit. Zudem wäre es sicherlich vernünftig Strafantrag bei der Polizei zu stellen.

In Deinem Fall würde ich die Lastschrift wegen Widerspruchs bei Deiner Bank zurückgeben und dann warten bis die Tankstelle sich bei Dir meldet. In dem Schreiben das Du erhältst stehen Kontaktdaten drauf, gib dann sinngemäß an dass Du es nicht warst der da unterschrieben hat.

Da kann dann passieren, daß die Versicherung der Tankstelle eintritt (wenn die Unterschrift zB völlig anders aussieht als Deine) oder aber dass die Tankstelle auf ihrem Geld besteht, das musst Du dann selber wissen ob weiterstreiten lohnt.

Grundsätzliches zur Kartensperrung

Wenn Du bei Deiner Bank die Karte als gestohlen meldest wird die Benutzung der Karten-PIN gesperrt und die Karte von Automaten einbehalten, eine Verwendung der Karte mit Unterschrift ist nach wie vor uneingeschränkt möglich. Es ist ein Irrglaube zu denken, damit wäre alles erledigt.

Wenn Du bei der Polizei die Karte als verloren/gestohlen meldest und zusätzlich zur Anzeige eine KUNO-Meldung machst, bekommst Du eine Sperrbestätigungsnummer für den Eintrag in KUNO. Dieses System sperrt die Karte für Zahlungen mit Unterschrift.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi, was der Täter gemacht hat, war wohl eine Lastschrift. Die kannst Du innerhalb einiger Wochen wieder zurückbuchen.

Mach dann aber auch eine Anzeige bei der Polizei, nicht dass die Tanke wegen der Forderung an Dich herantritt.

Die müsstest Du dann übrigens nicht bezahlen, da der Händler eigentlich verpflichtet ist, die Rechtmäßigkeit der Zahlung zu überprüfen. Tut er es nicht, ist es sein Risiko.

Zumindest muß man einen Beleg unterschreiben. Du solltest unbedingt Anzeige erstatten und darauf aufmerksam machen, das du nicht bzahlt hast. Ein Unterschriftenvergleich, sollte den Betrug beweisen. Sollte weder Unterschrift noch PIN gefordert worden sein, dann haftet die TANKSTELLE, bzw. deine Bank. Es sei denn du hast die PIN Nummer im Portemonait aufgeschrieben. Dann ist es ein Haftungsausschluß.

sirigel  15.06.2019, 02:02

Hast recht , das heißt Portemonnaie.

Kein Problem! Das war dann eine Zahlung per ELV, also Lastschrift. Die kannst du ganz einfach zurückbuchen lassen, wahlweise im Online-Banking oder von deiner Filiale.