Darf man trotz Erwerbsunfähigkeitsrente wieder voll arbeiten gehen

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Rentenbescheid deiner Bekannten steht genau drin wie viel Sie hinzuverdienen darf. Außerdem muss Sie sich genau an die angegebene Stundenzahl halten! Das heißt: Wenn deine Bekannte z.b. 400 € /monatlich hinzu verdienen darf, darf Sie trotzdem nicht mehr wie 3 Stunden am Tag arbeiten!! Wenn Sie länger arbeitet ist Sie nicht mehr Erwerbsunfähig. Außerdem muss der Zuverdienst der Rentenversicherung mit geteilt werden! (Mitwirkungspflicht, Änderung der persönlichen Verhältnisse). Desweiteren wenn die Rente tatsächlich so wenig ist hat sie Anspruch auf Grundsicherung. Das müsste Deine Bekannte Eigentlich wissen, denn das Arbeitsamt schickt solche Leute automatisch zum Sozialamt, denn das Arbeitsamt ist verpflichtet die Leistungen weiter zu zahlen bis das Sozialamt die Grundsicherung festgestellt hat! Falls bei Ihr einiges schief läuft rate ich Deiner Bekannten sich sofort einen Termin zur Beratung beim Sozialverband VdK geben zu lassen. Der VdK berät kostenlos und vertritt sozial benachteiligte Menschen vor Ämtern und Gerichten! Die sagen Ihr dann ganz genau was ihr zusteht und was nicht. Wenn Du der Meinung bist und so hört sich das an, dass Deine Bekannte gar nicht arbeiten kann, dann red Ihr das aus und mach Ihr einen Termin beim VdK. www.vdk.de hier findest Du den für Dich zu treffenden Ortsverband. Und halt Sie davon ab noch mehr Bockmist zu machen!

Vendetta1964 
Fragesteller
 18.10.2011, 20:40

Danke für den Beitrag. Sie darf 400,-- Euro dazu verdienen, hat aber Fixkosten von 600,-- Euro im Monat. Der Hinweis mit der Grundsicherung ist wichtig, danke. Sie will wohl auf keinen Fall Hartz4 in Anspruch nehmen. Das wäre dann ja wohl die Grundsicherung, oder? Ich werde mit ihr auf jeden Fall über die Möglichkeiten einer Beratung beim VdK sprechen.

Andrea2103  18.10.2011, 21:05
@Vendetta1964

Ich hätte Dir jetzt auch noch mal geschrieben, denn das geht mir nicht aus dem Kopf. Bring Sie auf jeden Fall zum VdK, falls Sie den Mitgliedsbeitrag nicht auf einmal zahlen kann soll sie Ihren Ortsverband fragen ob er für Sie in Vorkasse geht! Mein Ortsverband macht das. Das hängt aber vom Vorstand ab! Der Mitgliedsbeitrag ist 5 € / Monat und wird einmalig im Jahr abgebucht. Dafür kann Sie aber auch kostenlos an Weihnachtsfeiern und Sommerfesten teilnehmen, eine Begleitperson inklusive! Außerdem hat sie dadurch noch viele andere Vorteile. Ich glaube nämlich das deiner Bekannten aufgrund Ihrer Behinderung mehr zu steht wie nur die Grundsicherung. Warum ich mich noch mal melde ist, weil ich vergessen habe zu sagen das Sie sofort Sozialhilfe beantragen soll!! Denn die wird ihr erst ab dem Monat gewährt wo sie sie beantragt hat. Du kannst Ihr den Antrag im Internet runterziehen. Du musst zuständiges Landratsamt dann Sozialamt und Anträge. Falls Sie gegen irgendwas Widerspruch führen muss, macht das alles der VdK kostenlos. Wenn Du noch Fragen hast, jeder Zeit . Gruß Andrea

Vendetta1964 
Fragesteller
 19.10.2011, 14:49
@Andrea2103

Ja vielen Dank. Ich werde das mit ihr heute noch durchsprechen. Mein Problem ist nur, dass sie wirklich auf keinen Fall Hartz4 haben will. (Sie hat schon mal schlechte Erfahrungen mit dem Amt gemacht.) Ich habe irgendwie die Vermutung sie nimmt irgendeine Arbeit an und versucht das dann ein paar Monate um sich anschließend wieder krank schreiben zu lassen. Aber so kann es ja nicht weiter gehen..... Ich frag mich auch, wo sie so einfach eine Arbeit hernehmen will nach so langer Krankheit. Sie stellt sich das garantiert zu einfach vor.

