Darf mich die Gegenseite kontaktieren und Fristen setzen, wenn sie bereits durch einen Anwalt verteten wird?

5 Antworten

Ich gehe stark davon aus, dass du, als du mit der Sache das erste Mal beim Rechtsanwalt warst, diesen eine Vollmacht erteilt hast.
Kurz zusammengefasst steht darin, dass der Rechtsanwalt für dich dieses und jenes in Vollmacht erledigen darf und Willenserklärungen für dich abgeben kann.

Das bedeutet aber nicht, dass du selbst nichts mehr erledigen kannst. Es ist grundsätzlich auch jederzeit möglich, deinen Rechtsanwalt die Vollmacht wieder zu entziehen.

Wenn deine Vermieterin nun so freundlich und rücksichtsvoll ist(Vorsicht: Ironie), dich auf eine Frist in einem Schreiben ihres Anwalts hinzuweisen - egal auf welchen Kommunikationsweg -, dann kannst du dich auch bei ihr melden und ihr Bescheid geben, dass sie sich keine Sorgen um dich machen muss.

In Zivilverfahren kann es hin und wieder schon einmal passieren, dass sich beide Parteien (ohne ihre Anwälte) auf einen Kaffee treffen und sich doch noch irgendwie einigen. Dann geben beide nur noch ihren Anwälten Bescheid, dass die Sache erledigt ist.

Ich persönlich finde die Kommunikation bei Rechtsstreitigkeiten via WhatsApp o.ä. unprofessionell. Nicht aus dem Grund, dass es während eines Rechtsstreits passiert, sondern deswegen, weil man gerade in solchen Situationen vernünftig (von Mensch zu Mensch) reden sollte.

Mal abgesehen davon, daß whats app ein mehtr als zweifelhafter Kommunikationskanal für solche Zwecke ist, darf sie das natürlich. In wie weit das dann überhaupt rechtswirksam ist solltest du allerdings noch einmal prüfen lassen.

Dürfen darf sie es. Die Frage ist, ob du dich daran halten willst. Eine Fristsetzung per Whatsapp ist sicherlich nicht rechtsgültig. Außerdem stellt sich die Frage, warum dir die Vermieterin die Frist setzt und nicht ihr Anwalt. Ihr Anwalt wird nicht glücklich darüber sein, dass sie das gemacht hat. :-))

Schreibe ihr per Whatsapp zurück, dass du dich an die Frist nicht gebunden fühlst. Speichere alles und bewahre es auf und/oder übergib es deinem Anwalt.

sofern der anwalt eine dies betreffende alleinvollmacht hat, läuft alles weitere über ihn.

warum sollte sie das nicht dürfen ?

Du musst ja nicht reagieren und kannst antworten : "Kommunikation nur über Ihren Anwalt"

analena29 
Fragesteller
 17.06.2017, 16:00

Ich dachte, wenn man sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat man alles abgegeben und darf sich nicht mehr eigenmächtig einmischen

oppenriederhaus  17.06.2017, 16:01
@analena29

ist mir nicht bekannt