Darf meine Mutter Miete von mir verlangen?

16 Antworten

Nein oder Ja, das wäre nach meiner Auffassung etwas zu einfach.

Da haben wir zunächst einmal jene 300,00 €/Monat, die Du von Deinem Vater bekommst. Dieses Geld darf man sicherlich als Unterhalt bezeichnen, also in jedem Fall die Menge an Geld, die man zum Leben braucht bzw. die Dir zur Verfügung gestellt wird. Einmal davon abgesehen, ob dieser Betrag zutreffend ist oder ob Dein Vater einen höheren oder niedrigeren Betrag zur Verfügung stellen müßte davon wäre rein rechtlich auch Miete zu entrichten, wenn denn Deine Mutter ebenfalls ihrer Unterhaltspflicht - wenn sie denn schon alles so trennen will (Lebensmittel, Wohnen etc.) - Dir gegenüber nachkommen würde, also in etwa auch noch einmal 300,00 € an Dich zahlen würde oder eben mit Miete verrrechnen.

Das macht sie aber offensichtlich nicht und dann ist es nicht in Ordnung, wenn Du von 50% des Dir zustehenden Unterhalts die volle Miete für Dich zahlen mußt.

Sicher macht sie das nicht um Dich zu ärgern, sondern weil kein Geld vorhanden ist.

Das solltet ihr einmal in Ruhe besprechen, auch welche Möglichkeiten es vielleicht noch gibt, um staatliche Unterstützung zu erhalten.

Nachfrage:

Woher bekommst Du die 300,00 Euro, wenn Du noch Schüler bist?

Meinung:

260,00 Euro sind zwar viel, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass Deine Mutter Dir nur beibringen will, dass man für jedes Geld arbeiten muss, wenn man nicht von Sozialleistungen abhängig sein will.

Dass Du aber trotz der 260 Euro noch Dein Essen zahlen musst, finde ich übertrieben...habt ihr nichts im Kühlschrank?

wanda28492 
Fragesteller
 14.04.2018, 11:26

von meinem Vater, er möchte das ich das Abi abschliesse. Und ja wir haben etwas im Kühlschrank aber ich darf es nur essen wenn ich selbt bezahlt habe

LouPing  14.04.2018, 11:38
@wanda28492
aber ich darf es nur essen wenn ich selbt bezahlt habe..

Und wenn du nicht zahlst hängt deine Mutter ein Schloss vor den Kühlschrank? Sorry, aber hier geht mir die Story zu weit.

markusher  14.04.2018, 11:58
@wanda28492

dann zahle doch, ansonsten hast du am kühlschrank nix zu suchen.

Goldblau  14.04.2018, 11:51

Richtig assi Eltern, widerlich kann ich nur sagen! Solche Menschen dürften keine Kinder haben so erziehen die ja extrem geizige Menschen!

Goldblau  14.04.2018, 12:03

40€ für essen soll er bezahlen? Aber die Eltern kassieren 194€ Kindergeld und verlangen noch 260€ extra für Miete? Wenn das keine ekelhafte Eltern sind was dann? Hilfsbereite nette Eltern die ihr Kind über alles lieben? Garantiert nicht!

emily2001  14.04.2018, 13:14
@Goldblau

Genauso denke ich, die Mutter gehört abgemahnt!

claudialeitert  14.04.2018, 16:09

es gibt wohl kein Kindergeld. fraglich warum. Denn er ist Schüler.

Ja, das darf sie sofern du über eigenes Einkommen verfügst. Allerdings in angemessener Höhe zum Einkommen. Wenn du 300 € im Monat an Einkommen hast, wäre m. E. 150 € für Wohnen/Strom/Wasser und Essen als Haushaltsbeitrag angemessen. Und wenn sie dich rauswirft während du in der Ausbildung bist, ist sie zu Barunterhalt verpflichtet. Das Kindergeld, das sie für dich erhält, kann dann auf deinen Antrag auf dein Konto überwiesen werden. Auch wenn du z. B. zu deinem Vater ziehst. Wäre das eine Möglichkeit?

wanda28492 
Fragesteller
 14.04.2018, 11:52

ich bekomme kein kindergeld mehr und mein vater hat keinen platz für mich.

Lotta1965  14.04.2018, 11:52
@wanda28492

Selbstverständlich bekommt deine Mutter für dich Kindergeld.

Gerhart  14.04.2018, 13:06
@wanda28492

Ungewöhnlich! Warum wird kein Kindergeld an deine Eltern nicht ausgereicht?

emily2001  14.04.2018, 13:09
@wanda28492

Wenn du in der Schule bist, bekommst du wohl noch Kindergeld, das sollte deine Mutter wissen! Und solange du in der Ausbildung bist, ist deine Mutter /dein Vater unterhaltspflichtig, und nicht umgekehrt!

Laß dich beraten, evtl. könntest du einen Anwalt einschalten... du bekommst sowieso einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht.

Sag nein zu den neuen Forderungen deiner Mutter, ist deine Mutter Berufstätig?

Emmy

Erinner deine Mutter am besten mal daran, dass sie alt werden möchte und in dem Alter dann ebenfalls auf Deine Hilfe angewiesen sein wird.

Wenn Du rechtlichen Rat willst, dann geh am besten zum Anwalt. Ich würde aber eher empfehlen, die Familiensituation in den Griff zu bekommen.

Kurz zusammen gefasst:

Du bist 19, musstest deine Ausbildung wegen eines Unfalles abbrechen und gehst zur Schule.

Damit sind beide Eltern barunterhaltsverpflichtet für dich! Im Klartext heißt es, dass deine Eltern für dich als "privilegiertes unterhaltspflichtiges Kind" laut Düsseldorfer Tabelle 527,- Euro bezahlen müssten, wenn ihr Einkommen nicht über 1900,- netto liegt.

http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

Es bleibt die Frage: hat deine Mutter für dich das Kindergeld beantragt?

Arbeitest du freiwillig nebenbei und bekommst so die 300,- Euro oder ist das der Betrag, den dein Vater als Unterhalt für dich bezahlt, weil deine Mutter nicht arbeitet und sie nichts hat?

Rechnung:

Dein Vater kann nur den Unterhalt für dich zahlen, da er nur verdient: Er müsste, wenn es keine Mangelfallberechnung ist, dann für dich 527,- Euro zahlen abzüglich 194,- Euro Kindergeld. Sind 333,- Euro.

Deine Mutter bekommt das Kindergeld, also 194,- Euro. Sie kann für Wohnen, Essen, Strom etc. natürlich von dir verlangen, dass du dich an den Kosten beteiligst. Wenn sie 250,- Euro will, dann müsstest du ihr vom Unterhalt den dein Vater an dich bezahlt (nicht an sie!!!!) 56,- Euro abgeben.

Als Schüler bist du übrigens nicht verpflichtet nebenbei zu arbeiten, wenn die 300,- Euro daher kommen sollten...

Gibt es keinen Vater, dann ist sie komplett zur Unterhaltszahlung an dich verpflichtet. Also würdest du von ihr die 527,- Euro bekommen und gibst ihr dann 250,- Euro.

Es wäre natürlich interessant zu wissen, wie es genau bei euch aussieht. Also ob ein Vater an dich Unterhalt zahlt, ob sie Kindergeld beantragt hat, woher die 300,- Euro kommen etc.

Hier noch etwas zum Verdienst bei Schülern und die Anrechnungsfähigkeit:

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigenes-einkommen-des-kindes/