Darf mein Versicherungsmakler meine Verträge nach Lust und Laune kündigen und einen neuen abschließen ohne meinen Wissen?

5 Antworten

In deiner Vollmacht sollte schon stehen das dies nach Rücksprache mit Dir geschieht, denn die Entscheidung darüber liegt bei Dir. Ich würde meinen Kunden immer informieren wann ich was und warum zu tun gedenke und sein Einverständnis einholen. was Du da schilderst geht zwar technisch, ist aber nicht in Ordnung und ich würde an deiner Stelle den Herrn/die Dame mal zur Rede stellen und klar deinen Unmut äussern.

Das kommt auf den Umfang des Maklervertrags an.

Jedoch ist ein Makler Sachwalter des Kunden. Er ist also verpflichtet dies nur dann zu tun, wenn dies für dich Vorteile bietet. Dies muss er dokumentieren, sonst kann es zu Haftungsproblemen kommen.

Unglücklich finde ich es dennoch. Grundsätzlich hat bei mir immer der Kunde das letzte Wort. Wenn jemand auf Wiedervorlage liegt und es lässt sich für diesen Versicherungsschutz irgendwo optimieren, informiere ich den Kunden.

Wenn Du ihm dazu eine Vollmacht gegeben hast, dann ja bzw. möglich ist es.

Steht dann wohl in Deinem Vertrag bzw. in der Beauftragung des Maklers. (Vielleicht auf der letzten Seite?)

Aber ein Informationsaustausch vom Makler wäre schon nett.

Aller spätestens bekommst Du (als Versicherter) bei der Beitragsfälligkeit die Information, dass etwas geändert wurde. 

Normalerweise bekommst Du aber auch die Kündigungsbestätigung und den neuen Versicherungsschein per Post direkt von der Gesellschaft gesendet.

"Lust und Laune" ist etwas heftig formuliert, aber ein gewisses Risiko ist bei Handlungsvollmacht immer gegeben.

schleudermaxe  07.04.2016, 07:58

Nichts da, mit normalerweise. Ich war monatelang ohne Schutz in der VGV für eine Wohnanlage, weil der Makler die Kündigung seines Vertrages erhalten hatte. Die Provinzial hatte die ganze Zeit sogar noch weiterhin die Beiträge eingezogen. Tolle Wurst und seitdem: Nie wieder Makler und solche Versicherungen!

basiswissen  07.04.2016, 10:51
@schleudermaxe

@schleudermaxe: Ich bin erstaunt was in deinen unterschiedlichen Postings immer wieder "rüberkommt". Wie viele unterschiedliche Erfahrungen Du gesammelt hast und das diese durchweg nur mies sind. Du musst ja ein furchtbares Leben führen....

Klartext: Wenn dein Makler keine Zusammenarbeit mehr mit der Provizial hatte dann hat dies den Versicherer noch lange nicht von dem Vertrag mit Dir entbunden. Man hat Beiträge abgebucht bis zum Vertragsende. Alles weitere wäre illegal. Oder man hat das LEZ nicht rechtzeitig gestoppt - kann vorkommen - aber dann hast Du eine Mitteilung über die Aufhebung des Vertrages erhalten und deine überzahlten Beiträge zurück. Mit Mitteilung zum Vertragsende hättest Du dich kümmern müssen...... Und ja, in dem Fall wäre auch dein Makler (sofern eine entsprechende Vereinbarung mit ihm vorlag) verantwortlich gewesen. Aber der etwaige Schadenersatzanspruch gegen ihn entbindet Dich als Häuslebesitzer nicht von einer eigenen Sorgfalt.

schleudermaxe  07.04.2016, 11:46
@basiswissen

Wieso bist Du denn erstaunt über mein Erlebnis? Es ist mein Haus mit 16 Mietparteien und ich war ohne VGV, Mitteilung kam 4 Monate nach Ende von meiner Bank!

Wer bitte kann sich kümmern?

Du bist mir ein toller "Verkäufer". So einen, der zuvor schon riechen bzw. ersehen kann, suche  ich schon lange.

Und mies, da sind wir doch lernfähig und was an meinem Lob für die Axa bzw. deren Schadenservice mies sein soll, sehe ich nicht.

