Darf man vom Untermieter mehr Geld verlangen als man selbst Miete zahlt?

11 Antworten

Es ist moralisch bestimmt nicht einwandfrei. Aber Wucher sehe ich auch keinen, wenn man dem Mieter die ortsübliche Miete abverlangt und man selbst aus irgendwelchen Gründen (z.B. weil man mit dem Vermieter gut befreundet ist) eine wesentlich geringere Miete zahlt!

Ergänzend zur Antwort von HerrLich:

Die Miete, die die Untermieter/innen an die Hauptmieter/innen für die von ihnen genutzte Wohnfläche zu zahlen haben, kann frei vereinbart werden.

Sie sollte jedoch in einem angemessenen anteiligen Verhältnis zu der Miete stehen, die für die gesamte Wohnung zu entrichten ist.

Auch wer überhöhte Untermiete einnimmt, muss sich gegebenenfalls wegen Wuchertatbestands nach § 291 Strafgesetzbuch oder wegen überhöhter Miete nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz verantworten.

(http://www.bmgev.de/mieterecho/299/22.htm)

HerrLich  21.02.2008, 10:57

Genau so ist es. DH

Wenn man Gewinn damit erzielen möchte, ist das aber gewerblich anzumelden.

Anders sieht's aus, wenn der Untermieter auch eine größere Wohnfläche zur Verfügung gestellt bekommt, als der eigentliche Hauptmieter.

Woher ich das weiß:Recherche

Kannst Du, wenn er das zu zahlen bereit bist.

Denke aber daran, daß Du eine Einkommenssteuererklärung machen mußt!

Das ist zulässig. Wenn die Untervermietung zur Gewinnerzielung betrieben wird, liegt aber eine gewerbliche Tätigkeit vor. Das kann bedeuten, dass im Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Zwischenvermieter nicht mehr die günstigen Regeln für Wohnraummiete sondern für Gewerbemiete anwendbar sind. Z.B. mit strengeren Renovierungspflichten, geringerem Kündigungsschutz usw.

Grundsätzlich ist auch zu beachten, dass die Untervermietung der Genehmigung durch den Vermieter bedarf.

Bitterkraut  02.04.2020, 23:45
Das kann bedeuten, dass im Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Zwischenvermieter nicht mehr die günstigen Regeln für Wohnraummiete sondern für Gewerbemiete anwendbar sind.

Nein, Wohnraum bleibt Wohnraum. Nix Gewerberaum und Gewerbemietvertrag. Wohnbaugesellschaften und andere vermieten auch gewerblich Wohnraum, und keine Gewerberäume. Und sie machen Gewinn. Das Gewerbe besteht in der Wohnraumvermietung.

Valnar25  02.04.2020, 23:57
@Bitterkraut

Na ob der/die gute vollyhn nach so vielen Jahren aus diesem Komentar noch was lernt?

Bitterkraut  02.04.2020, 23:58
@Valnar25

Die Frage wurde neu hochgeladen, scheinbar interessiert sich jemand anderes für Antworten. Da kann man schon mal auf Unsinn in den Antworten hinweisen.