Darf Skonto vor MwSt. berechnet werden?

7 Antworten

Unterm Strich bleibt sich das gleich.

Buchhalterisch wird bei Rechnungseingang die komplette Rechnung gebucht. Ob mit Skontoabzug bezahlt wird, entscheidet sich ja erst beim Rechnungsausgleich.

Wird dann mit Skontoabzug bezahlt, wird auch die Vorsteuer/Umsatzsteuer wieder berichtigt. Sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer. Insofern kommt das fürs Finanzamt auf dasselbe heraus.

Würde man vom Netto- anstatt vom Bruttobetrag Skonto gewähren, würde die abzuführende Umsatzsteuer nicht mehr stimmen. Und das mag das Finanzamt nicht:-)

Eigentlich egal. Das Finanzamt will die Steuer von dem Geld das fließt. Daher wäre es nicht korrekt die Steuer manuell geringer zu buchen. Wenn du vom netto Betrag Skonto gibst mindert sich zwar die Steuer aber auch deine Einnahme. Wenn du vom Brutto Betrag Skonto ziehst genauso...

@ Havanator

Ich wette mit dir, dass du genauso schlau bist, bei der richtigen Suche

https://www.google.de/?gws\_rd=ssl#q=darf+rein+rechtlich+das+Skonto+vor+der+MwSt.+berechnet+werden

Skonto wird in der Kalkulation immer vor der MwSt berechnet