Darf man zum Unterhalt was dazu verdienen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du nicht nur geringfügig dein Taschengeld aufbesserst,wird dir ein Teil des Einkommens angerechnet,wenn das laufende Einnahmen sind,also nicht nur für 1 oder 2 Monate !

Da du als Schüler nicht verpflichtet bist,einer Beschäftigung nachzugehen,hast du auf dein Einkommen min.40 € als arbeitsbedingten Mehraufwand,welcher dir abgezogen wird.

Das restliche Einkommen wird dann in den meisten Fällen zu 50 % auf den Unterhalt angerechnet und der Unterhalt dementsprechend gekürzt.

Würdest du jetzt angenommen 300 € verdienen,abzüglich der min.40 €,würden das 260 € ergeben,davon 50 %,sind dann 130 € und um diese würde sich der Unterhalt verringern.

Im übrigen ist auch nicht gesagt,das dein Vater bzw.deine Eltern,weil diese dann beide barunterhaltspflichtig sind,in einer Ausbildung weiterhin Unterhalt an dich zahlen müssen.

Denn es kommt auf dein eigenes Nettoeinkommen + volles Kindergeld ( ab 18 ) an,wenn du deinen Unterhaltsanspruch damit selber decken kannst,hast du keinen Anspruch mehr,dir werden nur 90 € als arbeitsbedingter Mehraufwand von deinem Einkommen abgezogen.

Sollte es sich um ein "regelmäßiges" Einkommen handeln, so mindert das Deinen Unterhaltsanspruch an die Eltern.

Solange Du aber noch eine reguläre Schule besuchst, bist Du nicht verpflichtet, einer Arbeit nachzugehen.
Deshalb wird dieses Einkommen auch nur zum Teil auf den Unterhalt der Eltern angerechnet (nach evt. möglichem Abzug berufsbedingter Ausgaben dann der Rest zur Hälfte).

Wenn Du Deinen Unterhaltsanspruch bei Deinen Eltern (beiden) also geltend machst, müssen nicht nur sie ihre sondern auch Du Deine Einkommen einander offen legen, um die jeweiligen Unterhaltsanteile der Eltern berechnen zu können....
(Solange Du noch bei der Mutter wohnst, kann sie Dir ihren errechneten Anteil allerdings auch in Form von Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld gewähren...)

Während Deiner Ausbildung (ggf. auch in einem kurzen Zeitraum zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung, wenn dieser nicht länger als vier Monate dauert), sind Dir die Eltern zwar auch unterhaltspflichtig, dann wird Dein Ausbildungsentgelt aber in voller Höhe auf Deinen Bedarf angerechnet (neben dem Kindergeld), so dass die Eltern Dir dann ggf. nur noch sehr wenig oder keinen Unterhalt mehr zahlen müssten.

ich hab dazu mal schnell folgenden Beitrag gefunden. Gut, der passt jetzt nicht 100 %, aber - vor allem am Ende - kommt eigentlich sehr deutlich heraus, dass Unterhaltsansprüche im Verhältnis der Einkommen gemindert werden. Vielleicht solltest du mal beim zuständigen Jugendamt vorsprechen. Denn auch Kindergeld und Unterhalt werden verrechnet. Die können dir dort sagen, was das auf den Euro genau bedeutet.

http://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/eigene-einkuenfte/index.php

darkhouse  23.09.2014, 14:17

Zentrales Zitat aus dem Artikel:

"Das anzurechnende Einkommen des Kindes mindert immer die Unterhaltslast beider Elternteile, und zwar sowohl bei minderjährigen wie auch bei volljährigen Kindern."

Gefunden im Internet. Eigenes Einkommen kann (teilweise) auf den Bedarf angerechnet werden.

nein, das darfst du alles behalten.

darkhouse  23.09.2014, 14:16

Siehe oben...