Darf Vermieter Tür sperren?

5 Antworten

so eine reaktion ist ja nur möglich,weil der vemieter sich wohl irgendwie betrogen fühlt. hat er seinem vermieter die lage erklärt? weiß der von seinen problemen? oder hat er einfach nicht gezahlt und lässt alles so auf sich zukommen? rechtlich ist das nicht zulässig und der vermieter kann bei einer anzeige durch den mieter hier in teufels küche kommen.. aber ich würde angesichts dessen das dieser aktion ebenfalls ein rechtsverstoß stattgefunden hat(ausbleiben der mietzahlung) zunächst dringend das gespräch zu dem vermieter suchen,bevor ich hier mit der rechtskeule komme..

bienemaja79 
Fragesteller
 24.02.2012, 19:44

Ja, der vermieter weis von der Situation und stand trotzdem jeden Tag vor der tür.. Ich hätte vielleicht erwähnen sollen das es sich um eine nicht angemeldete wohnung handelt welche dem Vermieter zusätzliche Einnahmen von denen keiner weis.. Es handelt sich zudem um 2 Monatsmieten von je 190€..

bankchef  24.02.2012, 19:46
@bienemaja79

bravo.. was willst du dann mit recht und einem anwalt? ist doch alles eine katastrophe von a-z

bienemaja79 
Fragesteller
 24.02.2012, 19:54
@bankchef

Ist alles nen bissche seltsa, das stimmt wohl.. Dennoch kann er ihm ja nicht sein ganzes hab und gut vorenthalten..

Meinereiner67  24.02.2012, 19:59
@bienemaja79

Doch, das mit dem Vorenthalten geht. Vermieterpfandrecht nach § 562 BGB

Wenn sich der Vermieter darauf beruft, würde der aber die Existenz eines Mietverhältnisses einräumen.

Ob die Wohnung als Wohnraum angemeldet ist, o. nicht, muss den Mieter nicht interessieren.

Da kriegt dann nur der Vermieter n Problem.

bienemaja79 
Fragesteller
 25.02.2012, 10:00
@Meinereiner67

Das ist nicht richtig was du da schreibst..

Pfändungsschutz:

Nicht dem Vermieterpfandrecht unterliegen alle dem Mieter gehörenden Sachen, die unpfändbar sind (§ 562 Satz 3 BGB). Hierzu zählen u.a. die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, „soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf“ (§ 811 Abs. 1 ZPO). Der Vermieter darf bei Auszug des Mieters die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen in seinen Besitz nehmen (§ 562b Abs. 1 Satz 2 BGB). Auf Verlangen des Mieters hat er die dem Vermieterpfandrecht nicht unterliegenden Sachen herauszugeben. Kommt der Vermieter diesen Pflichten nicht nach, macht er sich nach § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB schadensersatzpflichtig. Zudem kann der Mieter auf Herausgabe der unpfändbaren beweglichen Sachen klagen und zur einstweiligen Regelung der Besitzverhältnisse vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 935 ff. ZPO in Anspruch nehmen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vermieterpfandrecht

albatros  24.02.2012, 19:53

Nur mit dem Unterschied das das Eine Zivielrecht und das andere Strafrecht ist. Und das ist wohl in der Bewertung und Ahndung ein gewaltiger Unterschied. Nicht Miete zahlen (können !!) ist keine Straftat, wohl aber das Handeln des Vermieters.

albatros  24.02.2012, 19:55

Möglicherweise ist der Vermieter der Betrüger? Zahlt keine Steuern für die Mieteinnahmen? Evtl. noch Verstoß gegen das Baurecht? Und, und , und ... Da liegt wohl der Hase im Pfeffer.

Das durfte der Vermieter nicht. Der Mieter darf hier die Polizei rufen und mit Hilfe eines Schlüsseldienstes die Tür öffnen lassen. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Vermieters.

Wohnung betreten und unzugänglich machen ist ein Unterschied... einfach so den Zugang in das vertraglich festgelegte Heimelein ohne jede vorherige Warnung/Botschaft blockieren, darf er nicht. Hat Dein Freund sich denn in den zwei Monaten beim Vermieter mal gemeldet und ihm die Situation nahe gelegt?

bienemaja79 
Fragesteller
 24.02.2012, 19:38

Ist mein Schwager.. Ja, hat er..

Er muss doch aber in die Wohnung gegangen sein um das Schloss anbringen zu können.. Ist das nicht einbruch oder Hausfriedensbruch..

maus273  24.02.2012, 19:40
@bienemaja79

ja und deshalb kann er den vermieter auch anzeigen

Morgrain  24.02.2012, 19:40
@bienemaja79

http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Bevor aber rechtliche Hebel in Bewegung gesetzt werden und damit unnötiger Stress und Geld verbraucht wird- Dein Schwager sollte am besten erstmal mit Deinem Vermieter unter vier Augen reden. Das hilft doch sicherlich mehr als eine Anzeige oder änhliches :-)

bienemaja79 
Fragesteller
 24.02.2012, 19:46
@Morgrain

Hat er doch schon versucht.. Er meint das er im Recht ist.. Er lässt ihn erst wieder rein wenn er die 2 Mieten hat und behält die Sachen in der Wohnung als Pfand.. Das ist seine Aussage dazu.. Und das ist rechtlich einfach nicht ok..

Morgrain  24.02.2012, 19:56
@bienemaja79

Nein, dann ist das nicht okey. Ab zur rechtlichen Beihilfe :-)

Das ist Selbstjustiz und ist nicht erlaubt.

Der Vermieter muss eine Räumungsklage erheben.

Der Mieter ist noch Besitzer der Wohnung,auch wenn er Mietrückstände hat.

Ich würde mal zum Mietbund gehen und mir Hilfe holen.

Ich meine mich erinnern zu können das dies Hausfriedensbruch ist und der Vermieter nicht ohne einverständnis des Mieters die Wohnung betreten darf..

Ist es.

Wenn ich nicht ganz falsch liege;habe das mal gehört,kann man sich mit Hilfe des Ordnungsamt wieder Zutritt zur Wohnung verschaffen.

Da er zur Zeit kein Geld hat,kannn er sich vielleicht einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt beim Amtsgericht holen.

Zur Arge gehen und einen Überbrückungskredit zur Wohnungssicherung beantragen,wäre auch noch eine Möglichkeit.

nein darf er nicht er muss erst mahnen dann zwangsräumen, an der tür hat der vermieter nix zu suchen

StupidGirl  24.02.2012, 19:45

Miete muss nicht angemahnt werden

maus273  24.02.2012, 19:53
@StupidGirl

doch auch miete muss gemahnt werden, grade wenn ne zwangsräumung hinter her kommt