Darf mein Vemieter mir mit Kündigung drohen?

15 Antworten

Eine Mietminderung - um sie wirksam durchziehen zu können - muss in einer bestimmten Reihenfolge vorgenommen werden...

  1. Anzeige der konkreten Mängel...

  2. Fristsetzung zur Beseitigung dieser...

  3. Kürzung in %x der Kaltmiete nach Ablauf der Frist...

und das ganze SCHRIFTLICH...

Um mal klar zustellen, die Kürzung darf nicht einfach nur so "angekündigt" werden - sie muss schon eine gewisse Form haben, wobei hier nur schriftlich als unabdingbar angesehen wird.

Hat man dies alles beachtet, dann hat der Vermieter keinen Anspruch auf die Diffrenz aus der Vergangenheit nach Beseitigung des Mangels. Nun würde mich interessieren, um wieviel du gekürzt hast... zw. 10 und 20% maximal wären gerechtfertigt in deinem Fall.

Kündigen kann der Vermieter immer - er muss es nicht einmal begründen, sofern sie nicht außerordentlich ist...

XtraDry  26.10.2011, 09:17

Ein Vermieter kann in Deutschland nur in absoluten Ausnahmefällen ohne Begründung kündigen, praktisch überhaupt nicht...

Ansonsten muss eine Mietminderung weder angekündigt noch eine Frist zur Beseitigung gesetzt werden, denn die Miete ist bei Auftreten eines Mangels sofort bereits per Gesetz gemindert, ohne dass man dafür irgendwas tun müsste...

Wurzelpeter  26.10.2011, 09:20
@XtraDry

woher stammt Deine Weisheit??

XtraDry  26.10.2011, 09:22
@Wurzelpeter

§§ 536, 543, 569, 573 BGB, kann jeder ganz einfach nachlesen...

stelari  26.10.2011, 11:47
@XtraDry
  • zu § 536 - es enfällt nicht dei vertragsmaßige Nutzung, sondern wird nur eingeschränkt im Fragestellerfall...

Eine Mietminderung ohne Möglichkeit durch den Vermieter den Mangel beseitigen zu lassen - eben durch Frist - würde vor einem Gericht nicht alleine durch den 536er BGB standhalten... was auch so der gängigen Rechtsprechung der Fall ist

XtraDry  26.10.2011, 12:04
@stelari

zu § 536 - es enfällt nicht dei vertragsmaßige Nutzung, sondern wird nur eingeschränkt im Fragestellerfall...

Dies ist ja auch dort geregelt...

Zitat:

"Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten."

Eine Mietminderung ohne Möglichkeit durch den Vermieter den Mangel beseitigen zu lassen - eben durch Frist - würde vor einem Gericht nicht alleine durch den 536er BGB standhalten

Mit Sicherheit sogar, da dies dem Sinn und Zweck der Mietminderung entspricht. Es sei denn, man hat mal wider einen Kleinkönig in seinem Königreich als Richter, aber dafür gibt es ja ggf. Berufung und Revision...

was auch so der gängigen Rechtsprechung der Fall ist

Die würde ich dann gerne mal lesen, mir sind entsprechende Urteile - vor allem mindestens OLG - nicht bekannt. Diese kann es im Prinzip auch gar nicht geben, da dies dem Sinn und Wesen der Mietminderung widersprechen würde...

Hallo, ich habe die Beiträge gelesen. Mich wundert Deine lange Geduld endlich einmal Nägel mit Köpfen zu machen. Darüber hinaus, jeder Vertrag kann gekündigt werden, es kommt halt nur auf die Begründung an. Dabei ist die Mietdauer, das Alter, die soziale Situation usw. usw. zu berücksichtigen. Wenn er kündigt weil Du die (berechtigte) Mietkürzung vorgenommen hast, dann wird er damit auf den Bauch fallen. Bei einer Kündigung auf Eigenbedarf muss er schon ein paar mehr Nachweise nachschieben und dies hinreichend darlegen. Wieviele Mietparteien sind in dem Haus? Umso mehr umso geringer die Chance für ihn Dich los zuwerden.

hi soweit ich weiss darf dir dein vermieter kündigen wann er will.Dabei muss er (vermieter)eine Kündigungsfrist einhalten in der zeit musst du dann ausziehen also teoretisch kann er dir immer kündigen egal wann und aus welchem grund einfach so

hase2069 
Fragesteller
 26.10.2011, 07:00

ich wohne seit 13 Jahren in diesem Haus, außerdem kann er mir doch nur mit Begründung kündigen, oder wegen Eigenbedarf oder???

Drohen darf er Dir, allerdings ist es eine leere Drohung, denn mit dieser Begründung kann er nicht kündigen, falls er eine Grund braucht und keinen anderen hat...

Das kann er nicht! Schon garnicht rückwirkend. Wenn überhaupt, hätte er der Mietminderungs-Ankündigung sofort widersprechen müssen! Mach dir keine Sorgen!