Darf Vermieter vom gemeinnützigen Verein mit Steuerbefreiung Mehrwertsteuer verlangen?
Servus zusammen. Bräuchte Rat und Tat.
Meine Frage trifft den Kern. Mehr ist da nicht zu fragen.
Der Vermieter weiß das und hat unsere Steuerbefreiung vom Finanzamt schriftlich vor liegen. Trotzdem will er die Mwst. haben.
Was passiert denn wenn ich die Mwst nicht zahle? Wie kann ich rechtlich gegen den Vermieter vorgehen?
Hierbei macht mich noch eins stutzig.
Die Mwst verlangt die Hausverwaltung. Der Eigentümer ist in Monaco !!!!!! Der Vertrag ist auch mit dem Eigentümer adressiert in Monaco abgeschlossen. Da stinkt doch was oder?
Es wäre schön, falls jemand hiervon Erfahrung hat, mir hier die rechtlichen Handhabungen angeben könnte.
Ich danke im voraus.
3 Antworten
Vermietungsumsätze sind nach § 4 UStG steuerfrei.
Auf diese Steuerbefreiung kann der Unternehmer (Vermieter) verzichten, wenn er die Leistung gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt.
Ich hätte daher Bedenken, dass der Ausweis von Umsatzsteuer rechtlich zulässig ist.
Wie ist es eigentlich, wenn Euer Verein Schreibmaterial einkauft? Legt ihr dann auch die Steuerbefreifung auf den Ladentisch und bittet die Verkäuferin, von der Rechnung die Mehrwertsteuer abzuziehen?
Grundsätzlich ist es aber so: Vermieter ist eine monegassische Firma, die gewerbsmäßig Objekte vermietet. Sie muss für ihre Leistungen Umsatzsteuer verlangen und das auch nachweisen. Die Umsatzsteuer fällt in dem Land an, wo die Leistung erbracht wird, also wohl hier in Deutschland. Verlangt sie keine Umsatzsteuer von Euch, wird sie vom Fiskus zur Kasse gebeten, sobald sie mal geprüft wird.
So ist meine Kenntnis. Allerdings bin ich kein Steuerberater oder Finanzbeamter. Deshalb müßt ihr Euren Steuerberater fragen, ob das alles mit rechten Dingen zugeht. Evtl. braucht ihr eine verbindliche steuerliche Auskunft Eures Finanzamtes.
@Helmuthk: Ich zweifle keinen Moment an der Richtigkeit Deiner Antwort.
Die Frage sei allerdings erlaubt, ob man einen solchen Streit mit der monegassischen Firma anfangen soll, die dann am Ende vielleicht einfach nur die Miete um den Mehrwertsteuersatz erhöht.
... aber kein Verein läßt sich etwas stinken.
Und wenn laut Vertrag die Märchensteuer zu bezahlen ist, ist sie eben zu bezahlen. Ist doch ganz einfach, oder?
Und wenn sie laut Vertrag nicht zu wuppen ist, hat der Verein eben weniger Mietkosten.
Und eine Verwaltung hat doch nichts zu verlangen. Die mögen in den Mietvertrag schauen, wenn sie denn eine Vertretungsvollmacht haben und deshalb sich zuständig fühlen.
Und was ist, wenn ein Privatmann Schreibmaterial einkauft?
Trotzdem muss kein Privatmann Umsatzsteuer auf seine Miete zahlen.
Falls Du Gesetze nachlesen willst, dann such mal nach § 9 Umsatzsteuergesetz und lies meine Antwort.