DB Killer entfernen Motorrad Strafe?
Hallo zusammen. Habe nun einiges gelesen im Internet, von Fahrverbot bis zu Geldstrafe, deswegen Frage ich Mal hier vielleicht kennt sich ja jemand aus :)
Ich bin am überlegen den DB-killer meiner Auspuffanlage zu entfernen, einfach weil sie für mich so am besten klingt. Klar bin ich mir bewusst, das ich somit eine Straftat begehe wegen Lautstärkenüberschreitung. Die Frage jetzt welche Strafe droht mir? Auf jeden Fall weiß ich das bei einer Polizeikontrolle die Weiterfahrt untersagt werden kann. Und sonst?
3 Antworten
Ordnungswidrigkeit, kostet mindestens 90 Euro, mit Vorsatz 180. Aber das ist Kleingeld gegenüber dem, was danach kommt.
Nr. 214 a Bußgeldkatalog:
Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt = 90 € und 1 Punkt.
oder
Nr.214 b Bußgeldkatalog:
Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dabei die Umwelt wesentlich beeinträchtigt = 90 € ohne Punkt.
Stillegeung der Maschine vor Ort wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis erst nach Rückrüstung und Vorstellung der Maschine bei einem Gutachter. Da kannst Du schon mal 4 stelligen Euro - Betrag einkalkulieren.
Sollte dadurch auch das Abgasverhalten, bzw. die Wirkung des Katalysators beeinträchtigt werden, erwartet dich noch ein Steuerstrafverfahren.
Kann sie nicht, deshalb heit es ja HAFTPFLICHTversicherung. Sie kann aber den Versicherungsnehmer mit "leider nur" bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen, die ZuumZuum schon aufgezeigt hat, bedeutet Dein egoistisches Verhalten einen enormen Schaden für den Ruf aller Motorradfahrer. Und ist dann u.U. wieder ein Grund besonders schöne Strecken zu sperren, wegen übermäßiger Geräuschbelästigung der Anwohner. Der DB-Killer hat seine Berechtigung und die solltest Du akzeptieren.
DANKE! Beste Antwort. Die Strafe die der FS bekommt ist mir egal, aber mit deiner Dummheit trifft er uns alle!
Wieso mit "meiner" Dummheit? Du hast sicherlich gemeint, mit SEINER Dummheit. Sonst ergibt das keinen Sinn, was Du geschrieben hast.
sorry, ja natürlich. Ist nur ein Tippfehler
Erlöschen der Betriebserlaubnis: 50€
lärmbelästigung : 10€
+ Stillegung des Motorrades
plus ggfs die mit der Höhe des Bußgeldes verbundenen Punkte in Flensburg
quelle:
Da liegst Du leider falsch.
Nr. 214 a Bußgeldkatalog:
Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dabei die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt = 90 € und 1 Punkt.
oder
Nr.214 b Bußgeldkatalog:
Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis in Betrieb genommen und dabei die Umwelt wesentlich beeinträchtigt = 90 € ohne Punkt.
Bei Vorsatz verdoppelt sich das Bussgeld.
Mir kam das auch relativ wenig vor, aber lt der verlinkten Quelle soll das wohl so sein... ich hätte da auch wer Strafen in dem von dir genannten Rahmen erwartet...
In dem Fall dürfte sogar im Falle eines Unfalles die Versicherung sich weigern zu zahlen