Darf Vermieter vom gemeinnützigen Verein mit Steuerbefreiung Mehrwertsteuer verlangen?

3 Antworten

Vermietungsumsätze sind nach § 4 UStG steuerfrei.

Auf diese Steuerbefreiung kann der Unternehmer (Vermieter) verzichten, wenn er die Leistung gegenüber einem Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt.

Ich hätte daher Bedenken, dass der Ausweis von Umsatzsteuer rechtlich zulässig ist.

Wie ist es eigentlich, wenn Euer Verein Schreibmaterial einkauft? Legt ihr dann auch die Steuerbefreifung auf den Ladentisch und bittet die Verkäuferin, von der Rechnung die Mehrwertsteuer abzuziehen?

Grundsätzlich ist es aber so: Vermieter ist eine monegassische Firma, die gewerbsmäßig Objekte vermietet. Sie muss für ihre Leistungen Umsatzsteuer verlangen und das auch nachweisen. Die Umsatzsteuer fällt in dem Land an, wo die Leistung erbracht wird, also wohl hier in Deutschland. Verlangt sie keine Umsatzsteuer von Euch, wird sie vom Fiskus zur Kasse gebeten, sobald sie mal geprüft wird.

So ist meine Kenntnis. Allerdings bin ich kein Steuerberater oder Finanzbeamter. Deshalb müßt ihr Euren Steuerberater fragen, ob das alles mit rechten Dingen zugeht. Evtl. braucht ihr eine verbindliche steuerliche Auskunft Eures Finanzamtes.

Helmuthk  01.03.2017, 08:57

Und was ist, wenn ein Privatmann Schreibmaterial einkauft?

Trotzdem muss kein Privatmann Umsatzsteuer auf seine Miete zahlen.

Falls Du Gesetze nachlesen willst, dann such mal nach § 9 Umsatzsteuergesetz und lies meine Antwort.

bwhoch2  01.03.2017, 09:06
@Helmuthk

@Helmuthk: Ich zweifle keinen Moment an der Richtigkeit Deiner Antwort.

Die Frage sei allerdings erlaubt, ob man einen solchen Streit mit der monegassischen Firma anfangen soll, die dann am Ende vielleicht einfach nur die Miete um den Mehrwertsteuersatz erhöht.

... aber kein Verein läßt sich etwas stinken.

Und wenn laut Vertrag die Märchensteuer zu bezahlen ist, ist sie eben zu bezahlen. Ist doch ganz einfach, oder?

Und wenn sie laut Vertrag nicht zu wuppen ist, hat der Verein eben weniger Mietkosten.

Und eine Verwaltung hat doch nichts zu verlangen. Die mögen in den Mietvertrag schauen, wenn sie denn eine Vertretungsvollmacht haben und deshalb sich zuständig fühlen.