Darf mein Vermieter mich auffordern, meine Heizung einzuschalten?
Hallo an Alle.
Vor kurzem habe ich ein Schreiben von meinem Vermieter erhalten, in dem er mich darum bittet meine Heizungen einzuschalten.
Zum Hintergrund :
Ich wohne so gut wie nie in meiner Wohnung, da ich bei meinem Freund wohne. Wir haben zwar jeder eine eigene Wohnung, aber leben nur in seiner.
Natürlich habe ich dann auch die Heizung bei mir zu Hause nur auf Frostschutz, damit die Leitung im Winter nicht einfriert.
Gebeten hat mich nun mein Vermieter meine Heizung in Wohnstube, Schlafzimmer und Bad auf min. 1 zu stellen.
Ich habe eine Erdgeschosswohnung und der Mieter über mir müsse dann mehr heizen, hieß es im Schreiben.
Jetzt ist die Frage, ob mein Vermieter mir es tatsächlich "vorschreiben" darf?
Natürlich möchte ich in dieser Situation Heizkosten sparen, wenn ich eh nicht zu Hause bin.
Ich freue mich über Eure Antworten.
9 Antworten
Darf mein Vermieter mich auffordern, meine Heizung einzuschalten?
Er darf das, klar. Er kann aber nicht verlangen, dass du die Wohnung aufheizt um dem Mieter über dir warme Füße zu verschaffen. Wer das meint, der irrt.
Kein Mieter ist verpflichtet, mehr zu heizen als notwendig ist um zu verhindern, dass die Heizung einfriert.
Wenn der Mieter sich nicht in der Wohnung aufhält und auch nicht diverse Zimmerpflanzen rumstehen, entsteht auch keine Luftfeuchtigkeit die zum Schimmel führen könnte.
Ja, er darf!
Sie sind verpflichtet, die Wohnung ausreichend zu
heizen – auch wenn sie nicht da sind (BGH - VIII ZR 173/66). Das heißt
natürlich nicht, dass auch in ihrer Abwesenheit eine Wohlfühltemperatur
von 21 Grad vorherrschen muss. Sie müssen die Wohnung soweit heizen,
dass keine Frostschäden an den Wasserleitungen entstehen oder sich der
Schimmel fröhlich ausbreitet. Sind Sie hier geizig und es kommt zu
Schäden, die nachweisbar durch ihr mangelndes Heizverhalten verursacht
wurden, müssen Sie dafür gerade stehen.
Das ist zweifelsfrei nicht ausreichend um nachhaltige Schäden aufgrund Ihres falschen Heizverhaltens zu vermeiden.
Kommt es zu Schäden, sind Sie haftbar zu machen!
dürfe dann mit einem Luftentfeuchter zusätzlich zu machen sein.
Was ein Luftenfeuchter mit zu geringer Heizleistung, außer vielleicht, der "läuft heiß", zu tun haben soll, mag Ihr wohlgehütetes Geheimnis bleiben!
Folgen Sie dem wohlgemeinten Rat des Vermieters und Sie vermeiden Probleme!
Mein wohlbehütetes Geheimnis ist, dass Schimmel sich erst ab einer Luftfeuchtigkeit von ca. 80 % bildet ;-)
Oder was für Schäden sollten Ihrer Meinung nach noch entstehen ?
Warten Sie das Ergebnis Ihrer Felleistung doch einfach mal in jeder Hinsicht ab! - Sie werden dann mit der Zeit erleben, was geschieht und welche für Sie teuren Ergebnisse Ihr Fehlverhalten für Sie als Konsequenz haben wird - nur zu!
Naja. Bei dieser Diskussion hier Geht es nicht mehr um meine eigentliche Frage. Über "felleistung" kann man da streiten. Es ging mir nur drum ob es vorgeschrieben werden darf.
Habe genug Antworten erhalten. Danke.
Scheinbar aber nicht gelesen oder schlicht nicht verstanden!:
Ja, er darf!
Sie sind verpflichtet, die Wohnung ausreichend zu
heizen – auch wenn sie nicht da sind (BGH - VIII ZR 173/66). Das heißt natürlich nicht, dass auch in ihrer Abwesenheit eine Wohlfühltemperatur
von 21 Grad vorherrschen muss. Sie müssen die Wohnung soweit heizen, dass keine Frostschäden an den Wasserleitungen entstehen oder sich der Schimmel fröhlich ausbreitet. Sind Sie hier geizig und es kommt zu Schäden, die nachweisbar durch ihr mangelndes Heizverhalten verursacht wurden, müssen Sie dafür gerade stehen.
Hab ich mitbekommen. Nochmals danke
Wie kommt es dann, dass sogar in bewohnten Wohnungen Schimmel auftritt?
Die heizen und lüften falsch, genau wie der unverständige Fragesteller der irgenwann mal die Rechnung für seine irrige Auffassung erhält!
Tausche die Zahl 80 mit 60 aus und Du liegst bei weitem richtiger.
Diese 80 %, die Du angibst, beziehen sich auf normal warme Wohnräume mit normal "warmen" Außenwänden. Je kühler die Innenseite von Außenwänden, um so niedriger ist der Feuchtegrad, der Schimmelbildung begünstigt.
Wenn die Wohnung leer stehen würde und somit der Vermieter die Heizkosten tragen müsste, würde er wohl auch nur die Heizung im Frostschutzbetrieb laufen lassen und nicht dem Obermieter zuliebe die Heizung aufdrehen.
Wenn wir bei den Temperaturen die Regler "nur" auf Frostschutz stellen,
steht bei uns das Wasser in den Fensterrahmen. Da ist heizen u.
regelmäßiges Lüften angesagt..
Der VM kann dir nicht vorschreiben zu heizen.
Du mußt lediglich die Wohnung vor Schaden bewahren.
Das ist mit der Einstellung auf Frostschutz im Großen und Ganzen getan.
Wie in der Frage oben bereits erwähnt, ist die Heizung auf Frostschutz eingestellt.
Die Heizung ist ca. 1 mal im Monat für 2-3 Stunden an, wenn ich nach meiner Wohnung sehe und sauber mache.