Darf Vermieter Kosten für Austausch von Heizkostenverteilern umlegen?
Liebe Community,
mein Problem ist folgendes: in meiner Nebenkostsenabrechnung waren nutzungsabhängige Heizkosten ausgewiesen, obwohl ich absolut gar nicht geheizt habe. Ich war gezwungen, den dreistelligen Betrag dennoch zu zahlen.
Da bei allen Heizkostenverteilern ein Verbrauch größer null angezeigt wurde, bis auf bei einem (nämlich dem, der vor ein paar Monaten augetauscht wurde), gehe ich davon aus, dass auch die übrigen Verteiler ausgetauscht werden sollten, damit ich beim nächsten Mal nichts zahlen muss (außer natürlich die Fixkosten). Mein Vermieter hat dem Wunsch eingewilligt, jedoch unter der Bedigung, dass ich die Kosten für den Austausch übernehme. Ist dies rechtens?
Bei meinen Recherchen bin ich lediglich darauf gestoßen, dass er eine Miete für die Geräte verlangen kann. Aber für den einwandfreien Zustand ist er doch verantwortlich, oder nicht? Wenn ich sie nun bezahlen würde, hätte ich ja doppelt drauf gezahlt...
Würde mich über Rückmeldungen freuen.
Liebe Grüße
Kenny
4 Antworten
Die Heizkostenverteiler zeigen an, ob Verbrauch gewesen ist oder nicht. Wenn keine Anzeige, kein Verbrauch! Was stört ich daran? Dass du trotzdem Heizkosten bezahlen musst, liegt an den 30 bis 50% Grundkosten.
Gemessene Verbräuche müssen für jeden Heizkostenverteiler in der Abrechnung ausgewiesen sein, nur diese dürfen auch berechnet werden.
Stell doch mal die Abrechnung der Heizkosten hier ein, bitte.
Du schreibst nicht, ob es elektronische sind oder Verdunstungsröhrchen. Bei Verdunstungsröhrchen verdunstet immer was - auch wenn der Heizkörper abgedreht ist. Daher sind diese auch überfüllt. Allerdings kann bei heißen Sommern dennoch ein Verbrauch angezeigt werden. Dieser systematische Fehler tritt aber bei allen Wohnungen (zumindestens Südseite) auf - so dass sich dieser Fehler "ausgleicht" - zumindest im großen und ganzen.
Der, der vor ein paar Monaten (Herbst?!) ausgetauscht wurde zeigt natürlich null an, da der die heißen Sommermonate nicht "mit erlebt hat".
Du wolltest den Austausch - auch auf eigenen Kosten. Den Nachweis, dass dieser defekt war musst auch Du beweisen. Kannst Du das nicht, dann zahlst Du auch.
Mein Vermieter hat dem Wunsch eingewilligt ...
Also war es dein Wunsch die HKV auszutauschen?
Aber für den einwandfreien Zustand ist er doch verantwortlich, oder nicht?
Ja
Wie kommst Du darauf das die HKV nicht einwandfrei funktionieren?
Es kann ja sein das die HKV durch Fremdwärme zum zählen "animiert" wurden.
In dem Fall ja, denke ich. Die Verteiler sind ja nicht defekt.
Die Heizung kann auch anspringen, wenn es draußen kalt ist. Das passiert, wenn sie auf den Stern gedreht ist.
Sie zeigen nichts Falsches an.
Das mit dem Stern wusste ich gar nicht (also, dass er einen Frostschutz bedeutet). Aber ich frage mich, woher das Thermostat das "weiß". Ist da eine Art Thermometer eingebaut?
Hm, also ich finde, wenn sie etwas falsches anzeigen kann man sie schon als defekt bezeichnen...