Darf man über dem „normalen“ Rentenalter weiterarbeiten?

8 Antworten

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Über das Renteneintrittsalter weiterarbeiten

Die Frage ist doppeldeutig und ist von anderen Ratgebern in der Art beantwortet worden, ob man neben dem Rentenbezug arbeiten darf. Das ist in einer anderen als der bisherigen Tätigkeit möglich.

  • Ich beleuchte den Aspekt, ob ein Lehrer einfach weiter in seiner jetzigen Tätigkeit über das Renteneintrittsalter hinaus arbeiten darf.

Und da ist die Antwort: zunächst grundsätzlich nein.

Denn im öffentlichen Dienst endet das Dienstverhältnis grundsätzlich automatisch, wenn das Regelrenteneintrittsalter erreicht ist.

Es gibt aber inzwischen, aufgrund EU-Regelungen, eine tarifvertragliche Ausnahme:

  • Aufschieben des Renten-/Pensionszeitpunktes über das Regeleintrittsalter hinaus

Beamte

Beamte können den Pensionseintritt grundsätzlich um mind. 1 Jahr max. 3 Jahre aufschieben.

Hier gibt es aber ggf. unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern

Man hat keinen generellen Rechsanspruch darauf.

Angestellte

Angestellte Lehrer können ihren Renteneintritt hinausschieben ggf. auch mehrfach. Auch hierauf gibt es keinen generellen Rechtsanspruch.

DerSchopenhauer  23.04.2021, 07:45

Noch kleine Anmerkung:

Bei Angestellten gibt es weder eine Höchstzahl an aufeinanderfolgenden Hinausschiebungsvereinbarungen noch eine Altershöchstgrenze - die Beschränkungen für befristete Arbeitsverhältnisse gelten nicht, da es sich hierbei nicht um befristete Arbeitsverträge handelt.

DerSchopenhauer  23.04.2021, 10:35
@DerSchopenhauer

Der Abschluß eines neuen Arbeitsverhältnisse wäre theoretisch möglich, aber in der Praxis ist das eher selten anzutreffen.

DerSchopenhauer  23.04.2021, 07:54

Die Rente bei Angestellten kann übrigens neben dem Hinausschieben bezogen werden - die beamtenrechtlichen Regelungen zum Pensionsbezug sind gesondert geregelt.

Tsambikos2002 
Fragesteller
 23.04.2021, 16:42

Vielen Dank für die sehr detaillierte Antwort. Da ich über den Quereinstieg nachdenke, also zuerst ein abgeschlossenes Physik Studium und anschließend eine Pädagogik Weiterbildung, würde auf mich der 2., nicht beamtete Fall zutreffen.

Ja natürlich darf man das. Wenn du dss vorhast schaue auch mal in deinen Arbeitsvertrag. Im Idealfall ist dieser unbefristet, dann kann dein Arbeitgeber da im Grunde auch nichts gegen sagen. Der Vertrag müsste wenn man in Rente geht gekündigt werden. Tust du dies nicht wird der Arbeitgeber aufgrund des Kündigungsschutzgesetzes da auch kaum ein Möglichkeit zu haben.

Ist der Vertrag befristet, in der Form das er mit erreichen der Altersgrenze zur Rentenversicherung endet, wirst du mit dem Arbeitgeber sprechen müssen. Wenn der nicht will wirst du dir eine andere Stelle suchen müssen.

Die Rente wird dann übrigens trotzdem ungekürzt ausgezahlt.

DerSchopenhauer  23.04.2021, 07:32

Im öffentlichen Dienst endet, tarifvertraglich, grundsätzlich das Dienstverhältnis mit Erreichen des Regelrenteneintrittsalters.

Ausnahme: siehe meinen Beitrag

Stefan1248  23.04.2021, 08:24
@DerSchopenhauer

Und der Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ist da nicht möglich? Oder eine Individualvertragliche Änderung?

DerSchopenhauer  23.04.2021, 10:31
@Stefan1248

Rein theoretisch wäre ein neuer Arbeitsvertrag im öD möglich (z. B. § 33 (5) TVöD), aber dieser kann grundsätzlich nicht zeitlich befristet werden, es sei denn es wäre eine Befristung mit Sachgrund - in der Praxis spielt das i. d. R. nur eine Rolle zur befristeten Einarbeitung eines Nachfolgers.

Das heißt aber auch, daß man an einem "normalen" Bewerbungsverfahren mit anderen Bewerbern teilnehmen muß und der Personalrat muß auch der Einstellung zustimmen.

In der Praxis kamen bislang solche neuen Arbeitsverhältnisse nur selten vor; es komplett auszuschließen würde heutzutage auch grundsächlich altersdiskriminierend sein.

Mein Hinweis bezog sich daher auch nur auf die allgemein gängige Praxis.

Das Herausschieben des Renteintritts dagegegen wird in der Praxis gut angenommen - auch für den ArbG hat das den Vorteil, daß man unbegrenzt wiederholt zeitlich befristet aufschieben kann, solange es tatsächlich Sinn macht - man geht daher kein Risiko ein, daß man einen Rentner bis zum Lebensende beschäftigen muß, da eine Kündigung im öD nur schwer möglich ist - je älter ein Beschäftigter wird, je höher ist auch das Krankheitsrisiko und es verhindert eine "gesunde" Altersstruktur der Beschäftigten.

Man kann solange arbeiten wie man will. Wird man vom Arbeitgeber in Rente oder Pension geschickt, dann kann man immer noch als Selbständiger (z.B. Nachhilfelehrer) arbeiten.

Das Einkommen wird nicht auf die normale Rente angerechnet und man muss auch keine Rentenbeiträge mehr zahlen. Nur Steuern! Deshalb gibt es viele Menschen, die als Rentner/Pensionär mehr verdienen als vorher.

Es ist im Moment gar nicht so selten, dass Lehrer sogar aus der Pension zurück geholt werden, weil sonst der Wechsel-Präsenzunterricht gar nicht gewährleistet werden kann.

Aber im allgemeinen sind Lehrer bei Erreichen des Pensionsalters froh, diesen heutigen Stress los zu werden.

Ich kenn die Lage nur von BaWü.

Grundsätzlich können Beamte ihre Pensionierung 3 Kalenderjahre aufschieben.

Das erste Jahr muss der Dienstherr begründen, wenn er die Aufschiebung ablehnen will.

In den folgenden Jahren muss der Dienstherr begründen, welchen Mehrwert der Beamte im aktiven Dienstverhältnis bringt.