Darf Sekretärin Ohne Ausbildereignungsprüfung Ausbildungsvertrag Unterschreiben?

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In der Ausbildung gibt es eine rechtlich verantwortliche (Ausbildender) und eine für die Ausbildung zuständige Person (Ausbilder).

Den Ausbildungsvertrag unterschreibt der Ausbildende, also der Betriebsinhaber oder Personalchef oder seine Sekretärin mit Handlungsvollmacht (Prokura, meist mit p.p. oder m. V. gekennzeichnet).

Für die Ausbildung muss die Person fachlich und persönlich geeignet sein (Meister oder Geselle mit AdA-Schein). Das kann der Inhaber selbst oder eine von ihm bestimmte Person sein, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Tanja, mach dir keine Gedanken, die IHK oder HWK prüft penibel nach, ob alle Formvorschriften eingehalten sind, bevor dieser Vertrag eingetragen wird.

Mit Stempel auf deiner Kopie bist du absolut auf der sicheren Seite.

HTH

G imager

es ist völlig egal wer den vertrag unterschreibt, so lange er vom betrieb dafür die erlaubniss hat. es gibt auch chefs die keine ausbildereignungsprüfung haben und dennoch dürfen sie unterschreiben, sind ja die chefs. und wenn ein chef meint die sekretärin soll unterschreiben , dann ist dem eben so

Einen Ausbildungsvertrag darf grundätzlich nur der Geschäftsführer, der Firmeninhaber oder ein Bevollmächtigter (z. B. der Prokurist) unterschreiben. Wenn vor der Unterschrift ein i.V. steht oder ein ppa. , dann geht das in Ordnung. Dabei ist es unwichtig, ob der Unterzeichner derjenige mit der Ausbildereignungsprüfung ist.

Da es eine kleine Firma mit 10 Leuten im Ort ist weiß ich zufällig, das sie keine Prokura hat und auch keine Vollmacht Verträge zu Unterschreiben. Deshalb ist es ja so komisch. Ändert es was, weil sie die Tochter des Chefs ist?

mac82  23.12.2010, 21:29

und wenns der hausmeister unterschrieben hätte, dass ist doch völlig bedeutungslos...wenns euch so wichtig ist, geht eben hin und besteht auf ne unterschrift vom chef...sie wird schon solche verträge unterschreiben dürfen, sonst hätte sie es nicht getan bzw der chef/vater sich aufgeregt

Den Vertrag macht er ja nicht mit der Sekretärin, sondern mit der Firma.

Und wenn die Sekretärin Prokura hat, darf sie auch unterschreiben.

In großen Firmen unterschreibt nicht der Chef, sondern "irgendjemand", der dafür zuständig ist

MRACME  27.01.2011, 14:57

Seit wann braucht ne Sekretärin Prokura? Und wozu?

Sie braucht lediglich die Bevollmächtigung/Beauftragung durch den Chef. Wenn er ihr also zuruft "unterschreib mal", unterschreibt sie (im Auftrag) rechtgültig. Das mutet schon etwas ungewöhnlich an, wenn Sekretärinnen Arbeits- oder Ausbildungsverträge unterschreiben. Aber in Kleinbetrieben sind die meist auch "Mädchen für alles"