Darf man Telefongespräche aufzeichnen für Beweise oder jemand auf Lautsprecher zuhören lassen und er ist dann Zeuge?
4 Antworten
Das Aufzeichnen von Telefongesprächen ist strafbar, soweit dies unbefugt im Sinne des § 201 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) erfolgt.
Du darfst Stimmen nur für Privaten Gebrauch aufnehmen. Für das hochladen bzw. weiterschicken brauchst du Bestätigungen der Personen. Ich könnte dir auch Stimmenverzerrer empfehlen
Zeugen dürfen immer aussagen. Die Frage ist, ob die Aufzeichnung legal war. Die Zeugen und die Zeugenschaft sind davon nicht berührt.
Grundsätzlich ja, allerdings ist die Voraussetzung, dass alle Beteiligten VORAB informiert werden und deutlich ihr Einverständnis geben. Aufzeichnungen ohne Wissen des/der Gesprächspartner(s) ist illegal und daher verboten.
Du musst deinem Gesprächspartner vor dem Telefonat mitteilen, dass du den Lautsprecher anmachst und es Zuhörer gibt. Ansonsten ist das illegal.
Hahaha, das Telefonat war schon. Und jeder weiß wer die Beteiligten waren. Dürfen Zeugen Aussagen was auf Lautsprecher gelaufen ist? Auch wenn nicht informiert wurde dass jemand zuhört?