Apolon  07.04.2016, 17:28
@schleudermaxe

 Und mies, da sind wir doch lernfähig und was an meinem Lob für die Axa bzw. deren Schadenservice mies sein soll, sehe ich nicht.

Ich habe zwar keine Ahnung in welchem Zusammenhang dieser Thread mit der AXA steht, aber trotzdem vielen Dank, dass du den Schadenservice der AXA so gut bewertest.

DietmarBakel  07.04.2016, 17:37
@Apolon

Ich weiß jetzt auch nicht, was der Fragesteller oder ich damit zu tun haben? 

Es kommt darauf an, wie man einen Maklervertrag (mit Vollmacht) einordnet. Mangels eines Maklergesetzes übernimmt der Versicherungsmakler die Geschäftsbesorgung für seinen Kunden (§§662ff BGB). Diese Sichtweise hat sich nach dem bekannten "Auge und Ohr"-Urteil des BGH m.E. durchgesetzt.

Danach hat der Versicherungsmakler eine Unterrichtungspflicht. Er darf auch nicht gegen den erkennbaren Willen des Auftraggebers handeln §665, Satz 2 BGB.  Er hat darüberhinaus eine Auskunfts- und Rechtschaftspflicht (§666 BGB) Eine vertragliche Abweichung hiervon ist nichtig.

Ich würde also Ihre Frage mit einem

NEIN

beantworten.

basiswissen  08.04.2016, 10:48

Genau so ist es.

Ein Versicherungsmakler verkauft Dir Versicherungsverträge und schließt sie nicht für Dich ab. Du scheinst da was zu verwechseln.

Oder hast Du ihm eine Handlungsvollmacht gegeben, in deinem Namen verräge abzuschließen ? Dann hast Du Dich praktisch in die Sklaverei verkauft.

basiswissen  07.04.2016, 07:11

So ein Nonsens. Eine Maklervollmacht ist eine sinnvolle Sache. Sie ist jederzeit kündbar und der Makler muss auf Anforderung nachweisen was er wann und warum getan hat. Er hat Rechenschaftspflicht. "Sklaverei" ist was anderes, aber dazu müßte man wissen worüber man schreibt.

schleudermaxe  07.04.2016, 07:54
@basiswissen

Und mein Makler wurde von der Versicherung gekündigt und ich war monatelang ohne VGV, obwohl die Versicherung die Beiträge weiterhin eingezogen hatte.

Es war die >Provinzial Nord und alles nach deren Auffassung komplett in Ordnung.

kevin1905  07.04.2016, 09:18
@schleudermaxe

Manchmal widerrufen Versicherer die Courtagezusage oder gar die gesamte Zusammenarbeit mit einem Makler. Das kommt gelegentlich schon einmal vor und kann unterschiedliche Gründe haben.

basiswissen  07.04.2016, 10:44
@schleudermaxe

Das dein Makler ggf. mit einem Versicherer nicht mehr arbeitet kann ja vorkommen. Aber deshalb erlischt nicht automatisch dein Versicherungsschutz. Das ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Dir und demn Versicherer. Und wenn der Versicherer weiter Beiträge abbucht dann bist Du auch versichert gewesen. Alles Andere ist für mich nicht oder nur sehr schwer vorstellbar.

schleudermaxe  07.04.2016, 11:41
@basiswissen

Es ist genauso passiert und ob es sich einer vorstellen kann oder nicht, ist denen von der Provinzial Nord völlg egal gewesen.

Buerger41  07.04.2016, 13:33
@schleudermaxe

Ein Versicherungsmakler kann von einem Versicherer nicht gekündigt werden. Er hat nämlichen keinen Vertrag mit diesem. Das ist auch bei der Brandkasse Kiel so.

gerolsteiner06  07.04.2016, 13:35
@basiswissen

Klar ist eine Maklervollmacht eine sinnvolle Sache - für den Makler.

Jeder hat natürlich das Recht, sich freiwillig ins Unglück zu stürzen.

Wenn ich überdenke, was die Versichedrungsvertreter mir alles schon für Nonsense-Versicherungen aufdrücken wollten, dann tun mir die armen Leute leid, die einem Makler eine Vollmacht unterschrieben haebn.

Ich bin 100% sicher, daß Du ein V-Makler bist, sonst könntest Du das  nicht so sehen, wie Du es hier darstellst.  - wer schreibt der bleibt -