In welchem Maße ist ein Hinzuverdienst zu Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrente möglich?

Bezieher einer Berufsunfähigkeitsrente können rentenunschädlich bis zu weniger als die Hälfte ihres früheren Verdienstes hinzuverdienen. Beziehern einer Erwerbsunfähigkeitsrente können rentenunschädlich nur bis 1/7 der Bezugsgröße hinzuverdienen. Verdienste über der Geringfügigkeitsgrenze sind sozialversicherungspflichtig.

http://www.rechtspraxis.de/erwerbsunf.htm#top5

Warum hat sie überhaupt die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt wenn sie arbeiten kann??? Macht keinen Sinn. Da kann sie auch voll arbeiten gehen. Sowas nenne ich Beschiss.

Vendetta1964 
Fragesteller
 18.10.2011, 19:22

Sie hat das beantragt, weil ein Sozialdienst ihr dazu geraten hat. Sie ist seit 1,5 Jahren krankgeschrieben und auch bei der letzten Reha als nicht gesund entlassen. Sie hatte wohl keine Ahnung wie wenig sie bekommt. Von Harz4 will sie aber auch nicht abhängig sein. Also Beschiss war das nicht. Danke für den Beitrag.

Zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente kann sie entweder bis zu 3 Stunden täglich arbeiten (volle Rente) oder bis zu 6 Stunden (Teilrente). Wenn sie länger arbeiten könnte, würde die Rente natürlich hinfällig. Die Krankenkasse hat damit erst einmal überhaupt nichts zu tun.

Hallo Vendetta,

das Wort "erwerbsunfähig" steht doch allein schon im totalen Gegensatz von wieder "voll" arbeiten! Was kann sie denn nun: arbeiten oder geht das gar nicht mehr, da sie ja dahingend anerkannt wurde. Wäre noch zu klären, ob sie BERUFSunfähig ist oder ERWERBSunfähig. Im 1. Fall kann sie sich umschulen lassen auf einen anderen BERUF. Im 2. Fall kann ihr GAR NICHTS zugemutet werden. Frag doch mal bei den Ämtern nach!

Vendetta1964 
Fragesteller
 19.10.2011, 14:57

Ja, im Prinzip ist das richtig. Entweder erwerbsunfähig oder voll arbeiten. Sie erhält auf jeden Fall Erwerbsunfähigkeitsrente. Wie sie das erreicht hat weiß ich nicht, sie hat es mir verheimlicht. (So weit ich weiß ist ja auch eine Untersuchung beim med.Dienst notwendig) Ich hatte immer mal nachgefragt, was sie denn vor hat wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt. Da hat sie sich von einem Sozialdienst beraten lassen und war völlig blauäugig was die zu erwartenden Rentensumme betraf. Scheinbar hat sie gar nicht gefragt (kopfschüttel). Im März wurde sie aus der Reha als "nicht geheilt" entlassen. Was das Arbeiten betrifft, kann man sicherlich in "guten Phasen" durchaus arbeiten gehen bei einem psychischen Leiden... aber auf Dauer wird sie es meiner Meinung nach nicht durchhalten.

Altersrentner unter 65 Jahre sowie Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung können neben ihrer Rente monatlich 350 Euro (brutto) hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Reduzierung ihrer Rente kommt. Darauf weist der BfA-Nachfolger - die Deutsche Rentenversicherung - Bund in einer aktuellen Erklärung hin. Zweimal im Jahr darf unter bestimmten Voraussetzungen der Hinzuverdienst zur Erwerbsunfähigkeitsrente auch das Doppelte betragen, also 700 Euro (brutto).

http://www.vorsorge-und-finanzen.de/erwerbsunfaehigkeitsrente-hinzuverdienst-grenze.html

Zherea  19.10.2011, 10:17

stimmt nicht.

ichhierundda  20.10.2011, 21:08
@Zherea

doch. stimmt

nighthawk101  21.10.2011, 19:33
@ichhierundda

Stimmt eher nicht... Sonst erklär mir mal bitte den § 96a Abs.2 Nr. 2 SGB VI! Ups, da steht ja gar nichts von 350,- €...