Die Kontoauszüge wievieler zurückliegender Monate verlangt die Arbeitsagentur bei einem Hartz 4 Antrag?

4 Antworten

genau so wie du es schreibst drei Monate sind üblich. Tauchen aber Ungereimtheiten auf(ALG1 wird nach den letzten 12 Monaten berechnet ) wie z.b. ein anderer AG in der Zeit mit einem anderen Gehalt oder Gehaltsschwankungen wegen mehr oder weniger Arbeit können auch mehr Gehaltsabrechnungen gefordert werden.

Meist zum Anfang des Monats, an dem du deinen Antrag gestellt hast, weil für den Monat noch voll gezahlt wird.

In der Regel werden für 3 Monate die Auszüge verlangt,dass dann ab dem Monat vor der Antragstellung,nur bei Unklarheiten können dann auch weitere Monate zur Prüfung gefordert werden !

3 Monate sind Routine. Bei einem Anfangsverdacht kann auch weiter zurück geprüft werden.